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28.06.2013

Aus der BetrSichV soll die ArbmittV werden

Die Betriebssicherheitsverordnung ist gerade in der Überarbeitung, nachdem seit 2002 keine wesentlichen Veränderungen mehr daran vorgenommen wurden. Die Novellierung war vor allem notwendig geworden, weil die Verordnung unter anderem ein paar rechtliche und fachliche Mängel aufweist. Im Zuge dessen sollen auch Doppelregelungen, zum Beispiel hinsichtlich der Prüfung von Arbeitsmitteln, beseitigt sowie die Schnittstellen zu anderen Rechtsvorschriften besser gestaltet werden.

Kurz: Das gute Stück wird komplett umgekrempelt und um dem neuen Touch der Verordnung gerecht zu werden, bekommt sie auch gleich noch einen neuen Titel: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und dem Betrieb von Anlagen (Arbeitsmittel- und Anlagensicherheitsverordnung - ArbmittV).

Die Einzeländerungen sind derart vielfältig, dass ich hier nicht näher darauf eingehe, sondern auf das dreiseitige Erläutungspapier des BMAS verweise, das diese Punkte zusammenfasst.

vom BMAS als PDF herunterladen:
» Referentenentwurf der ArbmittV
» Begründung zum Referentenentwurf
» Erläuterungen der wesentlichen Änderungen