SpaEfV soll geändert werden
Der DIHK hat uns folgende Information dazu übermittelt:
»Die Erfahrungen der vergangenen zwölf Monate seit Inkrafttreten der SpaEfV zeigen, dass die darin vorgesehene Systematik der Nachweisführung mit einem unangemessen hohen bürokratischem Aufwand verbunden ist. Unklare Formulierungen zu den Anforderungen an die Nachweisführung haben zu einem erheblichen Beratungsbedarf auf Seiten der antragstellenden Unternehmen geführt. Daher bedarf es in der SpaEfV dringend einiger Klarstellungen. Durch die vorgesehenen Anpassungen werden auch nach Ansicht des DIHK ein bundesweit einheitlicher Vollzug erleichtert und Rechtssicherheit und -klarheit befördert.
Einzelne Inhalte des Entwurfs:
- § 2: weitergehende Begriffsbestimmungen (z. B. Energie und Energieträger sowie Gesamtenergieverbrauch).
- § 4 Abs. 3 (Regelverfahren): In der Nachweisführung des Betriebs eines alternativen Systems können Unternehmensteile oder Standorte unberücksichtigt bleiben, wenn sie für den gesamten Energieverbrauch des Unternehmens nicht relevant sind (je nach Fall bspw. Lagerhallen oder Verwaltungsgebäude).
- § 4 Abs. 3 (Regelverfahren): Im Betrieb alternativer Systeme ist künftig eine 95%ige anstelle einer 100%igen Zuordnung des Energieverbrauchs zu Anlagen und Geräten ausreichend.
- § 4 Abs. 4 (Regelverfahren): Klarstellung, dass in unterschiedlichen Unternehmensteilen oder an unterschiedlichen Standorten verschiedene Systeme zur Nachweisführung eingesetzt werden können.
- § 5 Abs. 1 Nr. 3 (Einführungsphase): Für gängige Geräte, für die eine Ermittlung des Energieverbrauchs mittels Messung nicht oder nur mit einem erheblichen Aufwand möglich ist, kann der Energieverbrauch auch durch nachvollziehbare Hochrechnungen von bestehenden Betriebs- und Lastkenndaten ermittelt werden. Für Geräte zur Beleuchtung und für Bürogeräte kann eine Schätzung des Energieverbrauchs mittels anderer nachvollziehbarer Methoden vorgenommen werden.
Darüber hinaus sollten die Erfahrungen des letzten Jahres aber auch dazu genutzt werden, den Vollzugsaufwand für Unternehmen, Nachweisstellen und Überwachungsbehörden zu reduzieren - ohne der Zielsetzung der Verordnung zu widersprechen.«
» Referentenentwurf zur Änderung der SpaEfV als PDF herunterladen.