09.08.2013
Neue ASR A1.3 - Handlungsbedarf?
Im März wurde die neue ASR A1.3 veröffentlicht. Sie enthält eine ganze Reihe geänderter Schilder. Das betrifft vor allem die Brandschutzzeichen, aber auch sonstige Zeichen, wie die Warnung vor Gasflaschen oder das Zeichen für den Arzt.
In den Compliance-Info-Gesprächen werde ich dann immer gefragt:
»Gibt es Übergangsfristen?«
»Müssen wir die Schilder sofort austauschen?«
Kurz:
Nein, es gibt keine Übergangsfristen.
Unmittelbarer Handlungsbedarf besteht allerdings nicht zwingend.
Und zwar mit folgender Begründung:
Die neuen Zeichen basieren auf der DIN EN ISO 7010, die alten auf der BGV A8 und der DIN 4844. Das heißt die alten Schilder sind durch die neue ASR A1.3 nicht einfach »falsch« geworden. - Sie können die alten Schilder bei Schilderherstellern sogar noch kaufen. Diese werden in deren Sortiment schon mal als »praxisbewährt« bezeichnet.
Richtig ist allerdings, dass die ASR A1.3 den aktuellen (und alleinigen) Stand der Technik zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten darstellt, und dass Sie als Arbeitgeber die Vermutungswirkung für sich in Anspruch nehmen dürfen. Das heißt, wenn Sie die Sicherheitskennzeichen nach der ASR A1.3 bestimmungsgemäß verwenden, können Sie davon ausgehen, dass Sie die Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung einhalten.
Sie haben aber ausdrücklich die Option von diesen Regelungen abzuweichen. In diesem Fall müssen Sie allerdings in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob die bei Ihnen verwendeten Sicherheitszeichen weiterhin angewendet werden können, oder ob Sie dadurch eine Verschlechterung des Sicherheitsniveaus hinnehmen.
Unsere Empfehlung ist daher:
Tauschen Sie die Schilder aus, wenn Sie ohnehin einen Bereich neu gestalten. Führen Sie im Übrigen eine Gefährdungsbeurteilung durch, und dokumentieren Sie darin, ob und wann neue Schilder das Sicherheitsniveau verbessern - und wenn nicht, legen Sie sich für das Austauschen der Schilder einen Zeitplan zurecht. Das Sicherheitsniveau sofort verbessern könnte zum Beispiel die Verwendung des neuen Warnschilds für Gasflaschen, weil hier die Gefahr der Gasflaschen nun sehr viel offensichtlicher dargestellt ist.
Auch wenn Sie den Austausch der Schilder sukzessive vornehmen, sollten Sie
(a) immer komplette Gebäude auf einmal auf die neuen Kennzeichnung umstellen und
(b) den Zeitraum dafür nicht zu groß wählen, da unterschiedliche Kennzeichnungen auch zu einer gewissen Verwirrung führen können.
Hinweis:
Wenn Sie Zeichen vor Ort ändern, denken Sie daran, gegebenenfalls auch begleitende Dokumente, wie Betriebsanweisungen, Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne etc. ebenfalls anzupassen und natürlich die Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen.
In den Compliance-Info-Gesprächen werde ich dann immer gefragt:
»Gibt es Übergangsfristen?«
»Müssen wir die Schilder sofort austauschen?«
Kurz:
Nein, es gibt keine Übergangsfristen.
Unmittelbarer Handlungsbedarf besteht allerdings nicht zwingend.
Und zwar mit folgender Begründung:
Die neuen Zeichen basieren auf der DIN EN ISO 7010, die alten auf der BGV A8 und der DIN 4844. Das heißt die alten Schilder sind durch die neue ASR A1.3 nicht einfach »falsch« geworden. - Sie können die alten Schilder bei Schilderherstellern sogar noch kaufen. Diese werden in deren Sortiment schon mal als »praxisbewährt« bezeichnet.
Richtig ist allerdings, dass die ASR A1.3 den aktuellen (und alleinigen) Stand der Technik zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten darstellt, und dass Sie als Arbeitgeber die Vermutungswirkung für sich in Anspruch nehmen dürfen. Das heißt, wenn Sie die Sicherheitskennzeichen nach der ASR A1.3 bestimmungsgemäß verwenden, können Sie davon ausgehen, dass Sie die Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung einhalten.
Sie haben aber ausdrücklich die Option von diesen Regelungen abzuweichen. In diesem Fall müssen Sie allerdings in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob die bei Ihnen verwendeten Sicherheitszeichen weiterhin angewendet werden können, oder ob Sie dadurch eine Verschlechterung des Sicherheitsniveaus hinnehmen.
Unsere Empfehlung ist daher:
Tauschen Sie die Schilder aus, wenn Sie ohnehin einen Bereich neu gestalten. Führen Sie im Übrigen eine Gefährdungsbeurteilung durch, und dokumentieren Sie darin, ob und wann neue Schilder das Sicherheitsniveau verbessern - und wenn nicht, legen Sie sich für das Austauschen der Schilder einen Zeitplan zurecht. Das Sicherheitsniveau sofort verbessern könnte zum Beispiel die Verwendung des neuen Warnschilds für Gasflaschen, weil hier die Gefahr der Gasflaschen nun sehr viel offensichtlicher dargestellt ist.
Auch wenn Sie den Austausch der Schilder sukzessive vornehmen, sollten Sie
(a) immer komplette Gebäude auf einmal auf die neuen Kennzeichnung umstellen und
(b) den Zeitraum dafür nicht zu groß wählen, da unterschiedliche Kennzeichnungen auch zu einer gewissen Verwirrung führen können.
Hinweis:
Wenn Sie Zeichen vor Ort ändern, denken Sie daran, gegebenenfalls auch begleitende Dokumente, wie Betriebsanweisungen, Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne etc. ebenfalls anzupassen und natürlich die Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen.