02.04.2015
Kabinett beschließt Novelle des ElektroG

Relevant für jeden von uns sind vor allem die neuen Rücknahmeverpflichtungen des Handels. Demnach müssen alle Händler mit einer Verkaufsfläche von > 400 m² Altgeräte bei Neukauf (1:1) zurücknehmen.
Die Rücknahmeverpflichtung besteht für diese Händler auch ohne Neukauf bei einer äußeren Abmessung des Geräts von max. 25 cm und in haushaltsüblichen Mengen.
Die Rücknahme- und Entsorgungspflichten werden auch für den Fernabsatz bzw. Internethandel gelten, z.B. durch die Einrichtung einer eigenen Niederlassung oder die Beauftragung eines Bevollmächtigten.
Außerdem wird ab 2018 ein offener, alle Elektro- und Elektronikgeräte umfassender Anwendungsbereich eingeführt. Im Übergangszeitraum bis 2018 wird der kategorienbasierte Anwendungsbereich beibehalten.
Die endgültige Verabschiedung des Gesetzes soll in 2015 sein.
» Novelle des ElektroG beim BMUB herunterladen.
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