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Arbeitsschutz/Sicherheit

 
20.05.2022

Daten über 3G-Nachweis vernichten

Daten über 3G-Nachweis vernichten

Am 20. März 2022 entfiel die im Infektionsschutzgesetz (§ 28b, IfSG) verankerte betriebliche Nachweispflicht des sogenannten 3G-Status. Beschäftigte müssen seitdem am Arbeitsplatz nicht mehr nachweisen, ob sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Gleichzeitig endet damit die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung erhobener Beschäftigtendaten. Kontroll- und Dokumentationspflichten sind nicht mehr zu erfüllen. Arbeitgebende sind deshalb angehalten, die Daten unverzüglich auf datenschutzkonforme Weise zu löschen. Ungültig ist damit die bis dato geltende Regel, dass die Vernichtung der Daten sechs Monate nach Erhebung vorschrieb.

Ausnahmen stellen lediglich Einrichtungen und Tätigkeiten dar, für die Beschäftigte weiterhin aufgrund von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen über ihren 3G-Status Auskunft geben müssen. Dies ist beispielsweise in Einrichtungen mit Impfpflicht der Fall, etwa in Krankenhäusern.

Daten zum 3G-Status von Beschäftigten umfassen sensible persönliche Daten. Wie sie zu löschen sind, schreibt die DIN-Norm 66399 vor. Papierbögen müssen etwa mit Aktenvernichtern mindestens der Sicherheitsstufe 4 geschreddert werden. Quelle: Gesundheit & Arbeit

Portal Arbeit & Gesundheit: Nachdem im März die Kontrollpflicht des Arbeitgebers hinsichtlich 3G entfallen ist, sollen nun die Nachweise darüber vernichtet werden.

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22.04.2022

Zurück in den Arbeitsalltag mit Long-Covid

Zurück in den Arbeitsalltag mit Long-Covid

Bundesweit haben sich bereits mehr als 21 Millionen Menschen (Stand April 2022) mit dem Coronavirus infiziert. Betroffene leiden noch Monate nach einer Corona-Infektion unter Symptomen, wie Erschöpfung, Konzentrationsschwierigkeiten oder Atemnot leiden. Viele können für längere Zeit nicht in den Arbeitsalltag zurückkehren.

Experten sprechen bei anhaltenden Symptomen bis zu drei Monate nach einer Infektion von einer neuen Volkskrankheit: Long-Covid oder auch Post-Covid genannt. Treten die Symptome über drei Monate hinaus auf, spricht man von einem Post-Covid-Syndrom.

Nicht nur Betroffene haben mit den Auswirkungen zu kämpfen. Auch Unternehmen müssen mit geringerer Planbarkeit und Mehrbelastung von Mitarbeitern umgehen. In der neuen Ausgabe des etem-Magazins, erzählt Bernfried Fleiner, Geschäftsführer eines Maschinenbauunternehmens, umfassend von seiner Long-Covid-Erkrankung und welche Schwierigkeiten diese mit sich gebracht hat.

Die BG Kliniken haben eine ganze Reihe von Therapiemöglichkeiten entwickelt, um Betroffenen den Weg in den Berufsalltag zu erleichtern. Besonders individuelle Absprachen, wie hoch die tägliche Belastung sein kann, sind der Schlüssel für einen erfolgreichen Wiedereinstieg, so der Klinikdirektor Dr. Kai Wohlfarth. Mehr Infos dazu finden Sie auf der Seite der BG Kliniken.

Ebenfalls wichtig zu wissen:
Hat man sich nachweisbar im Betrieb mit dem Coronavirus infiziert, kann dies als Arbeitsunfall eingestuft werden und kann so zu einer umfangreichen Gesundheitsbetreuung verhelfen. Mehr Infos unter welchen Voraussetzungen eine Cvid-19-Infektion als Arbeitsunfall zählt, finden Sie in dem Artikel des etem-Magazins »Infektionswege eindeutig belegen«.
Laura Czichon; Quelle: Pressemitteilung BG ETEM.

Auch nach einer überstanden Corona-Infektion haben viele Betroffene noch mit Symptomen, wie Konzentrationsstörungen und Müdigkeit zu kämpfen. Um Betroffenen helfen zu können, haben die BG Kliniken Methoden entwickelt, um wieder in den Arbeitsalltag zu finden.

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22.03.2022

TopEins zu Burn-out: Anzeichen frühzeitig erkennen

TopEins zu Burn-out: Anzeichen frühzeitig erkennen

Burn-out kann sich bei jeder Person anders äußern. Unter anderem aus diesem Grund ist es keine anerkannte Krankheit. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Burn-out vielmehr als gesundheitsbeeinträchtigendes Syndrom. Die Ursache von Burn-out ist laut WHO chronischer Stress am Arbeitsplatz, welcher nicht erfolgreich bewältigt wurde. Demnach gibt es einerseits äußere Faktoren wie hohe Verantwortung, Arbeitsverdichtung oder hohen Leistungsdruck, die zu Stress führen. Andererseits wirken innere Faktoren, die einer positiven Stressbewältigung entgegenstehen.

Drei Kernsymptome sind inzwischen anerkannt: emotionale Erschöpfung, subjektiver Leistungsabfall und erhöhte mentale Distanz zum Beruf oder Negativismus beziehungsweise Zynismus in Verbindung mit dem Beruf.

Führungskräfte sollten auf die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden achten. Wenn sich eine Wesens- oder Verhaltensänderung zeigt, könnte dies ein Burn-out-Symptom sein. In solchen Fällen ist es ratsam, das Gespräch mit der betroffenen Person zu suchen, um zu prüfen, ob sie Hilfe benötigt und wie diese aussehen könnte. Praktischer Leitfaden ist die DGUV Information 206-030 »Umgang mit psychisch beeinträchtigten Beschäfti­g­ten – Handlungsleitfaden für Führungskräfte«. Tipps für den Gesprächseinstieg bietet die »kommitmensch«-Toolbox für Dialoge.
Quelle: Führungskräftemagazin TopEins (stark gekürzt).

Das Führungskräfte-Magazin TopEins widmet sich in einem Artikel, der bereits im September 2021 erschien, dem rechtzeitigen Erkennen von Burn-out. Bei sich selbst als Führungskraft genauso wie bei den Mitarbeitern.

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03.02.2022

Wenn Online-Meetings zur Strapaze werden

Wenn Online-Meetings zur Strapaze werden

Seit Beginn der Corona-Pandemie sind Präsenzveranstaltungen kaum mehr möglich und Videokonferenzen das Mittel der Wahl. Doch das ständige Starren auf den Bildschirm, Bewegungsmangel und das Gefühl, beobachtet zu werden, fordern ihren Tribut. Konzentrationsstörungen, Ungeduld und erhöhte Reizbarkeit können die Folge sein. Fühlen sich Beschäftigte durch die Teilnahme an Videokonferenzen stark beansprucht, müde und erschöpft, spricht man von Zoom-Fatigue.

Der Begriff leitet sich ab von der bekannten Software für Videokonferenzen und dem französischen Wort für Müdigkeit und Erschöpfung (»Fatigue«). Eine neue Praxishilfe des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) zeigt auf, was Führungskräfte und Beschäftigte dagegen tun können.

Schon einfache und schnell umsetzbare Maßnahmen können helfen, der Zoom-Fatigue vorzubeugen. »Ideal sind möglichst kurz gehaltene Online-Meetings mit guter Moderation, klarer Tagesordnung sowie ausreichend Pausen zwischen den Meetings und auch währenddessen«, so Dr. Christina Heitmann, Referentin im Bereich Arbeitsgestaltung - Demografie am IAG. Die Praxishilfe des IAG gibt einen Überblick über Ursachen, Symptome und Maßnahmen gegen Zoom-Fatigue. Ergänzend dazu hat das IAG den CHECK-UP Zoom-Fatigue zur Selbstreflexion entwickelt. Der Fragebogen hilft Führungskräften und Beschäftigten bei der Einschätzung, wie hoch das eigene Risiko für die Online-Müdigkeit ist. Quelle. DGUV (gekürzt)

DGUV: Videokonferenzen das Mittel der Wahl. Doch das ständige Starren auf den Bildschirm, Bewegungsmangel und das Gefühl, beobachtet zu werden, fordern ihren Tribut. Konzentrationsstörungen, Ungeduld und erhöhte Reizbarkeit können die Folge sein.

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11.01.2022

Über Manipulationen sprechen

Über Manipulationen sprechen

Hier eine Schutzvorrichtung abmontiert, dort einen Schalter blockiert – die Manipulation von Schutzeinrichtungen an Maschinen ist leider noch immer eine gängige Praxis in Unternehmen. Arbeitsschutzexpertinnen und -experten schätzen, dass ein Viertel aller Arbeitsunfälle an Maschinen auf manipulierte Schutzeinrichtung zurückzuführen ist. Zu einer Manipulation kommt es meist dann, wenn Schutzeinrichtungen den reibungslosen Arbeitsablauf stören. Wenn zum Beispiel die Bedienung der Maschine, die Beseitigung von Störungen oder die Reinigung durch Schutzeinrichtungen erschwert wird. Sicherheit und Produktivität stehen sich dann im Weg – der Manipulationsanreiz für Beschäftigte ist groß. Häufig geschehen Manipulationen auch unbewusst, indem Schutzeinrichtungen umgangen werden. Ein schneller Griff über die Schutzeinrichtung hinweg kann dann schwerwiegende Folgen haben.

Wie groß das Risiko ist, das der Umgang mit manipulierten Maschinen mit sich bringt, ist nur wenigen Beschäftigten bewusst: Während sich 90 Prozent der an den betroffenen Maschinen arbeitenden Personen über die Manipulationen im Klaren sind, empfinden nur sieben Prozent dadurch eine erhöhte Gefährdung. Oft sind Manipulationen sogar der Geschäftsführung bekannt – und werden trotzdem geduldet. Dies zeigt, dass der Umgang mit Schutzeinrichtungen ein Thema der Unternehmenskultur ist.

Wenn Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einen hohen Stellenwert im Unternehmen haben, wird das Schutzkonzept einer Maschine schon bei der Planung mitgedacht und alle Perspektiven einbezogen. Dafür muss Raum geschaffen werden, um gemeinsam mit den Beschäftigten über Manipulation und die Maschinensicherheit zu sprechen. Die neuen kommmitmensch-Dialogkarten zum Umgang mit Schutzeinrichtungen eröffnen den ehrlichen und konstruktiven Austausch. Mithilfe der Karten können Szenarien kritisch beleuchtet werden, die die Manipulation von Schutzeinrichtungen begünstigen. Dadurch können gemeinsam Anreize und Ursachen für Manipulation erkannt und die richtigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu deren Beseitigung erarbeitet werden. Mitarbeitende und Führungskräfte können so herausfinden, wie das Unfallrisiko bei der Arbeit an Maschinen in ihrem Betrieb minimiert werden kann.

Weitere Informationen zum Thema Manipulation von Schutzeinrichtungen finden Sie auf der Webseite des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) und z. B. in der Praxishilfe 3 zum Handlungsfeld Sicherheit & Gesundheit "Checkliste Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern". Quelle: Aktion kommMITmensch

Experten schätzen, dass ein Viertel aller Arbeitsunfälle an Maschinen auf manipulierte Schutzeinrichtung zurückzuführen ist. Die neuen kommmitmensch-Dialogkarten zum Umgang mit Schutzeinrichtungen eröffnen den ehrlichen und konstruktiven Austausch.

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06.12.2021

Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung

Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung

Die Gefährdungsbeurteilungen psychischer Faktoren am Arbeitsplatz werden von Seiten des Arbeitgebers nicht so ernst genommen wie die Beurteilung von physischen Gefährdungen. Das hat eine Studie der Dekra ermittelt. Die Dekra befragte hierfür mehrere Unternehmen. Dabei kam heraus, dass nur in 31 Prozent der befragten Unternehmen eine psychische Gefährdungsbeurteilung stattfindet, 15 Prozent der Befragten gaben an, dass sie nicht wissen, ob die psychische Belastung bewertet wird und ganze 53 Prozent der Befragten wussten, dass die psychische Belastung am Arbeitsplatz nicht ermittelt wird. Dabei ist die psychische Gefährdungsbeurteilung im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes seit 2013 gesetzlich verankert und damit verpflichtend für den Arbeitgeber. Dass das Einbeziehen von psychischen Belastungen in den Arbeitsschutz wichtig ist, zeigt die Entwicklung der Krankentage durch psychische Erkrankungen der letzten zehn Jahre. Hier gab es einen Anstieg von 56 Prozent.

Die Beurteilung von psychischer Belastung am Arbeitsplatz läuft so ab, wie die Beurteilung von physischen Gefährdungen und lässt sich in sechs Schritten zusammenfassen:

  1. Festlegen von Tätigkeiten
  2. Ermittlung der psychischen Belastung
  3. Beurteilung der psychischen Belastung
  4. Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen
  5. Wirksamkeitskontrolle
  6. Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung

Dabei ist es wichtig, nicht die Fähigkeiten und Eigenschaften des Mitarbeiters zu bewerten, sondern die Merkmale der Arbeitsbedingungen. Es soll die Tätigkeit bewertet werden und nicht der Mitarbeiter. Dennoch ist es sinnvoll, diese Bewertung durch (anonyme) Mitarbeiterumfragen und Beobachtungsinterviews, d.h. zu beobachten, wie Tätigkeiten ausgeführt werden, zu ergänzen. Quelle: Presseportal DEKRA
Laura Czichon

Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz nehmen seit Jahren zu. Trotzdem nehmen die Unternehmen psychische Gefährdungen noch immer nicht so ernst wie physische Gefahren. In mehr als der Hälfte der Unternehmen werden psychische Belastungen nicht beurteilt.

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26.11.2021

Zweimal Leitern

Zweimal Leitern
Warnlampen und Signalton für den sicheren Stand

Drei duale Studenten der Augsburger MAN Energy Solutions haben ein sogenanntes Leiter-Anstellwinkel-Warnsystem entwickelt. Ein lauter Warnton macht darauf aufmerksam, dass eine Leiter nicht im geforderten Anstellwinkel von 65 bis 75 Grad angelehnt ist. Der Warnton kann manuell nicht ausgeschaltet werden. Elektrische Neigungssensoren überwachen die verschiedenen Anstellwinkel. Eine am Leiterbein angebrachte Leiste aus LED-Lichtern zeigt zudem genau an, ob die Leiter zu steil oder zu flach steht und an welchem Leiterbein es eine Standunsicherheit gibt.

Die BGHM zeichnet die Studenten Marcel Colombo, Florian Fritsch und Dominik Kuschel dafür mit dem »Schlau­en Fuchs« aus, einem Preis für vorbildliche Maßnahmen für mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Quelle: Pressemitteilung der BGHM

Leitern: So oft wie nötig, so wenig wie möglich

Mit Blick auf den Arbeitsschutz gilt: Bei hochgelegenen Arbeitsplätzen nur als letzte Option auf Leitern zurückgreifen. Gemäß TRBS 2121 - Teil 2 sind Leitern nur dann zu verwenden, wenn es wegen einer geringen Gefährdung und kurzen Verwendungsdauer nicht verhältnismäßig ist, andere, sicherere Arbeitsmittel wie Hubarbeitsbühne, Gerüst oder fahrbare Arbeitsbühne zu verwenden. Zudem muss die Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass der Zugang und Abgang sowie die Arbeiten sicher auf der Leiter durchgeführt werden können.

Grundsätzlich gilt: »Prüfen und reduzieren Sie Ihren Leitereinsatz«, rät BGHM-Expertin Stocker. »Ersetzen Sie Leitern möglichst durch Hubarbeitsbühnen, Gerüste oder fahrbare Arbeitsbühnen.« Quelle: Pressemitteilung der BGHM

1. Warnlampen und Signalton für den sicheren Stand
2. Leitern: nur so oft wie nötig, aber so wenig wir möglich

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18.11.2021

Anforderung an die Lagerung von Lithium-Batterien

Anforderung an die Lagerung von Lithium-Batterien

Lithium-Batterien umgeben uns mittlerweile überall, angefangen von der IT und Telefonie, über Mobilität bis hin zu vielfältigen Geräten für Freizeit und Hobby. Durch den  höheren Energieinhalt als konventionelle Batterien ihn haben, erhöht sich auch der Schadensausmaß im Brandfall. Selbstentzündung und die schnelle Brandausbreitung stellen erhöhte Voraussetzungen an den Brandschutz. Daher ist eine sichere Lagerung der Lithium-Batterien umso wichtiger.

Allerdings gibt es bisher keine bindenden Rechtsvorschriften für die Lagerung von Lithium-Batterien. Orientierung gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit der VdS 3103 »Lithium-Batterien«. Die Publikation gibt Hinweise zur Schadensverhütung bei der Bereitstellung von Lithium-Batterien in Produktion und Lagerbereichen.

Hierbei werden Lithium-Batterien in drei Kategorien unterteilt, abhängig vom Lithiumgehalt, Gewicht und Leistung. Die allgemeinen Sicherheitsregeln sind grundsätzlich zu beachten. Außerdem werden spezifische Sicherheitsregeln aufgeführt, die anspruchsvoller werden je höher die Kategorie ist. Mit dieser Vorgehensweise kann der Schadensausmaß beim Brand verringert werden. Beachten Sie jedoch, dass für ein wirksames Schutzkonzept stets eine Einzelfallbetrachtung in Abstimmung mit dem Versicherer sinnvoll ist.
Laura Czichon

Aus dem Gefahrgutrecht kennt man klare Vorgaben zum Transport von Lithium-Batterien. Zur Lagerung gibt es jedoch keine bindenden Rechtsvorschriften. Orientierung gibt da zum Beispiel die VdS 3103 »Lithium-Batterien«.

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12.11.2021

Fragen auf dem Weg zur Impfung - Handlungshilfe und Merkblatt

Fragen auf dem Weg zur Impfung - Handlungshilfe und Merkblatt

Im § 5 der Corona-ArbSchV ist festgelegt, dass der Arbeitsgeber Mitarbeiter über die Bedeutung einer Schutzimpfung informieren muss. Dazu hat die DGUV nun eine Handlungshilfe veröffentlicht, die Führungskräfte dabei unterstützen soll.

Behandelt werden folgende Fragen von Arbeitgebern:

  • Warum müssen Sie als Arbeitgeber Ihre Beschäftigten informieren?
  • Wer muss die Information bereitstellen?
  • Wie kann eine solche Information aussehen?
  • Wann muss informiert werden?
  • Was muss ich sonst noch beachten?

Die Antworten zu den Fragen sind zum Teil mit weiterführenden Arbeitsmaterialien verlinkt.

Für die Information der Mitarbeiter können Sie dann zum Beispiel das Merkblatt »Die 10 W-Fragen auf dem Weg zur Impfung« verwenden:

  • Warum ist das Corona-Virus gefährlich?
  • Weshalb soll ich mich impfen lassen?
  • Wozu nützt die Impfung noch?
  • Was kann passieren, wenn ich nicht geimpft bin?
  • Wie sicher sind Impfstoffe?
  • Wer kann sich impfen lassen?
  • Wo kann ich mich impfen lassen?
  • Welcher Zeitpunkt ist der richtige für die Impfung?
  • Wann bin ich geschützt?
  • Weitere Infos erhalte ich wo?

Thematisch passt dazu auch das Interview mit Prof. Carsten Watzl vom Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund. Erschienen ist das Interview in IPA-Aktuell 5/2021 mit dem Titel »Immunantwort und Impfen in Zeiten der Corona-Pandemie«.

Nach Corona-ArbSchV müssen Arbeitsgeber Mitarbeiter über die Bedeutung einer Schutzimpfung informieren. Dazu hat die DGUV nun eine Handlungshilfe veröffentlicht sowie ein Merkblatt für die Mitarbeiterinformation selbst.

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04.11.2021

Unfallursache Müdigkeit am Steuer

Unfallursache Müdigkeit am Steuer

In einer Untersuchung der BG ETEM aus dem Jahr 2020 wurden Unterlagen zu schweren und tödlichen Wege- und Dienstwegeunfällen im Straßenverkehr mit PKW und LKW evaluiert, die Hinweise auf Müdigkeit als Unfallursache erkennen ließen. Die Ergebnisse bringen ganz neue Erkenntnisse: In 24,2 Prozent der Unfälle fanden sich Indizien, dass der Fahrer eingeschlafen war. In weiteren 17,4 Prozent ließ sich auf müdigkeitsbedingte Fahrfehler schließen. Jeder dritte dieser Unfälle endete mit mindestens einem getöteten Insassen. Und mit 76,4 Prozent war der Anteil der Fahrer männlich. Eine ähnliche Häufung zeigt sich auch in anderen Studien.

Insbesondere Fahrer zwischen 20 und 29 Jahren und zwischen 50 und 59 Jahren fallen in der Statistik als Müdigkeitsopfer auf. Die Erklärung hierfür liegt vermutlich zum einen im Schlafmangel, der dem Freizeitverhalten junger Männer geschuldet ist. Bei älteren Fahrern sind die Ursachen eher in der gesundheitlichen Konstitution, eingenommenen Medikamenten, physischer Erschöpfung und nachlassender Konzentration zu suchen.

Ein erhöhtes Risiko für müdigkeitsbedingte Verkehrsunfälle haben Beschäftigte mit langen Arbeitszeiten. Fast 40 Prozent der Unfallverursacher hatten mehr als 8,5 Stunden gearbeitet, weitere sieben Prozent über zehn Stunden. Jeder zehnte Betroffene kam von der Nachtschicht, wobei sich dann der Heimweg als besonders kritisch herausstellte.

Ein wichtiges Potential zur Vermeidung von müdigkeitsbedingten Unfällen liegt

  • in der konsequenten Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes,
  • einem optimierten Schichtplan,
  • einer angemessenen Pausengestaltung sowie
  • der Unterweisung zur Verkehrssicherheit mit Hinweis auf Themen wie Schlafmangel, Schlafstörungen, Medikamente etc.

Doch auch eine Fahrpause mit Kurzschlaf (maximal 20 Minuten) und Bewegung an der frischen Luft hilft. Technische Assistenzsysteme wie automatische Notbrems- und Spurhalteassistenten gibt es für die meisten Fahrzeugklassen, nur bei Transportern ist die Ausstattungsquote sehr gering.

Der Sekundenschlaf im öffentlichen Straßenverkehr mit Unfallfolge gilt als Straftat (§ 315c StGB). Wer übermüdet einen Unfall verschuldet, muss mit Bußgeld, Entzug der Fahrerlaubnis und in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Wen verwundert es, dass Betroffene nach dem Einschlafen am Steuer nur selten Müdigkeit bzw. Sekundenschlaf als Ursache angeben? Die Dunkelziffer ist hoch, da es kein verlässliches Verfahren zur Beweisführung »Müdigkeit« gibt.

Für alle, die für das Thema sensibilisieren wollen, eignet sich das neue RiskBuster-Video der BG ETEM. Im Video testet Ex-Stuntman Holger Schumacher am eigenen Leib, welche Auswirkungen Müdigkeit auf die Fahrsicherheit hat. Quelle: BG ETEM (gekürzt).

Die BG ETEM untersuchte Unterlagen zu schweren und tödlichen Wege- und Dienstwegeunfällen im Straßenverkehr mit PKW und LKW. Daraus ergaben sich Hinweise auf Müdigkeit als Unfallursache.

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25.10.2021

Beschäftigte in Ladungssicherung schulen

Beschäftigte in Ladungssicherung schulen

Fahrzeuge der Sprinterklasse sind für den Warentransport besonders beliebt, weil sie in der Regel mit einem gewöhnlichen Pkw-Führerschein gefahren werden dürfen. Doch wissen die Fahrerinnen und Fahrer, wie sie einen Transporter korrekt und sicher beladen? Verschiebt sich Ladung etwa bei Bremsvorgängen, in Kurven, Überhol- oder Ausweichmanövern, kann das die Fahrstabilität stark beeinträchtigen. Das Unfallrisiko steigt. Ladungssicherung ist ein Thema der Ausgabe 5/21 von »Arbeit & Gesundheit«.

Betriebe sollten regelmäßig den Kenntnisstand ihrer Belegschaft prüfen und die Beschäftigten gegebenenfalls in Ladungssicherung schulen. Ein Beispiel ist die Fahrer-Qualifizierung Transporter (FQT), die die BG Verkehr mit Branchenpartnern entwickelt hat. Neben dem Fachbeitrag gibt ein Aushang Tipps, wie Beschäftigte Mängel an Zurrgurten per Sichtkontrolle erkennen können. Quelle: DGUV

Fahrzeuge der Sprinterklasse sind für den Warentransport besonders beliebt, weil sie in der Regel mit einem gewöhnlichen Pkw-Führerschein gefahren werden dürfen. Doch wie sieht's mit Kenntnissen in der Ladungssicherung aus?

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08.10.2021

Hinweise zum Umgang mit Geimpften und Genesenen im Betrieb

Hinweise zum Umgang mit Geimpften und Genesenen im Betrieb

Müssen geimpfte oder genesene Beschäftigte die Regeln zum Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion bei der Arbeit weiter einhalten? Die letzten Änderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die zum 10. September 2021 in Kraft getreten sind, ermöglichen Ausnahmen für diese Gruppen. Die gesetzliche Unfallversicherung gibt Hinweise, welche Möglichkeiten Betriebe nach aktuellem Wissensstand haben, wenn sie den Impfstatus der Beschäftigten in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen möchten.

In der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 10. September 2021 heißt es: »Bei der Festlegung und der Umsetzung der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes kann der Arbeitgeber einen ihm bekannten Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten berücksichtigen.«

Das bedeutet, unter bestimmten Voraussetzungen können die geltenden AHA+L-Regeln – das bedeutet Abstand halten, Händehygiene beachten, Atemmaske tragen und Lüften – ganz oder teilweise entfallen. Wobei die Händehygiene ebenso wie regelmäßiges Lüften überall der Standard bleiben sollte.

Auf Abstandhalten und Maskenpflicht kann verzichtet werden, wenn das Risiko der Virusübertragung gering ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn

  • alle Beschäftigten vollständig mit einem der vom Paul-Ehrlich-Institut empfohlenen Impfstoffe geimpft oder genesen sind und
  • kein beruflicher Kontakt von geimpften oder genesenen mit nicht vollständig geimpften oder bisher nicht erkrankten (d.h. nicht immunisierten) Personen vorkommt.

Quelle: DGUV

Siehe auch das Positionspapier der DGUV zum Umgang mit Geimpften/Genesenen im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie

Die DGUV gibt Hinweise, welche Möglichkeiten Betriebe nach aktuellem Wissensstand haben, wenn sie den Impfstatus der Beschäftigten in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen möchten.

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