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15.10.2021

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Umsetzung

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Umsetzung
www.istockphoto.com; Intpro

Im vorherigen Newsbeitrag zu dem Thema haben wir Sie über das neu veröffentlichte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und dessen Geltungsbereich informiert. Heute soll es um die Umsetzung und Tools zur Hilfestellung gehen.

Die Umsetzung erfolgt am besten, indem Sie Ihre bestehenden Managementprozesse überprüfen, ob sie den Anforderungen entsprechen und ggf. erweitern. Im Übrigen führen Sie eine Risikoanalyse durch und legen Präventivmaßnahmen fest. Sie kennen das Spiel aus anderen Managementsystemen. Bei Haufe werden einige Präventionsmaßnahmen beispielhaft aufgelistet:

  • Lieferanten Sorgfaltspflicht in Hinblick auf Menschenrechte, Umweltstandards, Arbeitnehmerrechte etc. vertraglich auferlegen. Mögliche Sanktionen , wie z.B. Kündigungsrechte, Schadenersatzansprüche vertraglich festlegen.
  • Lieferanten verpflichten diese Standards auch in nachgelagerten Lieferketten einzuhalten
  • Regelmäßige Überprüfungen der bestehenden und künftigen Lieferanten auf Einhaltung der Sorgfaltspflicht
  • Einführung eines verbindlichen Verhaltenskodex für Lieferanten mit Erwartungen an die Zusammenarbeit
  • Einführung von Kontrollrechten und Durchführung von regelmäßigen und risikobasierten Kontrollmaßnahmen.
  • Einforderung von Nachweisen des Lieferanten über durchgeführte Schulungen

Zusätzlich zu diesen Schritten, können kostenlose Tools helfen, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Unternehmen zu implementieren. Es gibt zum Beispiel die folgenden Seiten:

Der CSR (Corporate Social Responsibility) Risiko-Check richtet sich an Unternehmen, die aus dem Ausland importieren oder dort eine Produktionsstätte hat. Mit der Beantwortung von zwei Fragen erfahren Sie, welche internationalen Risiken zu 22 Themen in vier Kategorien mit ihren Geschäftsaktivitäten zusammenhängen und wie Sie diese managen können.

Der KMU Kompass bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen ein Tool, um menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette zu erfüllen.

Des Weiteren können Sie bei der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung eine kostenfreie Beratung zu dem Thema beantragen und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales finden Sie Beispiele von Unternehmen, wie diese bereits das Sorgfaltspflichtengesetz umsetzen.
Laura Czichon