Änderungen an der TA Luft
Der Stand der Technik für bestimmte Vorsorgeanforderungen aus der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) ist fortgeschritten. Daher hat das Bundesumweltministerium im Bundesanzeiger vom 9. Januar 2014 bekannt gemacht, dass für bestimmte Anlagenarten einzelne Regelungen aus der TA Luft in Zukunft keine Bindungswirkung mehr entfalten.
Hintergrund der Aufhebung ist die Umsetzung einzelner Merkblätter über beste verfügbare Techniken (BVT-Merkblätter) in das deutsche Recht. Davon sind betroffen:
- die Eisen- und Stahlerzeugung
- die Lederindustrie
- die Zement-, Kalk- und Magnesiumoxidindustrie
- die Glasherstellung
Welche Anlagentypen genau und in welcher Weise betroffen sind, könne Sie aus der Anlage zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger entnehmen.
Genehmigungs- und Überwachungsbehörden sind damit bei ihren Entscheidungen nicht mehr an diese Vorgaben aus der TA Luft gebunden.
Damit Behörden nun dennoch eine Orientierung haben, hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) nun Vollzugsempfehlungen mit neuen Vorsorgeanforderungen auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Quelle: DIHK
» Vollzugsempfehlungen mit Vorsorgeanforderungen bei der LAI