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15.02.2017

Spielregeln für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Ziel ist es...

Risiken zu identifizieren und zu kennen
und nicht: unter den Teppich kehren.

Restrisiken zu identifizieren und zu kennen
und nicht; alles auf Grün zu setzen.

Schwachstellen/Fehlverhalten zu identifizieren und zu beseitigen
und nicht: einen Schuldigen zu suchen.

Durch geeignete Maßnahmen Mitarbeiter zu schützen
und nicht: Mitarbeiter zu gängeln.

Deshalb gibt es eine klare Reihenfolge:

Erst die Ermittlung der Gefährdung - Dann die Risikobeurteilung.
Nicht schon bei der Ermittlung der Gefährdung das Risiko beurteilen.

Erst die Risikobeurteilung - Dann das Festlegen der Maßnahmen.
Nicht schon bei der Risikobeurteilung Angst vor eventuellen Maßnahmen haben.

Gefährdungen können reduziert werden durch...

T     Technische Schutzmaßnahmen
O    Organisatorische Schutzmaßnahmen
P    Persönliche Schutzmaßnahmen (PSA)
oder
Indem die Gefährdung gänzlich ausgeschlossen wird.

Zur Entscheidungsfindung:

Die Gefährdungsbeurteilung ist kein demokratischer Prozess.
Wenn unterschiedliche Meinungen bestehen, dokumentieren Sie das.

Wenn Sie im Zweifel sind, oder mehrere Meinungen bestehen, wählen Sie den ungünstigeren Fall.
Damit sind Sie auf der sicheren Seite.

Wenn Sie für die Beurteilung mehr Informationen brauchen, dann besorgen Sie diese zu einem späteren Zeitpunkt.
Sparen Sie sich unfruchtbare Diskussionen und bleiben Sie konzentriert im Beurteilungsprozess.

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