Demnächst: Novelle der TA Luft
Das BMUB plant eine Überprüfung der TA Luft, insbesondere des Immissionsteils (Nr. 4) und des Emissionsteils (Nr. 5). Dabei sollen u. a. die folgenden Themen berücksichtigt bzw. aufgenommen werden:
- die Vollzugsempfehlungen für bisher elf BVT-Schlussfolgerungen
- Immissionswerte für Feinstaub (PM 2,5)
- neue Anlagearten
- Vorgaben durch die CLP-Verordnung
- die Liste besonders krebserregender Stoffe (z. B. Quarzfeinstaub und Formaldehyd)
Darüber hinaus überlegt das BMUB, die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) in den Anhang der TA Luft aufzunehmen, um einer Vereinheitlichung der Landesregelungen und einer Verbesserung der Rechtssicherheit zu erreichen.
Vor allem durch die Einbeziehung der BVT-Schlussfolgerungen soll die TA Luft künftig sämtliche relevanten Anforderungen an die Anlagenbetreiber enthalten, um so die Rechtssicherheit zu erhöhen und die Arbeit der Genehmigungsbehörden zu erleichtern.
Der Zeitplan sieht folgendermaßen aus:
- Beginn der Arbeiten im BMUB im März 2014
- Diskussion über Teilentwürfe im Laufe des Jahres 2014
- Anfertigung eines Gesamtentwurfs bis Ende 2014
- Ressortabstimmung bis Mitte/Ende 2015
- Anhörung nach § 51 BImSchG Ende 2015
- Ziel: neue TA Luft bis Mitte 2017
Quelle: DIHK