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Arbeitsschutz/Sicherheit

 
02.09.2019

Flexible Beschäftigungsformen und Gesundheitsförderung im Betrieb

Flexible Beschäftigungsformen und Gesundheitsförderung im Betrieb

Ein Fünftel aller Erwerbstätigen in Deutschland hat keine unbefristete Vollzeitstelle. Für die betriebliche Gesundheitsförderung ist diese Gruppe von Beschäftigten aus verschiedenen Gründen schwer zu erreichen.

Der neue Report der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) zeigt, wie Unternehmen dennoch etwas für die Gesundheit ihrer Minijobber, Teilzeitkräfte sowie Zeit- und Leiharbeitskräfte tun können.

So enthält der iga.Report »Flexible Beschäftigungsformen und aufsuchende Gesundheitsförderung im Betrieb« zahlreiche Beispiele zur Anwendung der Maßnahmen in verschiedenen Branchen und Jobs. Darunter: Bildschirmtätigkeiten, Arbeit im Schichtdienst, gefährliche Jobs, Arbeit in der Personenbeförderung, im Callcenter sowie in der Kosmetik-, Chemie- und Nahrungsmittelbranche. Die 52-seitige Broschüre kann bei der IGA kostenlos heruntergeladen werden. Quelle IGA und DGUV Newsletter August 2019 

Ein Fünftel aller Erwerbstätigen in Deutschland hat keine unbefristete Vollzeitstelle. Für die betriebliche Gesundheitsförderung ist diese Gruppe von Beschäftigten aus verschiedenen Gründen schwer zu erreichen.Der neue Report der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) zeigt, wie Unternehmen dennoch etwas für die Gesundheit ihrer Minijobber, Teilzeitkräfte sowie Zeit- und Leiharbeitskräfte tun können.

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27.08.2019

Homeoffice: Klare Regelungen sind nötig

Homeoffice: Klare Regelungen sind nötig

Vier von zehn Unternehmen in Deutschland setzen derzeit auf Homeoffice. Wieder andere Betriebe holen ihre Beschäftigten zurück ins Firmenbüro. Erfahrungswert für Führungskräfte: Homeoffice braucht klare Regeln und einen kontinuierlichen, direkten Austausch mit den Beschäftigten. Dieses Thema wird in einem Artikel der aktuellen DGUV-Zeitschrift »topeins« beleuchtet.

Selbstbestimmt zwischen Arbeits- und Privatleben hin und her switchen – das klingt verlockend. Aber ist es das auch? Sowohl die Erfahrung der Betriebe als auch aktuelle Studien legen nahe: Homeoffice als Pauschallösung funktioniert nicht. Es zeigt sich aber, welche Stellschrauben es gibt. Quelle: topeins

Auf dieser Seite finden Sie auch eine Checkliste, was bei Homeoffice zu beachten ist, sowie weiterführende Informationen.

Homeoffice klingt nach Allzweckwaffe bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Der topeins-Artikel meint allerdings: Klare Regelungen sind nötig.

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02.08.2019

Drehscheibe Lichtbogenschweißen

Drehscheibe Lichtbogenschweißen

Das Tragen persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist für jeden Schweißer zwingend notwendig, um schwere UV-induzierte Schäden an Haut und Augen zu vermeiden. Für Arbeitnehmer in der Umgebung von Schweißarbeitsplätzen wird die Gefährdung durch UV-Strahlung jedoch häufig unterschätzt, obwohl auch in großer Entfernung die Expositionsgrenzwerte gemäß der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) überschritten werden können.

Ausgehend von der direkten Exposition des Schweißers in einer Armlänge Entfernung zum Lichtbogen (50 cm) gibt die »Drehscheibe Lichtbogenschweißen« die maximal zulässigen Expositionsdauern in Abhängigkeit von der Schweißstromstärke in einer Entfernung von 1 m (Schweißhelfer) sowie 3 m (Beschäftigte auf betrieblichen Verkehrswegen) ohne zusätzliche Messungen wieder. Dabei kann zwischen den praxisüblichen Schweißverfahren CMT, MAG, MIG, MMA, WIG und PTA sowie den Werkstoffen Baustahl, nicht rostender Stahl und Aluminium ausgewählt werden.

Dadurch können Sicherheitsfachkräfte schnell und unkompliziert eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der UV-Strahlung am und in der Umgebung von Schweißarbeitsplätzen durchführen. Aber auch für den Schweißer selbst bietet die »Drehscheibe Lichtbogenschweißen« die Möglichkeit, die Strahlungsgefährdung des Lichtbogens besser einschätzen zu können. Quelle: BAuA

Die Drehscheibe kann bei der BAuA kostenfrei bestellt werden. Zu bezahlen sind lediglich die Versandkosten.

Das Tragen persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist für jeden Schweißer zwingend notwendig, um schwere UV-induzierte Schäden an Haut und Augen zu vermeiden. Für Arbeitnehmer in der Umgebung von Schweißarbeitsplätzen wird die Gefährdung durch UV-Strahlung jedoch häufig unterschätzt, obwohl auch in großer Entfernung die Expositionsgrenzwerte gemäß der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) überschritten werden können.

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25.07.2019

Psychologie der Arbeitssicherheit – Warum verhalten wir uns so, wie wir uns verhalten?

Psychologie der Arbeitssicherheit – Warum verhalten wir uns so, wie wir uns verhalten?

Trotz großer Erfolge der Arbeitsschutzakteure, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Menschen sicher und gesund arbeiten können, ereignen sich immer wieder sicherheitskritische Situationen und Unfälle. Ca. 80 – 95 Prozent aller Unfälle werden durch menschliches Verhalten verursacht. Aber: Warum verhalten sich Menschen so, wie sie sich verhalten? Warum hält man sich nicht an die Vorschriften? Was treibt den Menschen an? Wie kann man Einfluss nehmen auf das Verhalten von Menschen? In einer Broschüre der BG Verkehr erhalten Sie Informationen zur Psychologie der Arbeitssicherheit. Quelle: BG Verkehr

Wer schon ein hohes Sicherheitsniveau erreicht hat, kommt bei Unfallauswertungen immer häufiger zu dem Schluss, dass sich technisch oft nichts mehr machen lässt. Unfälle passieren wegen des »Faktors Mensch«. Und hier Gegenmaßnahmen zu ergreifen, ist komplizierter als noch einen weiteren Schutzzaun anzubringen. Denn jetzt wird es persönlich. Kein Grund jedoch, mit den Schultern zu zucken und zu sagen, dass man da sowieso nichts machen kann. Man kann schon, wenn man versteht, wie wir ticken.

Die Broschüre »Warum verhalten wir uns so, wie wir uns verhalten?« kann bei der BG Verkehr kostenfrei heruntergeladen werden.

 

Trotz großer Erfolge der Arbeitsschutzakteure, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Menschen sicher und gesund arbeiten können, ereignen sich immer wieder sicherheitskritische Situationen und Unfälle. Ca. 80 – 95 Prozent aller Unfälle werden durch menschliches Verhalten verursacht. Aber: Warum verhalten sich Menschen so, wie sie sich verhalten? Warum hält man sich nicht an die Vorschriften? Was treibt den Menschen an? Wie kann man Einfluss nehmen auf das Verhalten von Menschen? In einer Broschüre der BG Verkehr erhalten Sie Informationen zur Psychologie der Arbeitssicherheit.

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16.07.2019

Beteiligung - auf die Dosis kommt es an

Beteiligung - auf die Dosis kommt es an

Eine zentrale Forderung im Arbeitsschutz ist es, Mitarbeiter einzubinden. Das gilt für verschiedene Aspekte, ganz sicher jedoch für die Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung (siehe dazu auch die Anforderung der TRBS 1111).

Das Führungskräftemagazin »topeins« geht im aktuellen Beitrag darauf ein, dass Beteiligung auch fehlschlagen kann, wenn falsche Erwartungen im Spiel sind.

Beteiligung ist nicht automatisch positiv, denn: »Je höher die Erwartungen, desto tiefer der Fall«, warnt Professorin Hiltraut Paridon vor unbedachtem Handeln. Damit will die Leiterin des Studiengangs Medizinpädagogik an der SRH Hochschule für Gesundheit in Gera keinesfalls Führungskräfte davon abbringen, ihre Teams in Entscheidungsprozesse einzubinden. Doch sie empfiehlt: Alle sollten sich vorher im Klaren darüber sein, welche Ziele mit der Beteiligung verfolgt werden – und wo die Einflussnahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter endet. Quelle: topeins

Eine zentrale Forderung im Arbeitsschutz ist es, Mitarbeiter einzubinden. Das gilt für verschiedene Aspekte, ganz sicher jedoch für die Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Das Führungskräftemagazin »topeins« geht im aktuellen Beitrag darauf ein, dass Beteiligung auch fehlschlagen kann, wenn falsche Erwartungen im Spiel sind.

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10.07.2019

BG RCI: Auf Nummer sicher gehen – Stolpern, Rutschen und Stürzen vermeiden

BG RCI: Auf Nummer sicher gehen – Stolpern, Rutschen und Stürzen vermeiden

Das Merkblatt A 021 »Auf Nummer sicher gehen – Stolpern, Rutschen und Stürzen vermeiden« der BG RCI unterstützt bei der Verhütung von SRS-Unfällen im Betrieb. Es enthält einen ausführlichen Gefährdungskatalog, der dabei hilft, mögliche Unfallursachen aufzudecken und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Im Rahmen der Überarbeitung wurde es um zwei Checklisten ergänzt, die einen Vorabcheck zur Vermeidung von Treppen- sowie Stolper- und Sturzunfällen enthalten.

Inhalt des Merkblatts:
1     Einführung
2     Psychologische Aspekte
2.1  Gehen: Ein menschliches Verhalten
2.2  Beschäftigte erreichen und »bewegen«
3     Wer muss etwas tun?
4     Sicher gehen – was ist zu tun?
4.1  Gefährdungskatalog
4.2  Umsetzung im betrieblichen Alltag
Anhang 1: Checkliste Vermeidung von Stolper- und Sturzunfällen (CHL 003)
Anhang 2: Checkliste Sichere Treppen
Quelle: BG RCI

Das Merkblatt und die Checklisten sind sicherlich für alle hilfreich, die mit ihrem Latein am Ende sind und befürchten, dass man bei solchen Unfällen sowieso nichts machen kann, zumal auch persönliches Verhalten adressiert wird.

Das Merkblatt A 021 »Auf Nummer sicher gehen – Stolpern, Rutschen und Stürzen vermeiden« der BG RCI unterstützt bei der Verhütung von SRS-Unfällen im Betrieb.

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24.06.2019

Gefährdungsfaktoren: Mit einem Klick schnell und aktuell im Blick

Gefährdungsfaktoren: Mit einem Klick schnell und aktuell im Blick

Die BAuA hat die Informationen zur Gefährdungsbeurteilung in ihrem Internetangebot aktualisiert. Zudem steht jetzt in der Rubrik Gefährdungsfaktoren eine neue PDF-on-Demand-Funktion zur Verfügung. Mit der Handlungshilfe »Gefährdungsbeurteilung: Handbuch - Gefährdungsfaktoren« unterstützt die BAuA Praktiker bei der Gefährdungsbeurteilung. Die aktualisierten Internetseiten enthalten die notwendigen Informationen, um eine Gefährdung sicher beurteilen zu können. Das Internetangebot lässt sich durch seine PDF-on-Demand-Funktion komplett oder in Teilen ausdrucken. Die Informationen zu den einzelnen Gefährdungen werden laufend aktualisiert. Die Handlungshilfe gibt es im Internetangebot der BAuA.

Die Gefährdungsbeurteilung gehört zu den zentralen Elementen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Jeder Arbeitgeber, ob Kleinunternehmer oder Großbetrieb, ist nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Um Fachleute im Arbeitsschutz, die eine Gefährdungsbeurteilung im Auftrag des Arbeitgebers planen und durchführen, zu unterstützen, fasst die neue Handlungshilfe mögliche Gefährdungen wie Lärm, Hitze oder Absturz in insgesamt elf Kategorien von Gefährdungsfaktoren wie beispielsweise mechanische Gefährdungen, Gefahrstoffe oder psychische Faktoren zusammen. Anhand der hinterlegten Informationen lassen sich die Arbeitsplätze überprüfen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen. Mit der Aktualisierung erhielten auch die Fachinformationen zu den Gefährdungsfaktoren eine umfassende Überarbeitung. Dabei wurden insbesondere die rechtlichen Bezüge angepasst, indem Verweise auf das DGUV Regelwerk und die technische Regeln aktualisiert sowie neue rechtliche Rahmenbedingungen, wie beispielsweise das Mutterschutzgesetz, ergänzt wurden.

Das aus den Internetseiten generierte PDF-on-Demand-Dokument »Gefährdungsbeurteilung: Handbuch - Gefährdungsfaktoren« erfährt eine fortlaufende Aktualisierung. Nutzer können so schnell auf inhaltliche Änderungen zugreifen. Zugleich erlaubt die PDF-on-Demand Funktion, jederzeit das Dokument oder Teile davon zu laden, abzuspeichern oder auszudrucken. Da sich auch einzelne Kapitel und Unterkapitel ausdrucken lassen, lässt sich so eine Lose-Blatt-Sammlung »Gefährdungsfaktoren« offlinepflegen. Quelle: BAuA

Übrigens:
Dieser Gefährdungskatalog liegt unserem Tool ALGEBRA zugrunde.

Die BAuA hat die Informationen zur Gefährdungsbeurteilung in ihrem Internetangebot aktualisiert. Zudem steht jetzt in der Rubrik Gefährdungsfaktoren eine neue PDF-on-Demand-Funktion zur Verfügung. Mit der Handlungshilfe »Gefährdungsbeurteilung: Handbuch - Gefährdungsfaktoren« unterstützt die BAuA Praktiker bei der Gefährdungsbeurteilung.

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13.06.2019

VDSI Verkehrssicherheitsfilm »Ich weiß ja, wie es sicher geht«

VDSI Verkehrssicherheitsfilm »Ich weiß ja, wie es sicher geht«

Im April 2019 veröffentlichte der VDSI gemeinsam mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) den 10-minütigen Verkehrssicherheitsfilms »Ich weiß ja, wie es sicher geht«.

Der Film thematisiert Wege-, Dienstwegeunfälle und Arbeitsunfälle im Straßenverkehr und zeigt auf, dass die Probleme unterschiedlicher Unternehmen vergleichbar sind. »Mit unserem humorvollen Film wollen wir zu mehr Verkehrssicherheit beitragen. Wir wollten das ernste Thema unterhaltsam verpacken. Der positiven Resonanz nach zu urteilen, ist uns das auch gut gelungen,« so Karlheinz Kalenberg, VDSI-Geschäftsführer. 

Der Film entstand in Kooperation mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR), 50Hertz Transmission GmbH, Bayer AG, Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Stromnetz Berlin GmbH sowie den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR). Quelle: VDSI

Im April 2019 veröffentlichte der VDSI gemeinsam mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) den 10-minütigen Verkehrssicherheitsfilms »Ich weiß ja, wie es sicher geht«. Der Film thematisiert Wege-, Dienstwegeunfälle und Arbeitsunfälle im Straßenverkehr und zeigt auf, dass die Probleme unterschiedlicher Unternehmen vergleichbar sind.

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09.05.2019

Warum führen Betriebe keine Gefährdungsbeurteilungen durch? - Und warum SIE es dennoch tun sollten.

Warum führen Betriebe keine Gefährdungsbeurteilungen durch? - Und warum SIE es dennoch tun sollten.

Arbeitgeber/-innen sind durch das Arbeitsschutzgesetz von 1996 verpflichtet, die Arbeitsbedingungen im Betrieb auf Gefährdungen für die Beschäftigten hin zu beurteilen und so Umfang und Anforderungen an erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen zu bestimmen. Die Ergebnisse der repräsentativen Betriebsbefragung 2015 der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) belegen demgegenüber, dass nur rund die Hälfte der Betriebe angibt, derartige Beurteilungen durchzuführen. Warum die andere Hälfte der Betriebe keine Beurteilungen durchführt, ergibt sich ebenfalls aus den Daten der Befragung. Quelle: BAuA

Als Beispiel:

  • 81 % der Unternehmen ohne Gefährdungsbeurteilung gaben an, dass sie keine nennenswerten Gefährdungen hätten.
  • 88 % der befragten Produktionsbetriebe gaben an, dass Mitarbeiter die Sicherheitsdefizite ohnehin selbst erkennen, melden oder beseitigen.
  • 40 % sahen in der Gefährdungsbeurteilung keinen oder geringen Nutzen.

Zu 1. Erst bei der Gefährdungsbeurteilung erkennt man und dokumentiert nachvollziehbar, wie hoch die Gefährdungen tatsächlich sind. Denn »Gefährdungsbeurteilung machen« und »Schutzmaßnahmen ableiten« sind zwei Paar Stiefel. Schön wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Gefährdung gering ist, dann kommt man ja vielleicht mit wenigen Schutzmaßnahmen aus. Und falls sie ergibt, dass die Gefährdung doch nicht so ohne ist, wie gedacht, dann kann man gezielt eingreifen.

Zu 2. Wenn Mitarbeiter im Rahmen ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht auf Mängel hinweisen, so zeugt das von ihrem großen Sicherheitsbewusstsein. Verpflichtet, Mängel abzustellen, sind jedoch die Führungskräfte, denn die verfügen notfalls auch über das dafür notwendige Budget und die Weisungsbefugnis. Und auch wenn alle offensichtlichen Sicherheitsmängel durch die Mitarbeiter beseitigt sind, gibt es u.U. immer noch Restgefährdungen, die in der Gefährdungsbeurteilung von der Führungskraft zu dokumentieren sind.

Zu 3. Und was die Einschätzung über den mangelnden Nutzen angeht: Die ganz persönliche Absicherung der Führungskraft müsste Nutzen genug sein. Siehe dazu auch den Beitrag und die Anmerkung unten zu »Noll Toleranz bei Manipulation«.

Und falls ihnen die Tools, die es so auf dem Markt gibt, zu sperrig, kompliziert oder unübersichtlich sind, dann hilft vielleicht das Arbeiten mit ALGEBRA :-)

Die Ergebnisse der repräsentativen Betriebsbefragung 2015 der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) belegen, dass nur rund die Hälfte der Betriebe angibt, die Arbeitsbedingungen im Betrieb auf Gefährdungen für die Beschäftigten hin zu beurteilen und so Umfang und Anforderungen an erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen zu bestimmen.

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18.03.2019

Kühne These: Unterweisungen dürfen Spaß machen

Kühne These: Unterweisungen dürfen Spaß machen

Für viele Unternehmen sind Unterweisungen im Arbeitsschutz nur eine gesetzliche Pflicht. Mit der richtigen Kommunikation können sie aber auch zu einem Mehrwert für den betrieblichen Alltag werden. Wie das geht, vermittelt eine neue Praxishilfe der Kampagne kommmitmensch.

Die Veröffentlichung mit dem Titel »Gemeinsam besser kommunizieren: Gesprächsformate für eine gute Kultur« richtet sich vor allem an kleinere und mittlere Betriebe.

Aus der Pressemitteilung:
»Eines der Gesprächsformate der neuen Praxishilfe sind Unterweisungen. Damit sie gelingen, sollten die Beschäftigten aktiv daran beteiligt werden. Anstelle eines Vortrags empfiehlt die Kampagne kommmitmensch zum Beispiel Rundgänge, bei denen sich alle Beteiligten Gefahrenstellen anschauen und gemeinsam an einer Lösung arbeiten. Der Einsatz von Schutzeinrichtungen an Maschinen und persönlichen Schutzausrüstungen kann gemeinsam geprobt werden. Führungskräfte sollten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu ermutigen, sich im Gespräch einzubringen. Das gilt auch für das Thema psychische Belastungen, das am besten in einem offenen Dialog mit allen Beteiligen diskutiert werden kann.«

Anmerkung Risolva:
Viele denken immer noch, Unterweisungen müssen aus dem stupiden Ablesen von Betriebsanweisungen bestehen. Nein! Ob Sie es glauben oder nicht: Unterweisungen dürfen allen Beteiligten Spaß machen. Diese Veröffentlichung macht Mut, alte Denkstrukturen zu verlassen und neue, erfreuliche Wege zu gehen.

Unsere Erfahrung nach sollte »Unterweisen« vor allem eines sein: Ein Dialog zwischen Mitarbeitern und Führungskraft. Und dabei ist alles erlaubt, was dem Zweck des sicheren Arbeitens dient: Rundgänge, praktische Übungen, Frage-/Antwort-Spiele.

Wir kennen Unternehmen, wo Führungskräfte sogar gemeinsam mit den Mitarbeitern die Gefährdungsbeurteilungen durchgehen und das Ganze hinterher »Unterweisung« nennen. Nicht rechtskonform? Und ob! Denn Inhalte der Unterweisung sollen die Gefährdungen am Arbeitsplatz sein sowie die Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen um diese zu beseitigen oder zu minimieren. Und das ist exakt das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Sie schlagen drei Fliegen mit einer Klappe:

  • Die Unterweisung ist erledigt,
  • die Gefährdungsbeurteilung ist aktuell und
  • die Akzeptanz für Schutzmaßnahmen ist vorhanden.

Für viele Unternehmen sind Unterweisungen im Arbeitsschutz nur eine gesetzliche Pflicht. Mit der richtigen Kommunikation können sie aber auch zu einem Mehrwert für den betrieblichen Alltag werden. Wie das geht, vermittelt eine neue Praxishilfe der Kampagne kommmitmensch.

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13.02.2019

Brauchen Sie Argumente für Arbeitsschutzmaßnahmen?

Brauchen Sie Argumente für Arbeitsschutzmaßnahmen?

Bei der BAuA heißt es:
»Mit einer durchschnittlichen Arbeitsunfähigkeit von 16,7 Tagen* je Arbeitnehmer/-in ergeben sich im Jahr 2017 insgesamt 668,6 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage. Ausgehend von diesem Arbeitsunfähigkeitsvolumen schätzt die BAuA die volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle auf insgesamt 76 Milliarden Euro bzw. den Ausfall an Bruttowertschöpfung auf 136 Milliarden Euro.«

Die gesamte Studie - auch die für die zurückliegenden Jahre - können Sie auf der Seite der BAuA herunterladen.

Dabei ist es durchaus erfreulich dass mit 21.772 Fällen die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten im Jahr 2017 um 2,5 Prozent zurückging. »Auch die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit sanken um 0,5 Prozent. 954.627 und damit 0,5 Prozent weniger meldepflichtige Arbeitsunfälle ereigneten sich 2017 im Vergleich zum Vorjahr. Mit umgerechnet 22,5 Arbeitsunfällen pro 1000 Vollarbeiter wird damit der niedrigste Stand seit Bestehen der Bundesrepublik erreicht. Die Wegeunfälle hingegen stiegen um rund 2,5 Prozent auf 193.150 Fälle an.«

Deshalb lohnt es sich das Thema Verskehrssicherheit näher zu betrachten. Sie finden dezu Informationen in den vorangegangenen Beiträgen bei unseren News.

* Nach wie vor hat die Diagnosegruppe »Muskel-Skelett-Erkrankungen« mit knapp einem Viertel (22,5 %) den größten Anteil an den Ausfalltagen aufgrund von Krankschreibung. Die Diagnosegruppe »Psychische und Verhaltensstörungen« folgt mit 16 Prozent auf Rang zwei, während »Krankheiten des Atmungssystems« Ursache für etwa als jeden siebten Ausfalltag (13,9 %) waren.

Die Zahl der Verrentungen aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit blieb insgesamt stabil. Mit 165.638 Fällen in 2017 gab es einen Rückgang zum Vorjahr um 4,8 Prozent. Mit 43 Prozent bleiben "Psychische und Verhaltensstörungen" mit großem Abstand häufigste Ursache für eine vorzeitige Verrentung.

Mehr Informationen zu den Entwicklungen im Arbeitsschutz finden Sie in der BAuA Publikation »Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Berichtsjahr 2017«.

Die BAuA hat einen Artikel zu den volkswirtschaftlichen Kosten durch Arbeitsunfähigkeit veröffentlicht. Diese Produktionsausfallkosten betreffen Lohnkosten und den Verlust an Arbeitsproduktivität.

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01.02.2019

Verkehrssicherheit III: Innerbetriebliche Verkehrswege

Verkehrssicherheit III: Innerbetriebliche Verkehrswege

Nicht nur auf den bundesdeutschen Straßen gibt es Gefahren. Auch auf innerbetrieblichen Verkehrswegen (als da wären: Flure, Gänge, Rampen, Treppen, Verkehrsflächen in Lagern und auf Höfen sowie Flucht- und Rettungswege) gibt es nicht unerhebliche Risiken. Betroffen sind dabei meistens Fußgänger (85 % der Unfälle).

Auch Be- und Entladetätigkeiten sind unfallträchtig. Die meisten Arbeitsunfälle von Berufskraftfahrern ereignen sich, während das Fahrzeug steht und oft wenn Güter be- oder entladen werden. Quelle: praevention-aktuell.de

Der Artikel »Auf dem Holzweg« nimmt sich des Themas »Innerbetriebliche Verkehrswege« an. Die These: Viele Unfälle ließen sich mit einfachen Mitteln vermeiden. Im Artikel finden Sie auch eine Checkliste sowie einen Aushang zu den »Sechs Regeln zur Sicherheit im innerbetrieblichen Verkehr«.

Der Artikel »Unfallfrei vom Hof« adressiert die Gefahren von Be- und Entladetätigkeiten und sowie mögliche Schutzmaßnahmen. Auch hier gibt es eine Checkliste.

Das Online-Portal praevention-aktuell.de stellt fest, dass es auch auf innerbetrieblichen Verkehrswegen nicht unerhebliche Risiken gibt. Genauso wie beim Be- und Entladen von Fahrzeugen.

» Weitere Informationen zu Verkehrssicherheit III: Innerbetriebliche Verkehrswege

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