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20.03.2015

Nicht-amtliche Lesefassung des EDL-G

Nicht-amtliche Lesefassung des EDL-G
www.istockphoto.com; kivoart
In seiner Sitzung am 6. März hat der Bundesrat der Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes und der Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung von Energieaudits zugestimmt. Veröffentlicht ist das Gesetz bislang noch nicht, mit der Veröffentlichung des novellierten EDL-G ist Mitte April bis Anfang Mai zu rechnen. Beim BAFA gibt es allerdings eine nicht-amtliche Lesefassung.

Nach dem neuen EDL-G müssen alle Nicht-KMU-Unternehmen ein Energieaudit nach DIN EN 16 247 bis zum 5.12.2015 durchführen oder das Energiemanagement ISO 50 001 oder EMAS einführen.
Nicht-KMU-Unternehmen sind Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigte und mehr als 50 Mio. € Umsatz oder mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme, außerdem konzerngebundene Unternehmen.

Bereits im Anschluss an den Beschluss des Bundesrats hat das BAFA die Anmeldung zur Aufnahme in die Auditorenliste freigeschaltet. Die Liste wird jedoch erst mit Inkrafttreten des Gesetzes veröffentlicht. Den Link zur Anmeldemaske und weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des BAFA.
Quelle: DIHK

» Nicht-amtliche Lesefassung vom BAFA herunterladen.