Kontakt
19.09.2023

BG RCI: Was bei der Nutzung von Leihfahrzeugen zu beachten ist.

BG RCI: Was bei der Nutzung von Leihfahrzeugen zu beachten ist.
www.istockphoto.com; ViktorCap

Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verfügen oft nur über wenige PKW und nicht unbedingt über eigene Transporter. Für sie ist es daher oft günstiger, die Fahrzeuge vorübergehend zu mieten. Für die Beschäftigten in diesen Betrieben bringt das allerdings den Nachteil mit sich, dass sie sich jedes Mal auf ein neues Fahrzeug einstellen müssen. Um Sicherheit und Gesundheit bei der Nutzung von gemieteten Fahrzeugen zu gewährleisten, sind verschiedene Punkte zu beachten.

Für welchen Zweck wird das Fahrzeug benötigt?

Nicht alle Fahrzeugmodelle sind passend für die zum Teil spezifischen betrieblichen Zwecke ausgestattet. Bei der gewerblichen Anmietung von Fahrzeugen müssen Arbeitgeber daher sicherstellen, dass die verwendeten Fahrzeuge sicher und technisch auf aktuellem Stand sind.

Sind Sie gut vorbereitet?

Die Risiken bei Nutzung von Fahrzeugen im betrieblichen Kontext gehören in die Gefährdungsbeurteilung. Die Beschäftigten sind ferner in den Gebrauch der Fahrzeuge einzuweisen.

Für die Unterweisung der Beschäftigten können Sie das Sicherheitskurzgespräch »Sicher unterwegs – mit dem Auto« (SKG 029) heranziehen. Darin werden sowohl technische als auch organisatorische Aspekte für eine sichere Autofahrt aufgegriffen. Außerdem werden Informationen und Verhaltensweisen angesprochen, die sich eigenverantwortlich und ohne großen Aufwand umsetzen lassen.

Denken Sie auch an eine entsprechende Betriebsanweisung für die Nutzung betrieblicher Fahrzeuge. Betriebe, die häufig Fahrzeuge mieten, sollten möglichst immer die gleichen Modelle nehmen. Dadurch kann die Einweisung standardisiert werden.

Nicht vergessen werden sollte, was im Falle einer Panne oder gar eines Unfalls zu tun ist. Wer ist Ansprechperson im eigenen Betrieb, wer benachrichtigt die Verleihfirma? Auch sollten die Beschäftigten, die das Fahrzeug beim Verleiher abholen genügend Zeit haben, um das Fahrzeug in Ruhe prüfen zu können. Wenn die Anmietung von Fahrzeugen regelmäßig erfolgt, kann es für Betriebe ohne Fuhrparkmanagement sinnvoll sein, eine feste Ansprechperson für die Beschäftigten zu bestimmen. Quelle: BG RCI Newsletter 2/2023