Arbeitsmed. Vorsorge vs. Eignungsuntersuchung
Mit der Änderung der ArbMedVV Ende letzten Jahres herrscht bei vielen Unternehmen Unsicherheit. Scheinbar unversöhnlich stehen sich gegenüber:
- die Anforderungen der ArbMedVV hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge ohne mitarbeiterspezifische Rückmeldung des Betriebsarztes, ja sogar ohne Anspruch des Arbeitgebers auf Untersuchung des Mitarbeiters und
- das durchaus berechtigte Interesse der Unternehmen, nur Mitarbeiter einzusetzen, die für ihre Tätigkeit gesundheitlich geeignet sind, um sich und andere nicht zu gefährden.
Dabei ist es gar nicht so schwer, beides zu vereinbaren. Man muss sich nur gedanklich vom »alten« System verabschieden und strikt trennen zwischen
- der Gesundheit des einzelnen Mitarbeiters (arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV) und
- dem Schutz von Dritten (Eignungsuntersuchungen nach Arbeitsrecht).
Die Notwendigkeit für beide Aspekte ermitteln Sie im Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Zum besseren Verständnis legen wir Ihnen dazu folgende Veröffentlichungen ans Herz:
» FAQ des BMAS zur ArbMedVV
» FAQ des Ausschusses für Arbeitsmedizin
» DGUV Information 250-010 über Eignungsuntersuchungen