Verordnungsentwurf Psychische Gesundheit
Im letzten Monat wurde das ArbSchG geändert, und zwar müssen nun explizit auch psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung bewertet werden.
Passend dazu ist der Verordnungsentwurf »Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit« vom Mai 2013. Der Verordnungsentwurf enthält jetzt nicht gerade den Stein der Weisen und konkrete Lösungsansätze (die finden Sie eher im IGA Report »Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen - Tipps zum Einstieg«). Der Entwurf enthält vielmehr die üblichen Elemente der Betreiberpflichten:
- Grundpflichten zum Schutz der Mitarbeiter
- Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisung der Mitarbeiter
- Betriebliche Gestaltungsmaßnahmen (Schutzmaßnahmen)
- Koordination von Arbeiten (bei mehreren Arbeitgebern)
Hinzu kommt die Ermächtigungsgrundlage für die Erarbeitung von technischen Regeln.
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