21.12.2017
Informationspapier und interaktive Arbeitshilfe »Wesentliche Veränderungen von Maschinen«
Das Kompetenzcenter Technische Sicherheit der BG RCI hat
Beide Papiere sollen insbesondere Planungsingenieuren, Sicherheitsfachkräften, Instandhaltungspersonal, Betriebsleitern und Aufsichtspersonen als Entscheidungshilfe dienen, um Änderungen an Maschinen zu bewerten. Falls eine wesentliche Veränderung vorliegt, ist die Maschine als neu anzusehen und sie muss in diesem Fall im vollen Umfang der Maschinenrichtlinie entsprechen, nicht nur der veränderte Bereich.
Der unbestimmte Rechtsbegriff der »wesentlichen Veränderung« wurde am 9. April 2015 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) interpretiert und zum Teil konkretisiert. Da das BMAS-Papier für alle Branchen und Arten von Maschinen anwendbar sein soll, enthält es zwangsläufig einige Unschärfen und unbestimmte Rechtsbegriffe, die häufig unterschiedlich ausgelegt werden.
Um die Entscheidung, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt, weiter zu erleichtern, wurde das BMAS-Entscheidungsschema daher durch das Kompetenzcenter Technische Sicherheit der BG RCI um praxisgerechte Fragen und Erläuterungen erweitert und weiter konkretisiert. Im Informationspapier sind außerdem Fallbeispiele aufgeführt. Quelle: BGI Fachwissen-Newsletter 4/2017
- das neue Informationspapier »Wesentliche Veränderung von Maschinen« sowie
- eine passende interaktive Arbeitshilfe »Wesentliche Veränderungen an Maschinen«
Beide Papiere sollen insbesondere Planungsingenieuren, Sicherheitsfachkräften, Instandhaltungspersonal, Betriebsleitern und Aufsichtspersonen als Entscheidungshilfe dienen, um Änderungen an Maschinen zu bewerten. Falls eine wesentliche Veränderung vorliegt, ist die Maschine als neu anzusehen und sie muss in diesem Fall im vollen Umfang der Maschinenrichtlinie entsprechen, nicht nur der veränderte Bereich.
Der unbestimmte Rechtsbegriff der »wesentlichen Veränderung« wurde am 9. April 2015 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) interpretiert und zum Teil konkretisiert. Da das BMAS-Papier für alle Branchen und Arten von Maschinen anwendbar sein soll, enthält es zwangsläufig einige Unschärfen und unbestimmte Rechtsbegriffe, die häufig unterschiedlich ausgelegt werden.
Um die Entscheidung, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt, weiter zu erleichtern, wurde das BMAS-Entscheidungsschema daher durch das Kompetenzcenter Technische Sicherheit der BG RCI um praxisgerechte Fragen und Erläuterungen erweitert und weiter konkretisiert. Im Informationspapier sind außerdem Fallbeispiele aufgeführt. Quelle: BGI Fachwissen-Newsletter 4/2017