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22.12.2022

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Hilfestellung beim BAFA

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Hilfestellung beim BAFA
www.istockphoto.com; Intpro

Das BAFA schafft die inhaltlichen und technischen Voraussetzungen um ab dem 1. Januar 2023 seinem gesetzlichen Auftrag zur Kontrolle der Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nachkommen zu können. Ziel ist es, eine wirksame, bürokratiearme und ressourcensparende Lösung zu erarbeiten. Quelle: BAFA

In diesem Zuge finden Sie auf der Seite des BAFA viele Informationen rund um das Thema LKSG. In der Rubrik »Übersicht« gibt es Links zu Unterstützungsangeboten und einen Katalog mit Häufig gestellten Fragen und Antworten darauf.

Unter »Berichtspflicht« wird erklärt

  • wer einen Bericht einreichen muss
  • wie die Form des Berichtes sein wird (mit einem Merkblatt zum Fragenkatalog)
  • welche Inhalte der Bericht haben muss und
  • wie der Bericht eingereicht werden muss.

Unter »Risikoanalyse« wird ausgeführt

  • warum Risikoanalysen durchzuführen sind und
  • wann Risikoanalysen durchgeführt werden müssen,
  • unter anderem mit einem verlinkten Leitfaden zur Risikoanalyse.

In einer weiteren Rubrik wird noch auf die Prinzipien der Angemessenheit und Wirksamkeit eingegangen.