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27.03.2013

Mitarbeiter als Partner im Arbeitsschutz

Früher war: »Für Arbeitssicherheit ist bei uns die Sicherheitsfachkraft zuständig.« Inzwischen hat es sich erfreulicherweise herumgesprochen, dass Arbeitssicherheit vor allem eine Unternehmerpflicht ist, um die sich die Führungskräfte zu kümmern haben.

Doch was ist mit den Mitarbeitern? Um die geht es schließlich.

Beziehen Sie diese in die Gefährdungsbeurteilung, die Festlegung von (Schutz-) Maßnahmen, die Definition von Zielen, die Unfallanalysen oder gar in Unterweisungen mit ein? Geben Sie ihnen eine Plattform sich zu äußern und in einen Dialog zu treten? Ermutigen Sie Mitarbeiter dies zu tun?

Wenn Sie ein Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsystem nach OHSAS 18001 eingeführt haben oder einführen wollen, so ist dies bei Ihnen sicherlich mehr oder weniger umgesetzt, denn die Norm verlangt entsprechende Verfahren (Nr. 4.4.3.2).

Aber auch wenn Sie weit von einem A&G-Managementsystem entfernt sind, sollten Sie die Potentiale, die darin stecken, nicht ungenutzt lassen. Warum?

Weil Mitarbeiter die eigentlichen Experten ihrer Tätigkeit sind. Weil sie am besten wissen, welche Schutzmaßnahmen praktikabel sind und welche nicht (die andernfalls pfiffig umgangen werden). Beteiligte Mitarbeiter verstehen Zusammenhänge besser und arbeiten sicherer. Sie sind sensibler für kritische Situationen. Sie haben Interesse daran, ihre Arbeitsumgebung besser zu machen. In dem Maße wie sie sich selbst ernst genommen fühlen, übernehmen sie Verantwortung für sich und andere.

Unserer Erfahrung nach haben nur die Betriebe und Unternehmen beneidenswert niedrige Unfallzahlen, die mit ihren Mitarbeitern in einem Dialog stehen.

Zu diesem Thema finden Sie bei der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) einen Leitfaden

» Praxisleitfaden Arbeitnehmerbeteiligung von der EH-OSHA als PDF herunterladen.