Kontakt
29.05.2019

LAGA veröffentlicht Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung (M 34)

LAGA veröffentlicht Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung (M 34)

Am 1.8.2018 stellten wir Ihnen den Entwurf zu den Vollzugshinweisen vor.

In der Zwischenzeit hat die LAGA auf ihrer Homepage die finale Version der »Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung, Anforderungen an Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen, an Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen« (11. Februar 2019) am 09.04.2019 veröffentlicht.

Der DIHK schreibt: »Gegenüber der […] LAGA-Anhörungs­version vom 2.6.2018 ergeben sich für die Regelungen der Abfallerzeuger kaum Änderungen. Leider wurde damit auch die teilweise restriktive Vollzugsinterpretation weitgehend übernommen.

Zur Verortung dieser LAGA-Mitteilung: Sie ist nicht rechtsverbindlich, sondern eine Orientierung für den Vollzug, aber praktisch von hoher »Verbindlichkeit«. Insofern ist sie (indirekt) sehr wichtig für die betroffenen Unternehmen.« Quelle: DIHK

Verschiedene IHKs haben auf ihren Websites die finale Version zusammengefasst und bewertet.

Hinweis:
Die LAGA-Vollzugshinweise finden Sie in umwelt-online als Link direkt unterhalb der jeweiligen Paragrafen in der GewAbfV.