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Arbeitsschutz/Sicherheit

 
15.07.2021

BG RCI: Populäre Irrtümer im Arbeitsschutz

BG RCI: Populäre Irrtümer im Arbeitsschutz

Wir alle wissen inzwischen, dass Spinat nicht ganz so viel Eisen enthält, wie ursprünglich behauptet. Aber möglicherweise glauben wir immer noch, dass Lärmschwerhörigkeit heilbar ist, alten Hasen keine Unfälle passieren oder man unter Wolken keinen Sonnenbrand bekommt.

Mit 44 solcher Irrtümer räumt die aktuelle Publikation der BG RCI gründlich auf, und zwar mit einem Augenzwinkern. Testen Sie sich als EHS-Experte ruhig mal selbst. Und geben Sie Ihren Führungskräften gerne das ein oder andere Thema für die »Unterweisung zwischendurch« an die Hand. Denn: Es ist ein Irrtum, dass die jährliche Sicherheitsunterweisung aus einer Mammutveranstaltung pro Jahr zu bestehen hat (Irrtum Nr. 20).

Meine Lieblingsirrtümer sind:
Irrtum 17 »Arbeitsschutz? Macht doch die SiFa!«
Irrtum 24 »Unser Betrieb ist sicher.«
Irrtum 32 »Ich halte meine Vorschriften aktuell. Das reicht fürs Audit!«
Irrtum 44 »Gesagt ist gesagt – das reicht.«

Die Publikation kann unter medienshop.bgrci.de bestellt werden und ist für BG RCI-Mitgliedsbetriebe kostenlos. Nicht-Mitgliedsbetriebe zahlen 17,95 Euro. Die Publikation kann auch im Download-Center der BG RCI kostenfrei als PDF heruntergeladen werden.

Die BG RCI hat eine sehr kurzweilige Publikation herausgegeben, die mit gängigen Vorurteilen im Arbeitsschutz aufräumt und sich dabei perfekt für Unterweisungen eignet.

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02.07.2021

Rechtliche Fragen für die Covid-19 Impfung im Betrieb

Rechtliche Fragen für die Covid-19 Impfung im Betrieb

Unternehmen haben großes Interesse daran Ansteckungen und Arbeitsausfälle durch das Coronavirus zu verhindern. Deswegen wollen viele Arbeitgebern, dass Mitarbeiter sich impfen lassen. Da trifft es sich gut, dass seit Anfang Juni nun auch Betriebsärzte gegen Covid-19 impfen dürfen. Jedoch rücken dadurch rechtliche Fragen in den Fokus der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, auch vor dem Hintergrund der Neufassung der Corona-ArbSchV. Die Tagesschau hat sich mit dieser Thematik befasst und wir haben das Wesentliche für Sie zusammengefasst.

Das wichtigste vorab: Der Arbeitgeber darf Arbeitnehmer nicht zur Impfung verpflichten. Für Covid-19 gibt es keine gesetzliche Impfpflicht, daher dürfen Arbeitgeber auch nicht dazu verpflichten. Schwieriger hingegen ist die Frage nach dem Impfstatus. Generell dürfen Arbeitgeber nicht nach einem Impfstatus fragen. Da aber Unternehmen Corona Schutzmaßnahmen ergreifen müssen und es hierfür sinnvoll ist, den Impfstatus der Mitarbeiter miteinzubeziehen, könnte eine arbeitsrechtliche Ausnahme entstehen und die Arbeitnehmer dazu verpflichten, den Impfstatus mitzuteilen, so der Arbeitsrechtsanwalt Arndt Kemgens.

Um die Bereitschaft zur Impfung unter den Arbeitnehmern zu erhöhen, ist ein Impfbonus zum Beispiel in Form von einmaligen Geldbeträgen, extra Urlaubstage oder Gutscheine durch den Arbeitgeber zulässig. Allerdings ist solch ein Bonus durch die Gewerkschaften mitbestimmungspflichtig und muss gerecht verteilt werden. Das heißt Boni dürfen nicht nur an Impfunsichere ausgezahlt werden,  sondern an jeden der sich impfen lässt.

Arbeitgeber dürfen bei den coronabedingten Maßnahmen zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften unterscheiden. Wie auch bei gesetzlichen Maßnahmen sind arbeitsrechtliche Einschränkungen bei geimpften Personen schwer zu begründen. Privilegien für Geimpfte sind hier gestattet, wie zum Bespiel die frühzeitige Rückkehr aus dem Homeoffice. Diese müssen allerdings verhältnismäßig sein. Quelle: www. tagesschau.de

Mit der Impfung durch Betriebsärzte kommen rechtliche Fragen auf, auch vor dem Hintergrund der Neufassung der Corona-ArbSchV. Hier die wesentlichen Inhalte eines Tagesschau-Beitrags zu diesem Thema.

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23.06.2021

BGHM Blog: Gefahr gebannt bei Stillstand?

BGHM Blog: Gefahr gebannt bei Stillstand?

Mit dem Auto unterwegs und einen Unfall haben? Kann immer passieren. Aber wenn das Fahrzeug steht, ist die Gefahr noch nicht vorbei.

Es gibt verschiedene Situationen mit stehenden Fahrzeugen, bei denen es doch noch brenzlig werden kann – sogar lebensgefährlich. IM BGHM-Blog »Gib mir Null« werden Tipps gegeben, wie man sich schützen kann. Es geht darin zum Beispiel, um Dooring-Unfälle (Fahrradunfälle durch Öffnen der Autotür) und das Tragen von Sicherheitswesten bei Panne oder Hilfemaßnahmen.

Interessant auch der Tipp zu Rettungskarten, die man im Fahrzeug mitführen sollte, um den Einsatzkräften für Rettung entscheidende und schnelle Hinweise zu geben, wo sie die Karosserie am besten aufbekommen, wenn sich Türen nicht öffnen lassen, wo sich Batterie und Kraftstofftank befinden, etc. Im genannten Blogeintrag finden Sie den Link zu den Rettungskarten unterschiedlicher Hersteller.

Mit dem Auto unterwegs und einen Unfall haben? Kann immer passieren. Aber wenn das Fahrzeug steht, ist die Gefahr noch nicht vorbei.

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02.06.2021

Überladung beim Transport: Mehr Verantwortung für den Fahrer

Überladung beim Transport: Mehr Verantwortung für den Fahrer

Durch Gefahren, die bei einer Überschreitung der zulässigen Gewichtsgrenzen bei LKWs entstehen können, gelten hohe Maßstäbe an die Sorgfaltspflicht. Doch wer haftet bei einem Unfall oder Schäden? Um ein fahrlässiges Handeln bei Unfällen auszuschließen, muss sich der Fahrer vor Fahrantritt vergewissern, dass keine Überladung des LKWs vorliegt.

Nach bisherigen Rechtsprechungen gilt die Prüfungspflicht des Fahrers nur, wenn auch äußerliche Anhaltspunkte für eine Überladung erkennbar sind, eine Veränderung des Lenkverhaltens beispielsweise oder durchbiegende Federn. Bei modernen, neuen LKWs würde dies jedoch nur noch bei extrem hohen Überladungen erkennbar sein. Daher hat das Oberlandesgericht Frankfurt insbesondere für den Fahrer strengere Anforderungen angesetzt.

Das Gericht entschied, dass es nicht mehr darauf ankommt, ob der Fahrer eine Überschreitung des Ladegewichts erkennen kann, sondern ob er sie hätte verhindern können. Ist keine Waage vorhanden, muss der Fahrer die Ladung so weit verringern, bis er sich sicher sein kann, dass das Gewicht der zulässigen Ladung nicht überschritten wird, auch wenn dadurch das Fahrzeugvolumen womöglich nicht gänzlich ausgenutzt werden kann.

Der Paragraf 34 StVZO regelt das zulässige Gesamtgewicht und die zulässigen Achslasten. Auch wenn die Verantwortung grundsätzlich bei jedem liegt, der bei der Verladung beteiligt ist, also Halter, Fahrer und Verlader, so bringt das aktuelle Urteil zum Ausdruck, dass in erster Line Halter und vor allem der Fahrer in der Verantwortung stehen. Der Verlader kann zwar über den Paragrafen 14 OWiG herangezogen werden, dies wird aber in der Praxis kaum angewendet.

Für die Praxis empfiehlt sich, im Vorfeld mit allen Beteiligten eines Transportes eine sachgerechte Art und Weise des Ladeprozesses festzulegen. Quelle: Vera Rogowski, DVZ, Artikel vom 25.2.2020

Durch Gefahren, die bei einer Überschreitung der zulässigen Gewichtsgrenzen bei LKWs entstehen können, gelten hohe Maßstäbe an die Sorgfaltspflicht. Doch wer haftet bei einem Unfall oder Schäden?

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01.04.2021

Alkohol am Arbeitsplatz: Das eine Glas zu viel

Alkohol am Arbeitsplatz: Das eine Glas zu viel

Bei bis zu 30 Prozent der Arbeitsunfälle ist Alkohol im Spiel. Das hat die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen ermittelt.

Was tun also, wenn ein Mitarbeiter eine Fahne hat – und das nicht zum ersten Mal? In jedem Fall sollten die Alarmglocken schrillen. Was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tun müssen, erläutert die BG ETEM.

Im Artikel werden Fragen beantwortet wie:

  • Wie gefährlich ist Alkohol am Arbeitsplatz?
  • Was kann ich als Arbeitgeber tun?
  • Wie erkenne ich, ob ein Mitarbeiter ein Suchtproblem hat?
  • Wie gehe ich bei einem Suchtverdacht vor?

Ergänzt wird das durch einen ausführlichen 5-Stufen-Plan für die direkte Umsetzung bei einem Suchtproblem am Arbeitsplatz. Quelle: DGUV Newsletter und BG ETEM

Bei bis zu 30 Prozent der Arbeitsunfälle ist Alkohol im Spiel. Das hat die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen ermittelt. Was tun also, wenn ein Mitarbeiter eine Fahne hat – und das nicht zum ersten Mal?

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09.02.2021

Positive Fehlerkultur

Positive Fehlerkultur

Peter Brandl ist Keyspeaker, Berufspilot, Unternehmer, Fluglehrer und mehrfacher Autor. Er spricht im Blog der BGHM »Gibt mir Null« von der positiven Fehlerkultur, und warum das in der Regel nicht klappt. »Dieser Ansatz geht genauso am Wesen des Menschen vorbei, wie der Null-Fehler-Ansatz.« Warum? Weil wir fälschlicherweise immer nach einem Schuldigen fragen.

Mit einfachen Beispielen führt er uns vor Augen, woran es krankt und wie man die Sicht auf die Dinge ganz einfach ändern kann, um aus dem Dilemma zu kommen. Und damit vielleicht die Erfolge bei der Auswertung von Beinaheunfällen zu bekommen, die sich alle versprechen.

Sehr inspirierend!

Peter Brandl ist Keyspeaker, Berufspilot, Unternehmer, Fluglehrer und mehrfacher Autor. Er spricht im Blog der BGHM »Gibt mir Null« von der positiven Fehlerkultur, und warum das in der Regel nicht klappt.

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28.01.2021

Heute schon gedopt?

Heute schon gedopt?

Unter diesem Hingucker-Titel erklärt Prof. Frauke Jahn vom IAG, warum manche Menschen Aufputschmittel im Arbeitsalltag nehmen (»Hirndoping«) und wozu das führt. 

Top 5-Gründe für Hirndoping:
1. Berufliche Ziele besser erreichen
2. Arbeit geht leichter von der Hand
3. Nach der Arbeit noch Energie und gute Laune für Privates haben
4. Hilft bei Prüfungen, Präsentationen, Verhandlungen, schwierigen Gesprächen
5. Versetzt überhaupt erst in die emotionale Lage, die Arbeit erledigen zu können

In dem Artikel geht Frau Jahn unter anderem auf folgende Aspekte ein:

  • Welche Mittel können das bewirken?
  • Funktioniert Hirndoping?
  • Welche Nebenwirkungen drohen?
  • Wie kommen die Hirndoper an die Medikamente?
  • Wer dopt am meisten?
  • Wie kann man erkennen, dass jemand Aufputschmittel nimmt? Quelle: IAG

Unter diesem Hingucker-Titel erklärt Prof. Frauke Jahn vom IAG, warum manche Menschen Aufputschmittel im Arbeitsalltag nehmen (»Hirndoping«) und wozu das führt.

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11.12.2020

Kampagne »Wie kommst du an?«

Kampagne »Wie kommst du an?«

Die Wahl des Verkehrsmittels ist in Zeiten zunehmender Verkehrsdichte und des Klimawandels herausfordernd. E-Scooter (Elektro-Tretroller) und Elektro-Autos, Carsharing, Fahrgemeinschaften oder der Mix aus öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln bieten die Chance, die Mobilität nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten.

Die aktuelle Schwerpunktaktion zeigt, wie es gelingen kann, diese Möglichkeiten zu nutzen und gleichzeitig möglichst sicher die täglichen Arbeitswege zurückzulegen. Sie will Beschäftigte darüber aufklären. Dazu liefert sie praktische Tipps, rechtliche Informationen und mehr.

Das umfassende Medien- und Materialangebot für Betriebe beinhaltet Filme, ausführliche Seminarmaterialien und Präsentationen. Das Material ist geeignet, um 15-minütige Kurzvorträge oder Seminare mit einer Dauer von 45 Minuten zu halten.

Daneben können eine Aktionsbroschüre, Poster, Faltblätter sowie ein Aufsteller bestellt werden. Die Aktionsbroschüre eignet sich besonders gut als Handout in den Seminaren. Alle Medien und Materialien können direkt hier bestellt werden. Quelle: online-Magazin BG ETEM

Elektrisches Fahren, Carsharing oder Park and Ride? Die Schwerpunktaktion 2020 des Deutschen Verkehrssicherheitsrats thematisiert moderne Formen der Mobilität.

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20.11.2020

Plakatreihe »Corona-Reminder«

Plakatreihe »Corona-Reminder«

Hat auch Ihnen kürzlich jemand zur Begrüßung die Hand entgegen gestreckt? Oder wären Sie vielleicht beinahe zu jemandem mit in den Fahrstuhl gestiegen? Corona ist inzwischen Alltag und wird häufig nicht ernst genug genommen. Menschen sehnen sich nach Normalität und werden nachlässig, was die notwendigen Abstands- und Hygienemaßnahmen angeht. Aus diesem Grund hat die BG RCI eine neue Plakatreihe als »Corona-Reminder« entwickelt.

Darin finden Sie Plakate unter anderem zu:

  • Mit CORONA und einer Person ist die Teeküche voll
  • Nichts ist für den Flurfunk so wichtig, wie der kleine Schnack in der Pause. Blöd, dass CORONA jetzt auch immer mit dabei ist.
  • Mein CORONA gehört mir allein. Abstand ist die neue Höflichkeit.
  • Wäre gut, wenn wir CORONA sehen könnten, können wir aber nicht ... Deshalb – Abstand halten!
  • Hat nix mit dir persönlich zu tun, aber in den Aufzug kommt nur eine Person. Beschwer dich bei CORONA!

Die Plakate können auch für den Infomonitor heruntergeladen werden. Quelle: BG RCI

Hat auch Ihnen kürzlich jemand zur Begrüßung die Hand entgegen gestreckt? Oder wären Sie vielleicht beinahe zu jemandem mit in den Fahrstuhl gestiegen? Zeit für den »Corona-Reminder« der BG RCI

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09.10.2020

Leitlinie zur Kontrolle der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzmaßnahmen in Betrieben

Leitlinie zur Kontrolle der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzmaßnahmen in Betrieben

Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz, in der mit Bund, Ländern, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung sowie beratend den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften alle Akteure des Arbeitsschutzes in Deutschland zusammenarbeiten, hat für ein koordiniertes und konsequentes Vorgehen gegen die Corona-Epidemie in der Arbeitswelt die GDA-Leitlinie SARS-CoV-2 für den Arbeitsschutz beschlossen.

Länder, Unfallversicherungsträger und Bund haben dabei vereinbart, in den nächsten Monaten bei ihrer Beratung und Aufsichtstätigkeit einen deutlichen Schwerpunkt auf die Umsetzung der speziellen Regelungen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz zu legen.

Hierbei richtet sich der Fokus besonders auf Abstandsregelungen, Regelungen für Lüftungssysteme und allgemeine Hygienevorschriften. Ziel ist es, Mängel konsequent abzustellen und erforderlichenfalls Rechtsverstöße auch zu sanktionieren.

Die neue Leitlinie ist mit sofortiger Wirkung in der Beratung und Überwachung der Betriebe anzuwenden und bietet den Aufsichts- sowie Präventionsdiensten eine sichere Grundlage für ihr Verwaltungshandeln. Auch die Arbeitgeber wissen damit, worauf sie sich einstellen können und müssen. Quelle: GDA

Hinweis:
Diese Leitlinie richtet sich also an die obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder und die Präventionsleitungen der Unfallversicherungsträger. Für Sie ist es sicherlich interessant zu wissen, was diese gegebenenfalls bei Ihnen unter die Lupe nehmen.

Also:
Ändern Sie den Blickwinkel und betrachten Sie Ihre betrieblichen Maßnahmen aus der Sicht der Überwachungs­behörden.

Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz, in der mit Bund, Ländern, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung sowie beratend den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften alle Akteure des Arbeitsschutzes in Deutschland zusammenarbeiten, hat für ein koordiniertes und konsequentes Vorgehen gegen die Corona-Epidemie in der Arbeitswelt die GDA-Leitlinie SARS-CoV-2 für den Arbeitsschutz beschlossen.

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01.10.2020

Ein Spiegel ist kein Garderobenhaken

Ein Spiegel ist kein Garderobenhaken

Um sie bei Bedarf schnell griffbereit zu haben, hängen viele ihre Corona-Schutzmasken an den Rückspiegel im Fahrzeug.

Die DEKRA Unfallforschung macht darauf aufmerksam, dass schon vergleichsweise kleine Spiegelanhänger wie Schlüsselbänder oder Duftbäume gefährlich sind. Für die Mund-Nasen-Schutzmaske mit ihrer relativ großen Fläche gilt das umso mehr.

Problematisch wird dies vor allem beim Rechtsabbiegen. Das ständige Gebaumel der Maske am Spiegel führe zudem dazu, dass man Bewegungen außerhalb des Fahrzeugs am rechten Fahrbahnrand erst viel später wahrnehme. Quelle: BG Verkehr

Ein Video der BG Verkehr zeigt, warum eine freie Sicht Leben rettet.

Maske am Rückspiegel - das geht gar nicht! sagt die BG Verkehr

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22.09.2020

Sicherer Umgang mit Leitern

Sicherer Umgang mit Leitern

Durchschnittlich etwa 23.000 arbeitsbedingte Leiterunfälle verzeichnet die DGUV pro Jahr, viele davon mit weitreichenden Folgen. Ursache ist meist weniger die Leiter selbst, als vielmehr ihr unsachgemäßer Gebrauch. Da lautet die Aufgabe aus Sicht des Arbeitsschutzes: das Bewusstsein im Umgang mit Leitern schärfen.

Das Online-Magazin Arbeit & Gesundheit bereitet in einem Artikel die Fallstricke auf, die bei der Verwendung von Leitern lauern.

Immer problematisch: Hektik und Leichtsinn.

Großer Irrtum:
Eine Leiter von geringer Bauhöhe ist ungefährlich. Falsch! Bereits Stürze aus geringen Höhen können zu schweren und langwierigen Verletzungen führen.

Und das sind die Hinweise des Online-Magazins Arbeit & Gesundheit zum sicheren Umgang mit Leitern

  • Anlegeleitern in einem Winkel von etwa 70 Grad anlehnen.
  • Leitern nur an sicheren Flächen anlegen. Keine Glasflächen, Stangen oder unverschlossene Türen! Leitern möglichst am Leiterkopf fixieren.
  • Übersteigen nur, wenn die Anlegeleiter mindestens einen Meter übersteht. Von Stehleitern nie übersteigen.
  • Bei Stehleitern auf eine gespannte Spreizsicherung achten.
  • Bei allen Leiterarten auf tragfähigen und ebenen Untergrund achten. Keine Kisten oder Tische, keine losen Unterlagen oder untergelegte Steine!
  • Keine sperrigen und nur bis maximal zehn Kilogramm schwere Gegenstände tragen.
  • Drei-Punkt-Methode anwenden: Ein Fuß und zwei Hände oder zwei Füße und eine Hand haben immer gleichzeitig Kontakt zur Leiter.
  • Nicht aus der Leiterachse hinauslehnen.
  • Die obersten zwei Leiterstufen dürfen bei Stehleitern ohne Plattform nicht betreten werden. Bei Anlegeleitern dürfen die obersten drei Stufen und bei Stehleitern mit aufgesetzter Schiebeleiter die obersten vier Stufen nicht betreten werden.

» zum ganzen Artikel aus Arbeit & Gesundheit.

Durchschnittlich etwa 23.000 arbeitsbedingte Leiterunfälle verzeichnet die DGUV pro Jahr, viele davon mit weitreichenden Folgen. Ursache ist meist weniger die Leiter selbst, als vielmehr ihr unsachgemäßer Gebrauch. Da lautet die Aufgabe aus Sicht des Arbeitsschutzes: das Bewusstsein im Umgang mit Leitern schärfen. Quelle: Arbeit & Gesundheit

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