10.11.2014
Änderung ElektroG und neues Wertstoffgesetz
Zum ElektroG:
Es ist beabsichtigt, den Gesetzentwurf im November 2014 der Kommission zur Notifizierung zuzuleiten. Nach Ablauf der dreimonatigen Stillhaltefrist soll dann das parlamentarische Verfahren eingeleitet werden. Mit einem Inkrafttreten ist voraussichtlich erst im Oktober 2015 zu rechnen. Quelle BMUB
Zum Wertstoffgesetz:
Wesentlicher Inhalt wird sein, dass die »Gelbe Tonne« zu einer einheitlichen »Wertstofftonne« ausgebaut werden soll, wobei die Verpackungen weiterhin über die Dualen Systeme entsorgt werden sollen, die stoffgleichen Wertstoffe über die Kommunen.
Es ist vorgesehen, die bestehenden Regelungen hinsichtlich der Rückgabe von Verpackungen auf Wertstoffe auszudehnen. Geplant ist ein Arbeitsentwurf des BMUB bis Ende 2014. Das Inkrafttreten kann dann eventuell Anfang 2017 erfolgen. Quelle DIHK.
Es ist beabsichtigt, den Gesetzentwurf im November 2014 der Kommission zur Notifizierung zuzuleiten. Nach Ablauf der dreimonatigen Stillhaltefrist soll dann das parlamentarische Verfahren eingeleitet werden. Mit einem Inkrafttreten ist voraussichtlich erst im Oktober 2015 zu rechnen. Quelle BMUB
Zum Wertstoffgesetz:
Wesentlicher Inhalt wird sein, dass die »Gelbe Tonne« zu einer einheitlichen »Wertstofftonne« ausgebaut werden soll, wobei die Verpackungen weiterhin über die Dualen Systeme entsorgt werden sollen, die stoffgleichen Wertstoffe über die Kommunen.
Es ist vorgesehen, die bestehenden Regelungen hinsichtlich der Rückgabe von Verpackungen auf Wertstoffe auszudehnen. Geplant ist ein Arbeitsentwurf des BMUB bis Ende 2014. Das Inkrafttreten kann dann eventuell Anfang 2017 erfolgen. Quelle DIHK.
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