10.07.2015
Anwendbarkeit der TRBS und TRGS
Aufgrund der zum 1.6.2015 neuen BetrSichV und der geänderten GefStoffV kommt die Frage auf, wie mit den bestehenden TRGS oder TRBS zu verfahren ist. Dazu gibt es nun Bekanntmachung des BMAS.
Danach haben die Ausschüsse für Betriebssicherheit bzw. Gefahrstoffe (ABS bzw. AGS) die Aufgabe festzustellen, welche der bisherigen Technischen Regeln - gegebenenfalls nach redaktioneller Anpassung - auch nach den neuen Verordnungen weitergelten können und welche einer inhaltlichen Überarbeitung bedürfen. Das BMAS sagt zur Übergangszeit:
»Die bisherigen technischen Regeln können jedoch auch künftig als Auslegungs- und Anwendungshilfe für die neue Verordnungen herangezogen werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die noch nicht überarbeiteten Technischen Regeln nicht im Widerspruch zu den neuen Verordnungen stehen dürfen. In solchen Fällen sind die entsprechenden Festlegungen im technischen Regelwerk als gegenstandslos zu betrachten.«
» Bekanntmachung des BMAS
Danach haben die Ausschüsse für Betriebssicherheit bzw. Gefahrstoffe (ABS bzw. AGS) die Aufgabe festzustellen, welche der bisherigen Technischen Regeln - gegebenenfalls nach redaktioneller Anpassung - auch nach den neuen Verordnungen weitergelten können und welche einer inhaltlichen Überarbeitung bedürfen. Das BMAS sagt zur Übergangszeit:
»Die bisherigen technischen Regeln können jedoch auch künftig als Auslegungs- und Anwendungshilfe für die neue Verordnungen herangezogen werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die noch nicht überarbeiteten Technischen Regeln nicht im Widerspruch zu den neuen Verordnungen stehen dürfen. In solchen Fällen sind die entsprechenden Festlegungen im technischen Regelwerk als gegenstandslos zu betrachten.«
» Bekanntmachung des BMAS