10.04.2015
Neues zur Ökodesign-Richtlinie
Im Rahmen der europäischen Ökodesign-Richtlinie wurden in den vergangenen Monaten neue Durchführungsverordnungen erlassen und damit neue Produktgruppen erfasst. Für andere Produktgruppen treten in 2015 verschärfte Anforderungen zum Energieverbrauch und der Energieeffizienz in Kraft. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den betroffenen Produktgruppen.
Klein-, Mittel- und Großleistungstransformatoren
Die Verordnung (EU) Nr. 548/2014 schreibt ab dem 1. Juli 2015 für Transformatoren Nennleistungs-, Energieleistungs- und Energieeffizienzwerte vor. Diese Werte werden noch einmal am 1. Juli 2021 verschärft. Darüber hinaus müssen Hersteller ab dem 1. Juli 2015 diverse Informationsanforderungen in allen zugehörigen Produktunterlagen, einschließlich frei zugänglicher Internetseiten, erfüllen.
Klima- und Lüftungsanlagen
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 1253/2014, die am 15. Dezember 2014 in Kraft getreten ist, müssen ab dem 1. Januar 2016 Klima- und Lüftungsanlagen umweltfreundlich gestaltet werden und Mindestenergieeffizienzwerte einhalten. In einer zweiten Stufe ab 1. Januar 2018 werden diese Werte verschärft. Zusätzlich müssen ab dem Januar 2016 zahlreiche Informationen über den Luftstrom und den Energieverbrauch in den technischen Unterlagen und auf den frei zugänglichen Websites von Herstellern, ihren Bevollmächtigten oder Einführern aufgeführt werden.
Sonstiges
Quelle: DIHK
Klein-, Mittel- und Großleistungstransformatoren
Die Verordnung (EU) Nr. 548/2014 schreibt ab dem 1. Juli 2015 für Transformatoren Nennleistungs-, Energieleistungs- und Energieeffizienzwerte vor. Diese Werte werden noch einmal am 1. Juli 2021 verschärft. Darüber hinaus müssen Hersteller ab dem 1. Juli 2015 diverse Informationsanforderungen in allen zugehörigen Produktunterlagen, einschließlich frei zugänglicher Internetseiten, erfüllen.
Klima- und Lüftungsanlagen
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 1253/2014, die am 15. Dezember 2014 in Kraft getreten ist, müssen ab dem 1. Januar 2016 Klima- und Lüftungsanlagen umweltfreundlich gestaltet werden und Mindestenergieeffizienzwerte einhalten. In einer zweiten Stufe ab 1. Januar 2018 werden diese Werte verschärft. Zusätzlich müssen ab dem Januar 2016 zahlreiche Informationen über den Luftstrom und den Energieverbrauch in den technischen Unterlagen und auf den frei zugänglichen Websites von Herstellern, ihren Bevollmächtigten oder Einführern aufgeführt werden.
Sonstiges
- Seit dem 1. Januar 2015 müssen Hersteller für verschiedene Produkte strengere Auflagen erfüllen. So müssen Ventilatoren (VO (EU) Nr. 327/2011), Umwälzpumpen (VO (EU) Nr. 641/2009 und VO (EU) Nr. 622/2012) und Wasserpumpen (VO (EU) Nr. 547/2012) verschärfte Energieeffizienzwerte einhalten.
- Elektromotoren (VO (EU) Nr. 640/2009 und VO (EU) Nr. 4/2014) müssen eine höhere Motoreffizienz aufweisen. Des Weiteren gilt für nicht-gewerbliche Kaffeemaschinen (VO (EU) Nr. 801/2013) ein Höchstenergieverbrauch im Bereitschaftsmodus.
- Nach Verordnung (EU) Nr. 643/2009 werden seit dem 1. Juli 2014 strengere Energieeffizienzwerte für Kompressorkühlgeräte vorgeschrieben. Absorptionskühlgeräte und Kühlgeräte anderer Art unterliegen ab dem 1. Juli 2015 strengeren Auflagen. Damit wird Stufe 3, die letzte Stufe der Verordnung, wirksam.
- Kurz vor der Verabschiedung stehen Verordnungen für die folgenden Produktgruppen Kleinere Anlagen zur Verbrennung fester Brennstoffe (ENER Lot 15) und Einzelraumheizgeräte (ENER Lot 20).
- Für die umstrittene Produktgruppe Fenster liegt seit dem 24. Februar 2015 die finale Abschlussstudie vor. Die Studie besteht aus sieben Berichten zu unterschiedlichen Themenfeldern (u. a. Markt, Nutzerfreundlichkeit, technologischer Stand, Design und Kosten). Kommentare zur Studie (auf Englisch) können hier bis zum 24. März 2015 eingereicht werden.
Quelle: DIHK
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