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05.09.2014

Alles unter einen Hut bringen

Alles unter einen Hut bringen
www.istockphoto.com; mashe
Wer sich mit dem Thema Ergonomie beschäftigt, befindet sich zwangsläufig in dem Dilemma, dass möglichst spezifische Daten für die Beurteilung des Arbeitsschutzes förderlich sind, dies aber u.U. im Konflikt steht mit dem Diskriminierungs- oder dem Datenschutz.

Mit diesem Thema beschäftigt sich eine Publikation der BAuA »Ergonomie im Spannungsfeld von Arbeits-, Daten- und Diskriminierungsschutz«. Am Beispiel von Körpermaßen werden in der Publikation arbeitsrechtliche Voraussetzungen zur Erfassung individual- oder gruppenbezogener Daten als Grundlage für angepasste Arbeitsplatzgestaltung in Unternehmen analysiert.

Zum Inhalt der Publikation:
Im ersten Teil (Kapitel 1) wird die arbeitsschutzrechtliche Dimension der Problematik dargestellt; dem schließen sich Ausführungen zur datenschutzrechtlichen (Kapitel 2) und diskriminierungsrechtlichen (Kapitel 3) Ebene und damit verbunden den Grenzen des Arbeitsschutzes an. Kapital 4 zeigt Reformbedarf auf, der sich aus der notwendigen Anpassung an europarechtliche Vergaben ergibt, und schlägt eine Lösung vor. Die Bearbeitung endet mit konkreten Hinweisen, wie die Vorgaben des Arbeitsschutzes, begrenzt durch Daten- und Diskriminierungsschutz, in der Praxis berücksichtigt und umgesetzt werden können (Kapitel 5).
Quelle: BAuA

» zur Publikation bei der BAuA

Die Problematik bleibt nicht auf die Ergonomie beschränkt. Bei der Beurteilung psychischer Belastung müssen Sie sich mit ganz ähnlichen Fragestellungen beschäftigen.