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Arbeitsschutz/Sicherheit

 
19.09.2018

Arbeitsunterbrechungen und Multitasking täglich meistern

Arbeitsunterbrechungen und Multitasking täglich meistern

Digitalisierung und Arbeitsverdichtung stellen die Beschäftigten vor neue Herausforderungen. Viele sind ständig online erreichbar. Mehrfach pro Minute gehen E-Mails ein, die bearbeitet werden müssen. Kollegen kommen ins Büro, Kunden rufen an. Diese Unterbrechungen binden die Aufmerksamkeit. Wie gut kann der Mensch damit umgehen? Lässt sich mehreres gleichzeitig erledigen oder sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit überfordert?

Die BAuA ist diesen Fragen innerhalb des Forschungsprojekts »Arbeitsunterbrechungen und Multitasking in informationsintensiven Berufen« nachgegangen. Es wurde gemeinsam mit Wissenschaftlern des Instituts für Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie der Universität Leipzig durchgeführt.

Die Veröffentlichung »Arbeitsunterbrechungen und Multitasking täglich meistern« beruht auf diesen Untersuchungen. Sie richtet sich an alle, die häufig mit Arbeitsunterbrechungen und Multitasking zu tun haben, und gibt Tipps zum Umgang damit. Zudem hilft die Broschüre, Ursachen von Störungen aufzuspüren und zu verhindern. Denn ein Ergebnis sei bereits vorweggenommen: Für Motivation und Leistungsfähigkeit ist ungestörtes Arbeiten am besten. Quelle: BAuA

Digitalisierung und Arbeitsverdichtung stellen die Beschäftigten vor neue Herausforderungen. Viele sind ständig online erreichbar. Mehrfach pro Minute gehen E-Mails ein, die bearbeitet werden müssen. Kollegen kommen ins Büro, Kunden rufen an. Diese Unterbrechungen binden die Aufmerksamkeit. Wie gut kann der Mensch damit umgehen? Lässt sich mehreres gleichzeitig erledigen oder sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit überfordert?

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31.08.2018

Fahrradunfälle vermeiden: »Holländischer Griff« beim Öffnen der Autotür

Fahrradunfälle vermeiden: »Holländischer Griff« beim Öffnen der Autotür
Die Unfallkasse Berlin unterstützt Aktion »Rücksicht mit Rückblick« der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Immer wieder geht es durch die Medien: Radfahrer verunfallen aufgrund geöffneter Autotüren.

Sieben Prozent der Unfälle, an denen PKWs und Fahrräder beteiligt waren, werden durch unaufmerksam geöffnete Autotüren verursacht, fanden die Unfallforschung der Versicherer in einer Studie heraus. Jeder Fünfte dieser Unfälle führt zu schweren Verletzungen. Allein in Berlin starben im vergangen Jahr zwei Radfahrer bei diesen »Dooring-Unfällen«. Auch 2018 kam es bereits zu einem tödlichen Unfall.

Die Aktion »Rücksicht mit Rückblick« der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, an der sich die Unfallkasse Berlin beteiligt, möchte genau diese Unfälle vermeiden.

Besonders wirkungsvoll ist dabei der so genannte Holländische Griff: Die Fahrertür wird mit der rechten Hand geöffnet. Dabei dreht der Oberkörper nach links und der Blick geht automatisch nach hinten. Herannahende Radfahrer werden so rechtzeitig gesehen.

Ein Aufkleber fürs Fahrzeuginnere soll Autofahrende an den Handgriff erinnern, der Leben retten kann. Er wird stadtweit verteilt. Versicherte Betriebe können den Aufkleber bei der Unfallkasse Berlin bestellen. Quelle: Unfallkasse Berlin

Die Unfallkasse Berlin unterstützt Aktion »Rücksicht mit Rückblick« der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
Immer wieder geht es durch die Medien: Radfahrer verunfallen aufgrund geöffneter Autotüren.

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23.07.2018

Tipps zur Gefährdungsbeurteilung

Tipps zur Gefährdungsbeurteilung

Sie finden hier eine Zusammenstellung unserer News-Beiträge rund um das Thema Gefährdungsbeurteilung:
Wie gehe ich vor?
Wie mache ich es richtig?
Worauf kommt es an?

» Weitere Informationen zu Tipps zur Gefährdungsbeurteilung

28.06.2018

Erst prüfen, dann einschalten: Neue App »Maschinen-Check«

Erst prüfen, dann einschalten: Neue App »Maschinen-Check«
Um sicherzugehen, dass beim Kauf einer neuen Maschine sowohl alle produktionstechnischen als auch alle formalen und sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt sind, ist es wichtig, bei jeder Investition eine Überprüfung vor Erstinbetriebnahme durchzuführen. Hersteller müssen zwar die europäische Maschinenrichtlinie erfüllen, dies wird jedoch nicht von einer unabhängigen Stelle überprüft. Zudem sind Unternehmerinnen und Unternehmer nach der Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, Arbeitsmittel vor Benutzung genau unter die Lupe zu nehmen. Damit gewährleisten sie, dass ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nur sichere Produkte zur Verfügung stehen.

Mit der neuen App »Maschinen-Check« der BG RCI erfasst der Anwender formale Voraussetzungen, grundlegende Anforderungen, Informationen zu Schutzeinrichtungen sowie zu Betriebsanweisung und Unterweisung und gelangt so am Ende zu seinem Prüfergebnis. Die App basiert inhaltlich auf dem Merkblatt »Checklisten Maschinen – Überprüfung vor Erstinbetriebnahme« (T008-1) und erweitert dieses um digitale Funktionalitäten.

Vorteile der App:
Die Anwendenden können eine maschinenspezifische Vorauswahl treffen. Trifft ein Merkmal auf die Maschine nicht zu, kann dieses deaktiviert werden und im weiteren Verlauf werden nur die Fragen gestellt, die für die Maschine relevant sind. Es können Fotos eingefügt werden, die im Ergebnisbericht mit angezeigt werden. Die App zeigt zudem den Bearbeitungsfortschritt an: Die finalen Prüfergebnisse werden erst dann angezeigt, wenn alle Felder ausgefüllt wurden.

Die App »Maschinen-Check« kann kostenlos im Google Play Store und im Apple App Store heruntergeladen werden. Das Merkblatt »Checklisten Maschinen« (T008-1) gibt im Downloadcenter der BG RCI. Quelle: BG RCI

Brauchen Sie individuelle Unterstützung in Sachen CE-Konformität?
Ihr Ansprechpartner bei uns: Dieter Hubich (E-Mail)

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass gekaufte Maschinen sicherheitstechnische Mängel aufweisen. Wer diese nicht schon bei der Übergabe feststellt, bleibt meist auf den Kosten für eine Umrüstung sitzen – und gefährdet die Arbeitssicherheit im Unternehmen. Daher hat die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) eine App zur Überprüfung von Maschinen entwickelt.

» Weitere Informationen zu Erst prüfen, dann einschalten: Neue App »Maschinen-Check«

23.05.2018

So werden Unterweisungen wirksam

So werden Unterweisungen wirksam
Unterweisungen als probates Instrument zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes klären die Beschäftigten über die betrieblichen Gefahren und die Verhaltensweisen zu deren Abwendung auf. Die Vorgesetzten sollen diese Inhalte erwachsenengerecht und interessant vermitteln, die Form und Methode der Unterweisung bleibt ihnen überlassen. Eine gelungene Unterweisung bedarf einer guten Vorbereitung, passender Rahmenbedingungen, überzeugender Vorgesetzter als Unterweisende und einer anschließenden Reflexion. Quelle: Inform Online-Portal der UKH

Der Artikel adressiert u.a.
  • die Gefährdungsbeurteilung als Basis für die Unterweisungen,
  • unter welchen Voraussetzungen eLearning-Tools möglich sind,
  • wie die arbeitsmedizinische Beratung zu integrieren ist,
  • dass die Vorbildung der Mitarbeiter unbedingt berücksichtigt werden muss (in beide Richtungen) und
  • dass die Inhalte unbedingt arbeitsplatz- bzw. tätigkeitsspezifisch sein müssen.
Außerdem ist der Artikel ein Plädoyer für eine gute Vorbereitung.

Unterweisungen als probates Instrument zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes klären die Beschäftigten über die betrieblichen Gefahren und die Verhaltensweisen zu deren Abwendung auf. Die Vorgesetzten sollen diese Inhalte erwachsenengerecht und interessant vermitteln, die Form und Methode der Unterweisung bleibt ihnen überlassen.

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15.05.2018

Auf App-Wegen - Lärm-Apps sind nicht geeignet zum Messen von Lärm

Auf App-Wegen - Lärm-Apps sind nicht geeignet zum Messen von Lärm
Immer mehr Menschen nutzen im Alltag mobile Apps, nicht zuletzt für berufliche Zwecke. Doch die digitalen Helfer eignen sich nicht für jede Aufgabe, auch wenn sie zunächst den Anschein erwecken. Das gilt vor allem für sogenannte Lärm-Apps. Für richtige Lärm-Messungen sind diese nicht geeignet, erklärt das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) anlässlich des Tages gegen den Lärm am 25. April 2018. Wer Lärmwerte exakt bestimmen müsse, sollte in jedem Fall Fachleute hinzuziehen.

»Gehörschädigender Lärm beginnt ab einem Pegel von 85 dB(A), der täglich über acht Stunden anhält.«, sagt Dr. Florian Schelle, Lärmexperte im IFA. Die sogenannten Lärm-Apps seien allerdings nicht geeignet zu bestimmen, ob laute Geräusche - egal wo - tatsächlich über oder unterhalb dieser gesundheitsgefährdenden Grenze liegen.

Der Grund hierfür ist einfach: Handys filtern bestimmte Frequenzen im Geräuschspektrum, damit vor allem Sprache gut verstanden und Umgebungsgeräusche weitestgehend ausgeblendet werden. Diese Filterfunktion kann sich zudem mit jedem Handyupdate ändern.

Schelle: »Für eine erste, sehr grobe Einschätzung im privaten Rahmen mag die App auf dem Handy sinnvoll sein. Wenn es aber darum geht, exakt über die Höhe von Lärmbelastungen zu entscheiden, raten wir von Lärm-Apps dringend ab.« Quelle: IFA

Anmerkung Risolva:
Gemäß der LRLV Lärm dürfen für die Festlegung von Lärmbereichen (oder dem Ausschluss) ohnehin nur Messungen herangezogen werden, die die Anforderungen nach der TRLV Lärm - Teil 2 erfüllen.

Immer mehr Menschen nutzen im Alltag mobile Apps, nicht zuletzt für berufliche Zwecke. Doch die digitalen Helfer eignen sich nicht für jede Aufgabe, auch wenn sie zunächst den Anschein erwecken. Das gilt vor allem für sogenannte Lärm-Apps. Für richtige Lärm-Messungen sind diese nicht geeignet, erklärt das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) anlässlich des Tages gegen den Lärm am 25. April 2018. Wer Lärmwerte exakt bestimmen müsse, sollte in jedem Fall Fachleute hinzuziehen.

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27.04.2018

PSA-Verordnung (EU) 2016/425 seit 21.4. in Kraft

PSA-Verordnung (EU) 2016/425 seit 21.4. in Kraft
Die PSA-Verordnung gilt in erster Linie für das Inverkehrbringen von persönlicher Schutzausrüstung. Aber natürlich hat sie auch Auswirkungen auf die Verwendung von PSA.

Interessant für Anwender ist zum Beispiel die Höherstufung von bestimmter PSA. Das betrifft zum Beispiel den Gehörschutz (ab 21.4. in Kategorie III eingestuft.

Nach DGUV Vorschrift 1, § 31, hat der Unternehmer für PSA der Kategorie III den Versicherten die Benutzungsinformation im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln. Das ist im Falle des Gehörschutzes jedoch keine wirkliche Neuerung, denn die TRLV Lärm sieht dies schon seit ihrem Erscheinen im Jahr 2010 vor.

Weitere Informationen zur neuen PSA-Verordnung finden Sie im Artikel »Besser geschützt«, topeins, DGUV

Die PSA-Verordnung gilt in erster Linie für das Inverkehrbringen von persönlicher Schutzausrüstung. Aber natürlich hat sie auch Auswirkungen auf die Verwendung von PSA.

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13.04.2018

Bußgeldkatalog BetrSichV

Bußgeldkatalog BetrSichV
Ein wesentliches Ziel der BetrSichV ist es, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Darüber hinaus dient sie hinsichtlich »überwachungsbedürftiger Anlagen« auch dem Schutz »anderer Personen im Gefahrenbereich, die aufgrund der Verwendung dieser Anlagen durch Arbeitgeber gefährdet werden können.«

Die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen im Gefahrenbereich überwachungsbedürftiger Anlagen hat der Arbeitgeber zu treffen. Werden im Rahmen der Aufsicht durch die zuständigen Behörden Defizite und Mängel bezüglich der getroffenen Schutzmaßnahmen oder der Gefährdungsbeurteilung festgestellt, so sind für eine Reihe wesentlicher Verstöße und Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände in § 22 BetrSichV festgelegt worden.

Dazu hat der LASI nun als Hilfestellung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Aufsichtsbehörden einen Bußgeldkatalog zur Verfügung gestellt.

Solche Bußgeldkataloge gibt es bereits zum Fahrpersonalrecht, zum Arbeitszeit-, Jugendarbeitsschutz- und Mutterschutzrecht sowie zur Arbeitsstättenverordnung und Biostoffverordnung. Quelle: LASI, LV 62

Was bringen Ihnen solche Bußgeldkataloge?
Sie können diese zum Beispiel als Compliance Checkliste nutzen:
> Kommt keiner der Tatbestände bei Ihnen im Unternehmen vor? - Super! Sie haben viel Geld gespart.
> Finden Sie Lücken? - Auch super! Dann abstellen und ebenfalls viel Geld sparen!

Der LASI hat einen Bußgeldkatalog zur BetrSichV veröffentlicht, der es den Aufsichtsbehörden erlaubt, vergleichbar zu agieren. Schauen Sie doch mal rein, um zu sehen, wo und wie Sie Geld sparen können.

» Weitere Informationen zu Bußgeldkatalog BetrSichV

06.04.2018

Am 1. Juni 2018 Ende der Übergangsfrist für wiederkehrende Prüfungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

Am 1. Juni 2018 Ende der Übergangsfrist für wiederkehrende Prüfungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
Am 1. Juni 2018 endet die Übergangsvorschrift (§ 24 Abs. 4 BetrSichV), wonach für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, die vor dem 1.6.2012 errichtet wurden, nun auch die allgemeine Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.1 alle sechs Jahre durchzuführen ist. Bis 2015 mussten die Anlagen nur einmalig bei der Inbetriebnahme geprüft werden.

Die wiederkehrende Prüfung umfasst:
1. die für die Prüfung benötigten technischen Unterlagen vollständig vorhanden sind und ihr Inhalt plausibel ist,
2. die [spezifischen, technischen] Prüfungen durchgeführt und die dabei festgestellten Mängel behoben wurden, oder ob das [alternative] Instandhaltungskonzept geeignet ist und angewendet wird,
3. sich die Anlage in einem dieser Verordnung entsprechenden Zustand befindet und sicher verwendet werden kann und
4. die festgelegten technischen Maßnahmen geeignet und funktionsfähig und die festgelegten organisatorischen Maßnahmen geeignet sind.
5. Handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Anlagen nach § 18 muss darüber hinaus geprüft werden, ob die erforderlichen Maßnahmen zum Brandschutz eingehalten sind.

Mit Ausnahme des Punkts 5 darf die Prüfung eine befähigte Person durchführen, die die Anforderung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.3 erfüllt.

Sie brauchen Unterstützung? Wir können Ihnen behilflich sein.
Ihr Ansprechpartner: Dieter Hubich, Fachkraft für Explosionsschutz, Tel. +49 7123 30780 - 23 (E-Mail)

Am 1. Juni 2018 endet die Übergangsvorschrift (§ 24 Abs. 4 BetrSichV), wonach für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, die vor dem 1.6.2012 errichtet wurden, nun auch die allgemeine Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.1 alle sechs Jahre durchzuführen ist.

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29.03.2018

CE-Tool der baden-württembergischen IHKs gibt konkrete Hilfestellung für Unternehmen

CE-Tool der baden-württembergischen IHKs gibt konkrete Hilfestellung für Unternehmen
Das ursprünglich von der IHK Bodensee-Oberschwaben entwickelte CE-Tool wurde nach erfolgreicher Testphase von den baden-württembergischen IHKs gemeinsam zur freien Verwendung weiterentwickelt und steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

Das Tool dient einer ersten oberflächlichen und unverbindlichen Analyse der in EU-Konformitätserklärungen aufgeführten harmonisierten Normen. Die Auflistung veralteter Normen stellt insbesondere bei Herstellern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes häufig einen Indikator für weitergehende Unzulänglichkeiten im Bereich Produktsicherheit und CE-Konformitätsbewertung dar. Zudem nutzen verschiedene Marktüberwachungsbehörden derartige Indikatoren im Rahmen ihrer Aktivitäten, so dass eine proaktive Kontrolle durch Unternehmen sinnvoll ist.

Mit Hilfe des Tools erhalten insbesondere auch Anwender ohne tiefergehende Kenntnis der Materie die Möglichkeit, vereinfachte Kontrollmechanismen zu etablieren oder mit geringem Zeitaufwand weitergehenden Handlungsbedarf zu identifizieren.

Das Tool ist in erster Linie für folgende Szenarien vorgesehen:
Systematische Überprüfung von auf CE-Konformitätserklärungen angegebenen Normen durch Quasi-Hersteller und Importeure.
Ergänzende Hilfestellu ng für Plausibilitätsprüfungen bzgl. harmonisierter Normen durch Hersteller.Quelle: DIHK (gekürzt)

Unsere Empfehlung:
Nehmen Sie sich jede CE-Konformitätserklärung vor, und prüfen Sie sie, zum Beispiel mithilfe dieses Tools, auf Plausibilität, insbesondere hinsichtlich der auf der Konformitätserklärung angegebenen Normen. Sollten Sie Indizien haben, dass die CE Konformitätserklärung nicht in Ordnung ist, sollten Sie Ihren Lieferanten ansprechen.

Wenn Sie Unterstützung rund um das Thema »CE-Konformität« brauchen, sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Ansprechpartner bei uns im Haus ist Dieter Hubich, Tel. +49 7123 30780 - 23 (E-Mail).

Das ursprünglich von der IHK Bodensee-Oberschwaben entwickelte CE-Tool wurde nach erfolgreicher Testphase von den baden-württembergischen IHKs gemeinsam zur freien Verwendung weiterentwickelt und steht ab sofort zum Download zur Verfügung. Quelle: DIHK

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14.03.2018

Kopf einschalten – Leben retten: Neue Unterweisungshilfen zu den »12 Lebensrettern«

Kopf einschalten – Leben retten: Neue Unterweisungshilfen zu den »12 Lebensrettern«
Wir hatten über die Lebensretter der BG RCI bereits in unserem Beitrag vom 29.05.2017 informiert.
Dabei hat Lebensretter nichts mit Ersthelfer zu tun. Die Lebensretter der BG RCI zeigen vielmehr Beschäftigten und Führungskräften anhand prägnanter Fakten, welche Ursachen am häufigsten zu tödlichen Unfällen geführt haben und wie sie diese Gefahren in der Praxis vermeiden können.

Also unbedingt ansehen:
» Die 12 Lebensretter für Beschäftigte »Mein Leben«
» Die 12 Lebensretter für Führungskräfte »Meine Verantwortung«

Zu diesen »12 Lebensrettern« gibt es nun auch noch zwei Sicherheitskurzgespräche, mit denen Sie die Inhalte der Lebensretter an die Mitarbeiter weitergeben und besprechen können.

SKG 030 »Lebensretter – Gefahr erkannt – Gefahr gebannt«:
Der Schwerpunkt liegt in der Thematisierung von Tätigkeiten, die überdurchschnittlich häufig zu schweren Unfällen führen. So wurden 90 Prozent der tödlichen Arbeitsunfälle laut BG RCI-Studie durch nur fünf Unfalltypen verursacht:
1. Unfälle mit Fahrzeugen
2. Störungsbeseitigung, Wartung, Reparatur und Reinigung von Maschinen und Anlagen
3. Absturz von Leitern oder hoch gelegenen Arbeitsplätzen
4. Umkippende Teile oder herabfallende Gegenstände
5. Explosionen

SKG 031 »Lebensretter – So verhalte ich mich sicher«:
Hier geht es um den Faktor Mensch:  Bei 75 Prozent der untersuchten Arbeitsunfälle hatte die betroffene Person einen direkten Einfluss auf den Ablauf und machte den Unfall somit erst möglich. Im Sicherheitskurzgespräch dreht sich daher alles um die Vermittlung von sicherheitsgerechtem Verhalten, das in vielen Fällen schwere Unfälle vermieden hätte. Quelle: BG RCI Fachwissen-Newsletter 6/2017

Die BG RCI hat zu Ihren »12 Lebensrettern« Unterweisungsmedien entwickelt, um die wichtigen Erkenntnisse aus der Analyse von Arbeitsunfällen in den Mitgliedsbetrieben der BG RCI direkt an die Beschäftigten weitergeben und im Detail besprechen zu können.

» Weitere Informationen zu Kopf einschalten – Leben retten: Neue Unterweisungshilfen zu den »12 Lebensrettern«

02.03.2018

Betriebsneulinge – Ein Leitfaden für Unternehmer und Unternehmerinnen sowie Führungskräfte

Betriebsneulinge – Ein Leitfaden für Unternehmer und Unternehmerinnen sowie Führungskräfte
Das überarbeitete Merkblatt A 024 »Betriebsneulinge – Ein Leitfaden für Unternehmer und Unternehmerinnen sowie Führungskräfte« gibt der Unternehmensleitung sowie Führungskräften hilfreiche Tipps für die Vorbereitung des Einstiegs und für eine strukturierte und effektive Einführung des Neulings in den Betrieb.

Im Merkblatt sind dazu fünf Checklisten enthalten:
  • Checkliste 1: Den Eintritt vorbereiten
  • Checkliste 2: Der erste Tag
  • Checkliste 3: Durchführung der Erstunterweisung
  • Checkliste 4: Hinweise zu PSA
  • Checkliste 5: Berufsanfänger unter 18 Jahren
Das Merkblatt weist auf Pflichten und Verantwortungen der Unternehmensleitung und Führungskräfte hin und es wird auf bewährte betriebliche Einarbeitungsmodelle verwiesen, die in der betrieblichen Praxis angewendet werden. Quelle: BG RCI Fachwissen-Newsletter 6/2017

Merkblatt und Checklisten finden Sie auf der Seite der BG RCI.

Das überarbeitete Merkblatt A 024 »Betriebsneulinge – Ein Leitfaden für Unternehmer und Unternehmerinnen sowie Führungskräfte« gibt der Unternehmensleitung sowie Führungskräften hilfreiche Tipps für die Vorbereitung des Einstiegs und für eine strukturierte und effektive Einführung des Neulings in den Betrieb. Quelle: BG RCI

» Weitere Informationen zu Betriebsneulinge – Ein Leitfaden für Unternehmer und Unternehmerinnen sowie Führungskräfte

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