21.04.2017
Es ist geschafft: Heute wurde die AwSV veröffentlicht
Seit 2010 geht nun das Ringen um die bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
Bereits im Jahr 2014 wurde sie vom Bundesrat beschlossen. Die damals von den Ländern geforderten Maßgaben zu den JGS Anlagen stießen in Landwirtschaft und Bundesregierung jedoch auf Widerstand. Nun folgte der Bundesrat dem Kompromissentwurf der Länder Bayern und Rheinland-Pfalz aus dem Frühjahr 2016. Er sieht Erleichterungen für bestehende JGS Anlagen in der Anlage 7 vor.
Und heute nun ist die AwSV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Die §§ 57 bis 60 treten am Tag nach der Verkündung (also morgen) in Kraft. Im Übrigen tritt die Verordnung am 1. August 2017 in Kraft. Zum 1. August 2017 tritt dann auch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen außer Kraft.
Bundesverordnungen können Landesrecht nicht außer Kraft setzen, deshalb gelten die Länder-VAwS erst einmal weiter, zumal im einen oder anderen Fall in der AwSV darauf noch Bezug genommen wird. Bundesrecht steht aber über dem Länderrecht, sodass die Bestimmungen der AwSV in jedem Fall die maßgeblichen sind.
Beachten Sie bitte die Übergangsregelungen in den §§ 67 bis 72.
Die wichtigsten Betreiberpflichten inklusive Anmerkungen zur Umsetzung werden wir Ende nächster Woche im Risolva Infobrief veröffentlichen. Kunden des AGENDA Update-Service bekommen die Inhalte in einer Compliance-Info Sonderausgabe aufbereitet.
» AwSV im Bundesgesetzblatt
Hintergrundinformationen zu den einzelnen Paragrafen bekommen Sie in der Beschlussdrucksache zur AwSV ab Seite 164.
Bereits im Jahr 2014 wurde sie vom Bundesrat beschlossen. Die damals von den Ländern geforderten Maßgaben zu den JGS Anlagen stießen in Landwirtschaft und Bundesregierung jedoch auf Widerstand. Nun folgte der Bundesrat dem Kompromissentwurf der Länder Bayern und Rheinland-Pfalz aus dem Frühjahr 2016. Er sieht Erleichterungen für bestehende JGS Anlagen in der Anlage 7 vor.
Und heute nun ist die AwSV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Die §§ 57 bis 60 treten am Tag nach der Verkündung (also morgen) in Kraft. Im Übrigen tritt die Verordnung am 1. August 2017 in Kraft. Zum 1. August 2017 tritt dann auch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen außer Kraft.
Bundesverordnungen können Landesrecht nicht außer Kraft setzen, deshalb gelten die Länder-VAwS erst einmal weiter, zumal im einen oder anderen Fall in der AwSV darauf noch Bezug genommen wird. Bundesrecht steht aber über dem Länderrecht, sodass die Bestimmungen der AwSV in jedem Fall die maßgeblichen sind.
Beachten Sie bitte die Übergangsregelungen in den §§ 67 bis 72.
Die wichtigsten Betreiberpflichten inklusive Anmerkungen zur Umsetzung werden wir Ende nächster Woche im Risolva Infobrief veröffentlichen. Kunden des AGENDA Update-Service bekommen die Inhalte in einer Compliance-Info Sonderausgabe aufbereitet.
» AwSV im Bundesgesetzblatt
Hintergrundinformationen zu den einzelnen Paragrafen bekommen Sie in der Beschlussdrucksache zur AwSV ab Seite 164.
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