22.05.2013
TRGS 510 neu strukturiert
Die TRGS 510 »Lagerung von Gefahrstoffen« wurde so stark überarbeitet, dass es fast alle Bezüge durcheinander gewirbelt hat. Nach Auskunft des Ausschusses für Gefahrstoffe ist mit der Überarbeitung jedoch keine relevante Änderung des Sicherheitsniveaus verbunden. Ein Quercheck, inwieweit Sie den Anforderungen tatsächlich nachkommen, empfehlen wir Ihnen dennoch.
Die Betreiberpflichten haben wir im aktuellen Risolva Infobrief zusammengestellt.
Die Betreiberpflichten haben wir im aktuellen Risolva Infobrief zusammengestellt.