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22.04.2013

Genehmigungen und der Status Quo

Wenn wir uns, z.B. im Rahmen einer Compliance-Statusaufnahme intensiv mit den Genehmigungsauflagen und deren Umsetzung auseinandersetzen, kommt es nicht selten vor, dass die befragten Personen nicht wissen, warum eine bestimmte Auflag nicht oder anders umgesetzt wurde. Oftmals ist diese Abweichung von der Genehmigung den Behörden durchaus bekannt, jedoch nirgends nachvollziehbar dokumentiert.

Genehmigungen sind jedoch Dokumente, die rechtsverbindlichen Charakter haben. Eine Nichteinhaltung von bestimmten Auflagen kann sogar den Straftatbestand des »unerlaubten Betreibens von Anlagen« (§ 327 StGB) zur Folge haben. Außerdem nehmen Sie damit gegebenenfalls Bestandsschutz in Anspruch. Dieser ist jedoch nur gewährleistet, wenn Sie den Auflagen nachkommen.

Sollten sich im Laufe des Betriebs manche Auflage als nicht mehr sinnvoll oder gar überflüssig herausstellen, so gehen Sie darüber nicht hinweg. Dokumentieren Sie jede Abweichung von der Genehmigung und lassen sich diese von der zuständigen Behörde bestätigen. Wenn derartige Absprachen aus Protokollen, Gesprächsnotizen etc. hervorgehen, stellen Sie immer einen Bezug zur entsprechenden Genehmigung her, damit auch später noch die Historie der Genehmigung (und ihrer Auflagen) nachvollziehbar ist. Scheuen Sie auch nicht davor, Änderungen offiziell anzuzeigen. Ihrer Rechtssicherheit tun Sie damit einen großen Gefallen.

Solange die handelnden Personen dieselben bleiben, kommt es bei kleineren Abweichungen zum Genehmigungstext ja oft nicht darauf an. Doch 1. werden aus kleinen Abweichungen viele kleine Abweichungen und 2. was ist, wenn der Ansprechpartner bei der Behörde wechselt, oder gar die Zuständigkeit? Was, wenn bei Ihnen im Unternehmen, langjährige Mitarbeiter ausscheiden?

Spielen Sie doch mal Detektiv und machen sich auf die Suche nach allen Auflagen und deren Umsetzung.

Hinweis 1:
Der Genehmigungsantrag ist Bestandteil der Genehmigung. Beziehen Sie diesen also in Ihre Überprüfung mit ein.

Hinweis 2:
Wenn Sie eine Anlage nach der Richtlinie über Industrieemissionen betreiben, dann wird der Abgleich zwischen Ist-Zustand und Genehmigungsbescheid ohnehin bald die Behörde (oder ein von ihr Beauftragter) übernehmen.