Beteiligung - auf die Dosis kommt es an
Eine zentrale Forderung im Arbeitsschutz ist es, Mitarbeiter einzubinden. Das gilt für verschiedene Aspekte, ganz sicher jedoch für die Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung (siehe dazu auch die Anforderung der TRBS 1111).
Das Führungskräftemagazin »topeins« geht im aktuellen Beitrag darauf ein, dass Beteiligung auch fehlschlagen kann, wenn falsche Erwartungen im Spiel sind.
Beteiligung ist nicht automatisch positiv, denn: »Je höher die Erwartungen, desto tiefer der Fall«, warnt Professorin Hiltraut Paridon vor unbedachtem Handeln. Damit will die Leiterin des Studiengangs Medizinpädagogik an der SRH Hochschule für Gesundheit in Gera keinesfalls Führungskräfte davon abbringen, ihre Teams in Entscheidungsprozesse einzubinden. Doch sie empfiehlt: Alle sollten sich vorher im Klaren darüber sein, welche Ziele mit der Beteiligung verfolgt werden – und wo die Einflussnahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter endet. Quelle: topeins