26.07.2018
42. BImSchV: Anzeigepflicht für bestehende Anlagen bis 19. August 2018
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Zwischen dem 19. Juli und 19. August 2018 müssen Betreiber von bestehenden Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen oder Nassabscheidern, die dem Anwendungsbereich der o.g. 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) unterliegen, ihre Anlagen anzeigen. Hierfür steht ab dem 19. Juli 2018 unter www.kavka.bund.de ein zentrales Online-Portal bereit. Mit der Anzeige wird jeder Anlage dort eine eindeutige Anlagen-ID zugeordnet. Quelle: DIHK
Als Hintergrundinformationen kann Ihnen auch das DIHK-Merkblatt zur 42. BImSchV dienen.
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