Bildschirmbrillen – Arbeiten ohne Stress für die Augen
Wer am Computer arbeitet, lässt den Blick über Stunden oft nur zwischen Tastatur und Bildschirm oder zu den Kolleginnen und Kollegen im gleichen Büro schweifen. Die Bildschirmarbeit gibt nur eine Sehrichtung und Entfernung vor. In die Ferne schweift der Blick hingegen fast nie. Die Augen bewegen sich nur noch wenig. Flimmern, Flackern und starke Kontraste sind ebenfalls anstrengend für unser Sehorgan. Fachleute sprechen vom digitalen Augenstress. Darunter versteht man die Ermüdung des gesamten Sehsystems. Mehr als 80 Prozent der Menschen, die täglich länger als drei Stunden vor dem PC sitzen, klagen über Beschwerden. Sie bekommen zum Beispiel Kopfschmerzen, trockene Augen oder werden schnell müde. All das können Hinweise sein, dass eine Bildschirmarbeitsplatzbrille – auch Bildschirm- oder Computerbrille genannt – sinnvoll ist.
Das gilt besonders für Menschen mit Alterssichtigkeit. Ab 40 wird die Sehfähigkeit schwächer – das ist eine ganz normale Alterserscheinung. Die Elastizität der Augenlinse lässt nach, und sie kann nicht mehr so gut scharf stellen. Bemerkbar macht sich das meistens in einem Alter ab 45 Jahren. Im Nahbereich kann man dann nicht mehr so gut sehen und muss das Buch oder Smartphone mit ausgestrecktem Arm immer weiter von den Augen weghalten. Fürs Nahsehen und später auch für die mittlere Entfernung wird eine Sehhilfe, wie eine Lese- oder Gleitsichtbrille, benötigt.
Alltägliche Sehhilfen stoßen in der Arbeitssituation am PC oft an ihre Grenzen. Denn Lesebrillen sind für einen Sehabstand von rund 40 Zentimetern ausgerichtet. Gleitsichtbrillen hingegen haben einen oberen Fernbereich, einen Zwischenbereich und einen Nahbereich. Der Zwischenbereich für mittlere Distanzen ist hingegen reduziert, da die Gleitsichtbrille auf einen Wechsel zwischen Nah- und Ferndistanz optimiert sind.
Die gute Nachricht:
Da Computerbrillen dem Arbeitsschutz dienen, werden Sie vom Arbeitgeber bezahlt. Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht auf eine spezielle Sehhilfe in der einfachsten Ausführung, wenn sich die normale Brille für die Tätigkeit am Computer nicht eignet. Ob das der Fall ist, untersuchen Betriebsmedizinerinnen oder Augenärzte und stellen darüber eine Bescheinigung oder ein Rezept aus. Sonderwünsche, die nicht verordnet wurden –wie besondere Gläser oder Brillengestelle einer Designmarke –, müssen selbst gezahlt werden.
Übrigens:
Auf der Grundlage der ArbMedVV müssen Unternehmen den Beschäftigten an Bildschirmgeräten in regelmäßigen Abständen eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine fachkundige Person anbieten. Da sich schon leichte Fehlsichtigkeiten bei intensiver Bildschirmarbeit negativ auswirkt: Am besten die Augen alle zwei Jahre checken lassen. Quelle: E-Magazin BGHM (gekürzt)
In diesem Artikel finden Sie auch
- Selbsttest: Brauchen Sie eine Bildschirmbrille?
- Checkliste: In fünf Schritten zur Computerbrille