Arbeitsschutz/Sicherheit
Verantwortung für den Arbeitsschutz
Die BGHM geht in Ihrer Pressemitteilung folgenden Fragen nach:
Wer ist eigentlich für den Arbeitsschutz in einem Unternehmen verantwortlich? Die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Sicherheitsbeauftragte? Die Beschäftigten selbst oder doch der Unternehmer? Bei diesen Fragen kommen viele ins Grübeln.
Auch das online-Portal »topeins - Das Magazin für Führungskräfte« beschäftigt sich mit dieser Thematik: »Arbeitsschutz ist Chefsache. Manche Führungskräfte wissen das überhaupt nicht, wieder andere rätseln wofür genau und in welchem Umfang sie zuständig sind.«
Beide Artikel lassen keinen Zweifel daran: Verantwortlich sind die Führungskräfte.
Und jetzt die große Frage: Wissen Ihre Führungskräfte, dass sie diese Pflichten haben? Kennen sie sie im Einzelnen?
Für die Einführung in dieser Thematik genauso wie zur Auffrischung bieten wir unsere durch und durch an der Praxis ausgerichtete Schulung »Unternehmerpflichten« an. In der Schulung erfahren die Teilnehmer
- warum Unternehmerpflichten übertragen werden (sollen).
- welche spezielle Verantwortung der Unternehmer hat.
- den Unterschied zwischen Unternehmer- und Beauftragtenpflichten
- den Unterschied zwischen Planerpflichten und Betreiberpflichten.
- typische Betreiberpflichten im Verantwortungsbereich der Teilnehmer.
- dass und warum die Gefährdungsbeurteilung dabei so wichtig ist.
- welche Konsequenzen es hat, wenn etwas schief geht.
- wie sie richtig arbeiten, damit sie ›sicher‹ sind.
Dabei dürfen sich die Teilnehmer wie in einer Theoriestunde der Fahrschule fühlen: Sie lernen, was sie zu beachten haben, ohne dass sie en Detail in die Paragrafen eintauchen.
In Ergänzung zu unserem letzten Beitrag hier noch zwei Artikel, die sich dem Thema »Verantwortung für den Arbeitsschutz« widmen.
» Weitere Informationen zu Verantwortung für den Arbeitsschutz
Mit gutem Beispiel voran: Führungskräfte sollten auch in Sachen Sicherheit und Gesundheit Vorbild sein
Führungskräfte müssen dafür sorgen, dass ihre Beschäftigten sicher und gesund arbeiten. »Das gelingt am besten, wenn es ganz selbstverständlich ist, auf die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb zu achten«, sagt Dr. Marlen Cosmar, Diplom-Psychologin am Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG). »Das ist letztlich eine Frage der Kultur im Unternehmen.«
Führungskräfte könnten entscheidend dazu beitragen, dass eine solche Kultur entstehe - zum Beispiel indem sie Sicherheit und Gesundheit immer wieder zum Thema machten: »Das kann bei Besprechungen oder Unterweisungen der Fall sein. Auch ein Lob für sicheres und gesundes Arbeiten oder Hinweise auf mögliche Gefahrenquellen beim Rundgang durch den Betrieb zeigen: Sicherheit und Gesundheit sind für mich als Führungskraft wichtig.«
Natürlich müssen Führungskräfte auch mit gutem Beispiel vorangehen. »Sind Führungskräfte beispielsweise immer die Ersten und Letzten im Betrieb, überträgt sich das auch auf die Beschäftigten. Sie bekommen das Gefühl, ebenfalls Überstunden ableisten zu müssen und können dann nicht mehr guten Gewissens pünktlich nach Hause gehen«, so Cosmar. Aus dieser Erwartungshaltung entstehe dann Stress. Vorbilder sind Führungskräfte auch, indem sie vorgeschriebene Schutzausrüstung tragen und geltende Sicherheitsregeln beachten. Von den Beschäftigten sollten sie ein solches Verhalten auch immer wieder aktiv einfordern. Quelle: DGUV (gekürzt)
Den anderen sagen, wie es geht, aber sich selbst nicht daran halten? Das sollten Führungskräfte lieber nicht tun – gerade wenn es um die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit geht. Darauf weisen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Rahmen ihrer Präventionskampagne »kommmitmensch« hin. Denn nur wer selbst ein Vorbild ist, baut Gesundheitsrisiken ab und sorgt so für mehr Sicherheit und Gesundheit im Betrieb.
» Weitere Informationen zu Mit gutem Beispiel voran: Führungskräfte sollten auch in Sachen Sicherheit und Gesundheit Vorbild sein
Lernen, das Spaß macht
Die BGHW hat ihr Lernportal um einen offenen Bereich erweitert. Dieser startet mit dem Thema »Motivierend unterweisen«. Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und alle, die sich für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit interessieren, können das neue Angebot ohne vorherige Anmeldung nutzen.
Bisher konnten nur Seminarteilnehmerinnen und teilnehmer auf die BGHW-Lernmodule zugreifen. Mit dem offenen Angebot ist nun ein selbstorganisiertes Lernen auch ohne Seminarbesuch möglich.
Den Machern des Lernportals ist es wichtig, Wissen nicht einfach nur darzustellen, sondern die Anwenderinnen und Anwender aktiv einzubinden. Durch spielerische Methoden sollen sie dazu ermuntert werden, sich intensiv mit einem Thema auseinanderzusetzen. Interaktive Aufgaben und Fragen regen dazu an, die eigene Situation im Betrieb zu beleuchten und diese zu verbessern.
Das Angebot startet mit vier Lernmodulen zum Thema »Motivierend unterweisen«. Diese können unabhängig voneinander bearbeitet werden. Geplant ist, das Angebot um weitere digitale Inhalte aus den BGHW-Seminaren auszubauen. Quelle: DGUV
» BGHW Lernportal
Die BGHW hat ihr Lernportal um einen offenen Bereich erweitert. Dieser startet mit dem Thema »Motivierend unterweisen«. Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und alle, die sich für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit interessieren, können das neue Angebot ohne vorherige Anmeldung nutzen.
» Weitere Informationen zu Lernen, das Spaß macht
Arbeitsstätten-Quiz
Sie erhalten verschiedene Fragen mit je zwei Antwortmöglichkeiten, doch nur eine ist richtig. Sind Sie mit Ihrer Antwort nicht zufrieden können Sie das Quiz neu starten. Am Ende des Spiels erhalten Sie Ihr Ergebnis.
Aus dem Teaser:
»Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dienen der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz von Beschäftigten. Sie regeln, worauf Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben einer Arbeitsstätte und bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln zu achten haben. Braucht jeder Arbeitsraum ein Fenster, wer sorgt für die Hygiene von Arbeitsstätten und dürfen Mitarbeiter private Gegenstände im Betrieb nutzen? Wie gut kennen Sie sich aus?«
Quelle: www.arbeitssicherheit.de
Der Anbieter hat auch Folgendes im Programm:
Das Portal www.arbeitssicherheit.de hat ein Arbeitsstättenquiz entwickelt:
Sie erhalten verschiedene Fragen mit je zwei Antwortmöglichkeiten, doch nur eine ist richtig. Sind Sie mit Ihrer Antwort nicht zufrieden können Sie das Quiz neu starten. Am Ende des Spiels erhalten Sie Ihr Ergebnis.
» Weitere Informationen zu Arbeitsstätten-Quiz
Arbeitsunterbrechungen und Multitasking täglich meistern
Digitalisierung und Arbeitsverdichtung stellen die Beschäftigten vor neue Herausforderungen. Viele sind ständig online erreichbar. Mehrfach pro Minute gehen E-Mails ein, die bearbeitet werden müssen. Kollegen kommen ins Büro, Kunden rufen an. Diese Unterbrechungen binden die Aufmerksamkeit. Wie gut kann der Mensch damit umgehen? Lässt sich mehreres gleichzeitig erledigen oder sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit überfordert?
Die BAuA ist diesen Fragen innerhalb des Forschungsprojekts »Arbeitsunterbrechungen und Multitasking in informationsintensiven Berufen« nachgegangen. Es wurde gemeinsam mit Wissenschaftlern des Instituts für Psychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie der Universität Leipzig durchgeführt.
Die Veröffentlichung »Arbeitsunterbrechungen und Multitasking täglich meistern« beruht auf diesen Untersuchungen. Sie richtet sich an alle, die häufig mit Arbeitsunterbrechungen und Multitasking zu tun haben, und gibt Tipps zum Umgang damit. Zudem hilft die Broschüre, Ursachen von Störungen aufzuspüren und zu verhindern. Denn ein Ergebnis sei bereits vorweggenommen: Für Motivation und Leistungsfähigkeit ist ungestörtes Arbeiten am besten. Quelle: BAuA
Digitalisierung und Arbeitsverdichtung stellen die Beschäftigten vor neue Herausforderungen. Viele sind ständig online erreichbar. Mehrfach pro Minute gehen E-Mails ein, die bearbeitet werden müssen. Kollegen kommen ins Büro, Kunden rufen an. Diese Unterbrechungen binden die Aufmerksamkeit. Wie gut kann der Mensch damit umgehen? Lässt sich mehreres gleichzeitig erledigen oder sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit überfordert?
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Fahrradunfälle vermeiden: »Holländischer Griff« beim Öffnen der Autotür
Sieben Prozent der Unfälle, an denen PKWs und Fahrräder beteiligt waren, werden durch unaufmerksam geöffnete Autotüren verursacht, fanden die Unfallforschung der Versicherer in einer Studie heraus. Jeder Fünfte dieser Unfälle führt zu schweren Verletzungen. Allein in Berlin starben im vergangen Jahr zwei Radfahrer bei diesen »Dooring-Unfällen«. Auch 2018 kam es bereits zu einem tödlichen Unfall.
Die Aktion »Rücksicht mit Rückblick« der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, an der sich die Unfallkasse Berlin beteiligt, möchte genau diese Unfälle vermeiden.
Besonders wirkungsvoll ist dabei der so genannte Holländische Griff: Die Fahrertür wird mit der rechten Hand geöffnet. Dabei dreht der Oberkörper nach links und der Blick geht automatisch nach hinten. Herannahende Radfahrer werden so rechtzeitig gesehen.
Ein Aufkleber fürs Fahrzeuginnere soll Autofahrende an den Handgriff erinnern, der Leben retten kann. Er wird stadtweit verteilt. Versicherte Betriebe können den Aufkleber bei der Unfallkasse Berlin bestellen. Quelle: Unfallkasse Berlin
Die Unfallkasse Berlin unterstützt Aktion »Rücksicht mit Rückblick« der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
Immer wieder geht es durch die Medien: Radfahrer verunfallen aufgrund geöffneter Autotüren.
» Weitere Informationen zu Fahrradunfälle vermeiden: »Holländischer Griff« beim Öffnen der Autotür
Tipps zur Gefährdungsbeurteilung
Sie finden hier eine Zusammenstellung unserer News-Beiträge rund um das Thema Gefährdungsbeurteilung:
Wie gehe ich vor?
Wie mache ich es richtig?
Worauf kommt es an?
Die einzelnen News-Beiträge sind in den Jahren 2015 bis 2017 entstanden und haben nichts von ihrer Aktualität verloren. Ganz im Gegenteil:
Alle Aktualisierungen und Neufassungen der einschlägigen Rechtsvorschriften zeigen, dass die Inhalte, die Vorgehensweise und die Tipps aktueller sind denn je.
Gefährdungsbeurteilung und andere Begriffe
Gefährdungsbeurteilung im »normalen« Leben
Rechtlicher Hintergrund
Wer macht's und mit wem?
Ablauf der Gefährdungsbeurteilung
Wie viele Gefährdungsbeurteilungen braucht man? Teil I
Wie viele Gefährdungsbeurteilungen braucht man? Teil II
Gefährdung ermitteln
Risiko abschätzen I
Risiko abschätzen II
Schutzmaßnahmen festlegen
Input/Output Gefährdungsbeurteilung
Wirksamkeit überprüfen I
Wirksamkeit überprüfen II
Spielregeln zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Wann geht's los?
Gefährdungsbeurteilungen für den »Spezialfall«
Änderungsmanagement bei Gefährdungsbeurteilungen
Zusammengefasst: Merkmale für das richtige Vorgehen
Zusammengefasst: Merkmale für ein gutes Tool
Lesen Sie auch unsere Reihe über die Gefährdungsbeurteilung »Gefahrstoffe«.
Sie finden hier eine Zusammenstellung unserer News-Beiträge rund um das Thema Gefährdungsbeurteilung:
Wie gehe ich vor?
Wie mache ich es richtig?
Worauf kommt es an?
» Weitere Informationen zu Tipps zur Gefährdungsbeurteilung
Erst prüfen, dann einschalten: Neue App »Maschinen-Check«
Mit der neuen App »Maschinen-Check« der BG RCI erfasst der Anwender formale Voraussetzungen, grundlegende Anforderungen, Informationen zu Schutzeinrichtungen sowie zu Betriebsanweisung und Unterweisung und gelangt so am Ende zu seinem Prüfergebnis. Die App basiert inhaltlich auf dem Merkblatt »Checklisten Maschinen – Überprüfung vor Erstinbetriebnahme« (T008-1) und erweitert dieses um digitale Funktionalitäten.
Vorteile der App:
Die Anwendenden können eine maschinenspezifische Vorauswahl treffen. Trifft ein Merkmal auf die Maschine nicht zu, kann dieses deaktiviert werden und im weiteren Verlauf werden nur die Fragen gestellt, die für die Maschine relevant sind. Es können Fotos eingefügt werden, die im Ergebnisbericht mit angezeigt werden. Die App zeigt zudem den Bearbeitungsfortschritt an: Die finalen Prüfergebnisse werden erst dann angezeigt, wenn alle Felder ausgefüllt wurden.
Die App »Maschinen-Check« kann kostenlos im Google Play Store und im Apple App Store heruntergeladen werden. Das Merkblatt »Checklisten Maschinen« (T008-1) gibt im Downloadcenter der BG RCI. Quelle: BG RCI
Brauchen Sie individuelle Unterstützung in Sachen CE-Konformität?
Ihr Ansprechpartner bei uns: Dieter Hubich (E-Mail)
In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass gekaufte Maschinen sicherheitstechnische Mängel aufweisen. Wer diese nicht schon bei der Übergabe feststellt, bleibt meist auf den Kosten für eine Umrüstung sitzen – und gefährdet die Arbeitssicherheit im Unternehmen. Daher hat die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) eine App zur Überprüfung von Maschinen entwickelt.
» Weitere Informationen zu Erst prüfen, dann einschalten: Neue App »Maschinen-Check«
So werden Unterweisungen wirksam
Der Artikel adressiert u.a.
- die Gefährdungsbeurteilung als Basis für die Unterweisungen,
- unter welchen Voraussetzungen eLearning-Tools möglich sind,
- wie die arbeitsmedizinische Beratung zu integrieren ist,
- dass die Vorbildung der Mitarbeiter unbedingt berücksichtigt werden muss (in beide Richtungen) und
- dass die Inhalte unbedingt arbeitsplatz- bzw. tätigkeitsspezifisch sein müssen.
Unterweisungen als probates Instrument zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes klären die Beschäftigten über die betrieblichen Gefahren und die Verhaltensweisen zu deren Abwendung auf. Die Vorgesetzten sollen diese Inhalte erwachsenengerecht und interessant vermitteln, die Form und Methode der Unterweisung bleibt ihnen überlassen.
» Weitere Informationen zu So werden Unterweisungen wirksam
Auf App-Wegen - Lärm-Apps sind nicht geeignet zum Messen von Lärm
»Gehörschädigender Lärm beginnt ab einem Pegel von 85 dB(A), der täglich über acht Stunden anhält.«, sagt Dr. Florian Schelle, Lärmexperte im IFA. Die sogenannten Lärm-Apps seien allerdings nicht geeignet zu bestimmen, ob laute Geräusche - egal wo - tatsächlich über oder unterhalb dieser gesundheitsgefährdenden Grenze liegen.
Der Grund hierfür ist einfach: Handys filtern bestimmte Frequenzen im Geräuschspektrum, damit vor allem Sprache gut verstanden und Umgebungsgeräusche weitestgehend ausgeblendet werden. Diese Filterfunktion kann sich zudem mit jedem Handyupdate ändern.
Schelle: »Für eine erste, sehr grobe Einschätzung im privaten Rahmen mag die App auf dem Handy sinnvoll sein. Wenn es aber darum geht, exakt über die Höhe von Lärmbelastungen zu entscheiden, raten wir von Lärm-Apps dringend ab.« Quelle: IFA
Anmerkung Risolva:
Gemäß der LRLV Lärm dürfen für die Festlegung von Lärmbereichen (oder dem Ausschluss) ohnehin nur Messungen herangezogen werden, die die Anforderungen nach der TRLV Lärm - Teil 2 erfüllen.
Immer mehr Menschen nutzen im Alltag mobile Apps, nicht zuletzt für berufliche Zwecke. Doch die digitalen Helfer eignen sich nicht für jede Aufgabe, auch wenn sie zunächst den Anschein erwecken. Das gilt vor allem für sogenannte Lärm-Apps. Für richtige Lärm-Messungen sind diese nicht geeignet, erklärt das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) anlässlich des Tages gegen den Lärm am 25. April 2018. Wer Lärmwerte exakt bestimmen müsse, sollte in jedem Fall Fachleute hinzuziehen.
» Weitere Informationen zu Auf App-Wegen - Lärm-Apps sind nicht geeignet zum Messen von Lärm
PSA-Verordnung (EU) 2016/425 seit 21.4. in Kraft
Interessant für Anwender ist zum Beispiel die Höherstufung von bestimmter PSA. Das betrifft zum Beispiel den Gehörschutz (ab 21.4. in Kategorie III eingestuft.
Nach DGUV Vorschrift 1, § 31, hat der Unternehmer für PSA der Kategorie III den Versicherten die Benutzungsinformation im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln. Das ist im Falle des Gehörschutzes jedoch keine wirkliche Neuerung, denn die TRLV Lärm sieht dies schon seit ihrem Erscheinen im Jahr 2010 vor.
Weitere Informationen zur neuen PSA-Verordnung finden Sie im Artikel »Besser geschützt«, topeins, DGUV
Die PSA-Verordnung gilt in erster Linie für das Inverkehrbringen von persönlicher Schutzausrüstung. Aber natürlich hat sie auch Auswirkungen auf die Verwendung von PSA.
» Weitere Informationen zu PSA-Verordnung (EU) 2016/425 seit 21.4. in Kraft
Bußgeldkatalog BetrSichV
Die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen im Gefahrenbereich überwachungsbedürftiger Anlagen hat der Arbeitgeber zu treffen. Werden im Rahmen der Aufsicht durch die zuständigen Behörden Defizite und Mängel bezüglich der getroffenen Schutzmaßnahmen oder der Gefährdungsbeurteilung festgestellt, so sind für eine Reihe wesentlicher Verstöße und Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände in § 22 BetrSichV festgelegt worden.
Dazu hat der LASI nun als Hilfestellung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Aufsichtsbehörden einen Bußgeldkatalog zur Verfügung gestellt.
Solche Bußgeldkataloge gibt es bereits zum Fahrpersonalrecht, zum Arbeitszeit-, Jugendarbeitsschutz- und Mutterschutzrecht sowie zur Arbeitsstättenverordnung und Biostoffverordnung. Quelle: LASI, LV 62
Was bringen Ihnen solche Bußgeldkataloge?
Sie können diese zum Beispiel als Compliance Checkliste nutzen:
> Kommt keiner der Tatbestände bei Ihnen im Unternehmen vor? - Super! Sie haben viel Geld gespart.
> Finden Sie Lücken? - Auch super! Dann abstellen und ebenfalls viel Geld sparen!
Der LASI hat einen Bußgeldkatalog zur BetrSichV veröffentlicht, der es den Aufsichtsbehörden erlaubt, vergleichbar zu agieren. Schauen Sie doch mal rein, um zu sehen, wo und wie Sie Geld sparen können.
» Weitere Informationen zu Bußgeldkatalog BetrSichV