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27.02.2012

Einsatzzeiten von Betriebsarzt und SiFa

Von einem Kunden wissen wir, dass in 2012 die Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 (Einsatzzeiten von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit) verstärkt überwacht werden wird. In Nordrhein-Westfalen wird dies Aufgabe der Bezirksregierungen sein.

Deshalb unsere Frage:
Sind bei Ihnen im Betrieb die Anforderungen an die Einsatzzeiten erfüllt?

Denken Sie daran, dass arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nicht zu den Einsatzzeiten für die Betriebsärzte zählen. Die Grundbetreuung der Betriebsärzte zielt vielmehr auf Beratung, zum Beispiel bei der Einführung neuer Stoffe oder bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.

Die DGUV bietet eine interaktive Information zu der Vorschrift 2 an. Hier können Sie sich nochmals mit der Materie beschäftigen, wenn das für Sie von Interesse ist. Sie finden auch Informationen zu den Systemvoraussetzungen und weiterführende Erklärungen.