Kontakt
26.03.2012

Gemischrechner der BG RCI

Nach der TRGS 201 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Stoffe/Gemische selbst einzustufen und zu kennzeichnen, wenn diese nicht oder nicht ausreichend eingestuft und gekennzeichnet wurden. Das gilt zum Beispiel für im Unternehmen synthetisierte Stoffe, Zwischenprodukte, Abfälle oder nicht ausreichend gekennzeichnete Produkte.
Bezug: Nr. 4.1 Abs. 2 TRGS 201

Sie können sich bei Reinstoffen des Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnisses der Europäische Chemikalienagentur ECHA bedienen (siehe unseren Beitrag vom 7.3.2012). Für Gemische kann der Gemischrechner im Gefahrstoffinformationssystem Chemie der BG Rohstoffe und Chemische Industrie (BG RCI) hilfreich sein. Dieses Tool unterstützt den Anwender dabei, ausgehend von Einzelkomponenten die richtige Einstufung und Kennzeichnung des Gemischs nach GHS zu bestimmen. Sie können das wahlweise anonym oder personalisiert tun. Der personalisierte Zugang erfordert zwar eine Anmeldung, ist allerdings ebenfalls kostenfrei.

» zum Gemischrechner der BG RCI