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23.06.2015

Neue DGUV Informationen

Neue DGUV Informationen
Auf folgende neue bzw. neu gefassten DGUV Informationen möchten wir Sie aufmerksam machen:

DGUV Information 204-010
Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe

Die DGUV Information fasst alles Wissenswerte über Defibrillatoren zusammen, zum Beispiel zu Wirkungsweisen, Aufbewahrungsort, Betriebsanweisung, »Gerätewart«, Unterweisung der Mitarbeiter bzw. der Ersthelfer. Am besten Sie überprüfen anhand der DGUV Information, ob Sie alle Aspekte bei Ihnen im Betrieb ausreichend berücksichtigt haben.



DGUV Information 215-111
Barrierefreie Arbeitsgestaltung (Teil 1)

Die DGUV Information soll für die Verantwortlichen eine Hilfestellung bei der Realisierung der barrierefreien Gestaltung bieten. Der Teil 1 des Leitfadens stellt insbesondere die gesetzlichen Grundlagen, die Gestaltungsprinzipien der Barrierefreiheit und Aspekte der Umsetzung dar. Interessant ist in diesem Zusammenhang zum Beispiel die Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz sowie die Rettung von Menschen mit Behinderung in einem Notfall (Alarmierung, Evakuierung).


DGUV Information 250-001
Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall

Wenn Sie Personen beschäftigen, die unter Epilepsie leiden, so müssen Sie deren körperliche Einschränkung bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Diese DGUV Information gibt Ihnen wichtige Hintergrundinformationen zur Epilepsie und ihren Ausprägungen selbst, sowie Handlungsempfehlungen bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung im Allgemeinen und bei bestimmten Tätigkeiten, der Beurteilung der Berufseignung sowie zu Haftungsfragen.


Und außerdem:
Merkblatt
der BG RCI über Lasthandhabung

Konkret geht es in diesem Merkblatt um Transport von Hand, also Heben, Tragen, Schieben, Ziehen. Im Merkblatt wird nicht nur auf übliche Gefährdungen, technische Hilfsmittel oder PSA eingegangen, es werden auch die Aspekte der psychischen Faktoren angesprochen. Im Merkblatt werden auch die Leitmerkmalmethoden der BAuA vorgestellt, die nach der neuen AMR 13.2 bei der Beurteilung herangezogen werden sollen, ob eine »wesentlich erhöhte Belastung« vorliegt, und folglich eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden muss.