30.04.2014
Neuer Entwurf zur AbwV
Das Bundeskabinett hat am 8. April 2014 einer Veränderung der Abwasserverordnung zugestimmt. Im aktuellen Entwurf vom 11.4.2014 sind gegenüber dem Entwurf vom Sommer 2013 viele Anforderungen an die Wirtschaft entschärft worden. So schreibt der DIHK:
- »Die pauschale Verpflichtung für alle Betreiber, ein Abwasserkataster zu führen, um die Einhaltung der allgemeinen Anforderungen nachweisen zu können, ist nun wie folgt ersetzt worden: Der Nachweis kann auch durch ein Betriebstagebuch oder durch eine Dokumentation „in anderer geeigneter Weise“ erfolgen. Soweit dem DIHK bekannt, ist das Führen eines Betriebstagebuchs schon bisher bei zahlreichen Abwassereinleitern Praxis. Daher dürfte sich durch die jetzt gewählte Formulierung eine neue Form der Dokumentation in vielen Fällen erübrigen. […]
- Die ursprünglich vorgesehene allgemeine Pflicht zur »energieeffizienten Betriebsweise« bei Errichtung, Betrieb und Benutzung von Abwasseranlagen soll nur noch für Abwasseranlagen nach Anhang 1, d. h. für Anlagen der kommunalen Wasserwirtschaft, gelten.«
» Aktuellen Entwurf der Verordnung zur Änderung der AbwV als PDF herunterladen.
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