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17.02.2014

Medikamente bei der Arbeit

Medikamente bei der Arbeit

Früher oder später kommt in meinen Schulungen zu Unternehmerpflichten die Frage nach der Verantwortung von Führungskräften auf, wenn Mitarbeiter unter Alkohol- und/oder Medikamenteneinfluss Arbeiten ausführen.

Alkohol wird dabei von Schulungsteilnehmern noch als handhabbares Problem gesehen. Nicht, dass es in seinen Auswirkungen zu vernachlässigen wäre, aber die Teilnehmer trauen sich zu, den Konsum von Alkohol bei einem Mitarbeiter zu riechen. Das allein ist zwar noch kein Kriterium, um gleich schwere Geschütze aufzufahren, aber ein Anhaltspunkt für ein Gespräch ist es allemal.

Große Unsicherheit besteht allerdings beim Konsum von Medikamenten, der für einen Außenstehenden nicht offensichtlich ist. Allen ist klar, dass Mitarbeiter, die durch Medikamente beeinträchtigt sind, sich und andere gefährden könnten und dass es in der Verantwortung der Führungskraft liegt, Schaden von Personen und Vermögen abzuwenden. Doch was tun?

Natürlich gibt es zu dieser Frage kein Patentrezept. Mitarbeiter zum Beispiel in Unterweisungen aufzuklären, ist allerdings Grundlage für ein Vertrauensverhältnis, das notwendig ist, wenn solche Probleme von Mitarbeiter freiwillig angesprochen werden sollen. Schließlich geht es in erster Linie ja nicht um Medikamentenmissbrauch, sondern häufig um eine Medikation, die dauerhaft oder temporär ärztlich angezeigt ist. Vielleicht nicht zuletzt, um den körperlichen (oder seelischen) Belastungen des Berufslebens gerecht zu werden. Grund genug, als Arbeitgeber die Sache ernst zu nehmen.

Dieses Themas hat sich die Unfallkasse der Post und Telekom angenommen und einige Aspekte dazu beleuchtet. Auch wenn in Ihren Unternehmen mehrheitlich andere Tätigkeiten ausgeführt werden, so sind die Grundaussagen in diesem Artikel dennoch übertragbar.
» zum Artikel »Medikamente am Arbeitsplatz - Eine unterschätzte Gefahr?«

Dem Thema widmet sich auch das Portal »Arbeit & Gesundheit«:
» zum Artikel »Risiken und Nebenwirkungen«