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Arbeitsschutz/Sicherheit

 
05.06.2014

Manipulation von Sicherheitseinrichtungen

Das Problem ist so alt wie die Sicherheitstechnik selbst. Dort wo es Schutzeinrichtungen gibt, werden sie umgangen. Na ja, hoffentlich nicht immer, aber es kommt jedenfalls öfter vor, als einem beim Durchführen der Gefährdungsbeurteilung bewusst ist und lieb sein kann. Studien sprechen von 37 % aller Schutzeinrichtungen an Metall verarbeitenden Maschinen.

Ganz analog zu unserem News-Beitrag »Nicht-sicheres Verhalten ansprechen«, gilt auch hier: Mitarbeiter umgehen (überbrücken) absichtlich Sicherheitseinrichtungen, weil sie deren Sinn nicht verstanden haben und/oder weil sie sich einen Zeitvorteil oder eine Arbeitserleichterung etc. erhoffen.

Viel schlimmer ist allerdings, dass manche Führungskräfte solche Situationen dulden. und sich damit zivil- und strafrechtlich auf sehr dünnem Eis bewegen.

Seit einiger Zeit gibt es die Internetplattform www.stopp-manipulation.org, die sich zum Ziel gesetzt hat, der Manipulation von Sicherheitseinrichtungen den Kampf anzusagen und Erkenntnisse publik zu machen. Einer der Macher, Ralf Apfeld, hat in einem Artikel in der Zeitschrift »Maschinensicherheit in Europa« dieses Thema nochmals in seiner ganzen Brisanz beleuchtet.

» Artikel »Schutzeinrichtungen an Maschinen - Manipulation verhindern« von der Seite der DGUV herunterladen.

Das Problem ist so alt wie die Sicherheitstechnik selbst. Dort wo es Schutzeinrichtungen gibt, werden sie umgangen. Na ja, hoffentlich nicht immer, aber es kommt jedenfalls öfter vor, als einem beim Durchführen der Gefährdungsbeurteilung bewusst ist und lieb sein kann.

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09.05.2014

Psychische Belastung - weitere Infos

Psychische Belastung - weitere Infos

Nachdem ja mit der Änderung des ArbSchG die Bewertung der psychischen Belastung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung einen neuen Stellenwert einnimmt, befinden sich viele Unternehmen in der Orientierungsphase, wie mit dem Thema umzugehen ist.

Und weil die Herangehensweise alles andere als trivial, um nicht zu sagen heikel ist, gibt es viele Leitfäden und Broschüren dazu. Auch wir haben schon etliche davon vorgestellt und wollen Sie heute wieder auf eine Publikation zu diesem Thema aufmerksam machen. Auf der Website der Unfallkassen des Bundes, finden Sie die Broschüre »Was stresst«, einen Kurzfragebogen für die Befragung der Mitarbeiter sowie ein Auswertetool in Excel.

Ziel der Broschüre ist nach eigenen Aussagen die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung mit verlässlichen Ergebnissen bei minimalem Aufwand vorzunehmen. Hört sich doch gut an!

Wie es bei all diesen Leitfäden und Broschüren so ist:
Sicherlich werden Sie die Inhalte nicht 1:1 übertragen können. Aber Anregungen und Ideen für Ihre individuelle Lösung können sie allemal liefern.

» zum Thema psychische Belastung bei den Unfallkassen des Bundes

Und wenn Sie mal einen etwas ungewöhnlichen Einstieg in die Thematik suchen, dann schauen Sie doch mal in den neuen Film der DGUV »Die gute Fee« (auf der Seite einfach ein Stück nach unten scrollen). Auch gut, nur im Moment nicht gerade jahreszeitenaktuell: »Auch ein Weihnachtsmann braucht Abwechslung«.

Nachdem ja mit der Änderung des ArbSchG die Bewertung der psychischen Belastung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung einen neuen Stellenwert einnimmt, befinden sich viele Unternehmen in der Orientierungsphase, wie mit dem Thema umzugehen ist.

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30.04.2014

Ab 1.5.2014 Neue Bezeichnungen im BG-Regelwerk

Zum 1.5.2014 werden sich die Bezeichnungen (nicht die Inhalte!) für das berufsgenossenschaftliche Regelwerk ändern. Bei der DGUV gibt es eine Transferliste von alt auf neu (und umgekehrt).

Denken Sie also daran, Ihre Dokumente, wie Rechtsverzeichnis, Prüflisten, interne Prüfnachweise, Betriebsanweisungen, Unterweisungsunterlagen für Mitarbeiter und Fremdfirmen etc. sukzessive anzupassen.

» Transferliste von der DGUV als PDF herunterladen.

Zum 1.5.2014 werden sich die Bezeichnungen (nicht die Inhalte!) für das berufsgenossenschaftliche Regelwerk ändern.

» Weitere Informationen zu Ab 1.5.2014 Neue Bezeichnungen im BG-Regelwerk

11.04.2014

Drehbarer Gabelstaplersitz

Die Fa. Solvay hat mit einem Gabelstaplerhersteller einen Stapler entwickelt, dessen Sitz man um 90° drehen kann. Messungen haben ergeben, dass die Belastung für Rücken und Nacken beim Rückwärtsfahren um bis zu 60 % reduziert werden können:

Die Fa. Solvay hat mit einem Gabelstaplerhersteller einen Stapler entwickelt, dessen Sitz man um 90° drehen kann. Messungen haben ergeben, dass die Belastung für Rücken und Nacken beim Rückwärtsfahren um bis zu 60 % reduziert werden können.

» Weitere Informationen zu Drehbarer Gabelstaplersitz

04.04.2014

Bleib oben...

Bleib oben...

Die Aktion wird unterstützt durch Besuche der BGN, die mit bis zu 10 Teilnehmern vor Ort konkrete Verhaltensweisen auf Leitern diskutieren - denn es sind die Nicht-oder Falschanwendungen von Leitern, die zu Unfällen führen. In den seltensten Fällen sind es defekte Leitern.

Von dieser Aktion können zwar nur Mitgliedsbetriebe der BGN profitieren. Aber auch wenn Sie einer anderen Berufsgenossenschaft angehören, können Sie intern eine entsprechende Aktion ausrufen.

Dafür können Sie die Arbeitsmaterialien nutzen, die die BGN auf ihrer Internetseite zur Verfügung stellen, als da wären

  • Informationsblatt mit Antworten auf Fragen wie: Welche Zusatzausrüstungen für Stehleitern gibt es? Welches sind Alternativen zur Stehleiter? Sie finden hierzu auch gleich Angaben, welche Kosten jeweils damit verbunden sind.
  • Wissensquiz und Lösungsblatt dazu - ideal für eine Unterweisung der Mitarbeiter.

» Bleib-oben-Seite der BGN
» Informationsblatt Zusatzausrüstung und Alternativen zu Stehleitern inkl. Kosten
» Wissensquiz - ideal für Unterweisungen
» Lösungsblatt zum Wissensquiz
Für alle Dokumente liegt das Copyright bei der BGN.

..so heißt die aktuelle Aktion der BGN über
die Sicherheit auf Leitern (und Tritten).

» Weitere Informationen zu Bleib oben...

21.03.2014

Sicherheit auf Treppen

Sicherheit auf Treppen

Die Unfallkasse Post und Telekom (UK PT) beschreibt auf ihrer Website die geniale Idee, die Mitarbeiter des Vattenfall-Steinkohlekraftwerks in Hamburg-Moorburg hatten.

Klar war, ein simples Schild und der Appell an Mitarbeiter und Besucher reichen jedenfalls nicht aus. Und wir kennen das ja irgendwie alle:


Klingt zu sehr nach Vorschrift.
Klingt nach »Was soll das denn?«
Klingt nach »Das haben wir noch nie so gemacht.«
Klingt nach »Ach, das ist doch Blödsinn«.

Die Leute fragen sich: »Machen das die anderen?«
»Nö? Dann mache ich es auch nicht.«

Aber in Hamburg-Moorburg gibt es plötzlich ständig präsenten Vorbilder, die tatsächlich immer die Hand am Handlauf haben: Schattenbilder.

Komische Idee! - Vielleicht.
Ungewöhnlich! - Ganz sicher.
Wirksam? - Offenbar. Jedenfalls berichtet die Sicherheitsfachkraft von Vattenfall, dass jetzt 80 bis 90 Prozent der Personen den Handlauf benutzen, wo es früher allenfalls 30 Prozent waren.

Lesen Sie die ganze Geschichte
» bei der UK PT
» im ETEM Magazin 3/2013 auf Seite 12

Eine Lösung: Handlauf benutzen. Doch wie bringt man die Menschen dazu, dies auch zu tun?

» Weitere Informationen zu Sicherheit auf Treppen

24.02.2014

Prüfpflicht - Festlegen des Intervalls

Prüfpflicht - Festlegen des Intervalls

Auf welcher Grundlage sollen wir die erforderlichen Prüfungen von Anlagen und Arbeitsmitteln und deren Prüffristen festlegen?

Kurze Antwort:
Auf Basis Ihrer Gefährdungsbeurteilung (zum Beispiel mit ALGEBRA).

Und zwar mit folgender Begründung:
§ 10 BetrSichV regelt, dass Sie als Arbeitgeber auf Basis ihrer Gefährdungsbeurteilung die Prüfintervalle festlegen sollen.

In vielen Fällen können Sie es sich einfach machen und für alle Arbeitsmittel, Anlagen, Einrichtungen, für die in den einschlägigen Rechtsvorschriften (TRBS, TRGS, BGV, BGR, DIN etc.) Art und Umfang der Prüfung sowie die zugehörigen Prüffristen und Dokumentation der Prüfungen festgelegt sind, diesen Fristen folgen. Das ist praktikabel und sinnvoll, da die in diesen Rechtsvorschriften genannten Prüffristen, in der Regel auf allgemeinen Erkenntnissen aus dem Unfallgeschehen beruhen. Mit einer Durchführung der Prüfung innerhalb der genannten Fristen, können Sie also davon ausgehen, dass ein sicherer Umgang mit dem Arbeitsmittel gegeben ist (Vermutungswirkung).

Dieser Sachverhalt wird in der Master-Übersicht »Rechtlich prüfpflichtige Anlagen« abgebildet. Sie können von der arbeitsplatz- bzw. tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung zur Masterliste eine Verknüpfung herstellen, indem Sie die Master-Übersicht als ein mitgeltendes Dokument in der Gefährdungsbeurteilung führen.

Um sicher zu gehen, dass diese Verknüpfung zwischen der Gefährdungsbeurteilung und der Masterliste nicht nur formal, sondern auch in der Bewertung verankert ist, schlagen wir bei der Verwendung von ALGEBRA vor, zum Beispiel unter der Rubrik »Sonstige Gefährdungen« am Ende des Gefährdungskatalogs eine neue Gefährdung aufzunehmen, die »Gefährdung durch defekte Arbeitsmittel« o.ä. heißen könnte. Die passende Schutzmaßnahme wäre dann »Regelmäßige Prüfungen gem. Masterliste«.

Ein spezifischeres Vorgehen ist jedoch erforderlich

(a)    für einen bestimmten Typ Arbeitsmittel (Anlage/Einrichtung), für den es keine einschlägigen Regelungen zu Prüffristen gibt.

(b)    für ein ganz spezifisches Arbeitsmittel (Anlagen/Einrichtung), für das es zwar spezifische Regelungen zu Prüffristen gibt, für das Sie jedoch eine begründete Abweichung von diesen Prüffristen (nach oben oder nach unten) als notwendig ansehen, zum Beispiel weil

  • das Arbeitsmittel in einer außergewöhnlichen Weise benützt wird (besondere Umgebungsbedingungen, besondere Belastungen, besondere Wechselwirkungen, etc.)
  • ein technischer Defekt des Arbeitsmittels ein außergewöhnlich hohes Risikopotenzial birgt oder durch einen technischen Defekt kein Risiko besteht.
  • bei der Auswertung eines Unfalls oder Beinahe-Unfalls eine unzureichende Prüfung als Unfallursache ermittelt wurde.

Für (a) legen Sie allgemein gültige Prüfungsintervalle für den jeweiligen Typ Arbeitsmittel (Anlage/Einrichtung) fest und dokumentieren dies, zum Beispiel in der Master-Übersicht »Prüfungen«.

Für (b) muss in der spezifischen tätigkeits- oder arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung dargelegt werden, ob bzw. in welcher Weise und welchem Intervall, Prüfungen durchzuführen sind und durch wen. Sie weisen so nach, dass Ihre individuelle Festlegung der Prüfungsmodalitäten auf Basis einer Risikobewertung erfolgt ist.

Auf welcher Grundlage sollen wir die erforderlichen Prüfungen von Anlagen und Arbeitsmitteln und deren Prüffristen festlegen?

» Weitere Informationen zu Prüfpflicht - Festlegen des Intervalls

17.02.2014

Medikamente bei der Arbeit

Medikamente bei der Arbeit

Früher oder später kommt in meinen Schulungen zu Unternehmerpflichten die Frage nach der Verantwortung von Führungskräften auf, wenn Mitarbeiter unter Alkohol- und/oder Medikamenteneinfluss Arbeiten ausführen.

Alkohol wird dabei von Schulungsteilnehmern noch als handhabbares Problem gesehen. Nicht, dass es in seinen Auswirkungen zu vernachlässigen wäre, aber die Teilnehmer trauen sich zu, den Konsum von Alkohol bei einem Mitarbeiter zu riechen. Das allein ist zwar noch kein Kriterium, um gleich schwere Geschütze aufzufahren, aber ein Anhaltspunkt für ein Gespräch ist es allemal.

Große Unsicherheit besteht allerdings beim Konsum von Medikamenten, der für einen Außenstehenden nicht offensichtlich ist. Allen ist klar, dass Mitarbeiter, die durch Medikamente beeinträchtigt sind, sich und andere gefährden könnten und dass es in der Verantwortung der Führungskraft liegt, Schaden von Personen und Vermögen abzuwenden. Doch was tun?

Natürlich gibt es zu dieser Frage kein Patentrezept. Mitarbeiter zum Beispiel in Unterweisungen aufzuklären, ist allerdings Grundlage für ein Vertrauensverhältnis, das notwendig ist, wenn solche Probleme von Mitarbeiter freiwillig angesprochen werden sollen. Schließlich geht es in erster Linie ja nicht um Medikamentenmissbrauch, sondern häufig um eine Medikation, die dauerhaft oder temporär ärztlich angezeigt ist. Vielleicht nicht zuletzt, um den körperlichen (oder seelischen) Belastungen des Berufslebens gerecht zu werden. Grund genug, als Arbeitgeber die Sache ernst zu nehmen.

Dieses Themas hat sich die Unfallkasse der Post und Telekom angenommen und einige Aspekte dazu beleuchtet. Auch wenn in Ihren Unternehmen mehrheitlich andere Tätigkeiten ausgeführt werden, so sind die Grundaussagen in diesem Artikel dennoch übertragbar.
» zum Artikel »Medikamente am Arbeitsplatz - Eine unterschätzte Gefahr?«

Dem Thema widmet sich auch das Portal »Arbeit & Gesundheit«:
» zum Artikel »Risiken und Nebenwirkungen«

Früher oder später kommt in meinen Schulungen zu Unternehmerpflichten die Frage nach der Verantwortung von Führungskräften auf, wenn Mitarbeiter unter Alkohol- und/oder Medikamenteneinfluss Arbeiten ausführen. Was tun?

» Weitere Informationen zu Medikamente bei der Arbeit

07.02.2014

Vibrationsmessungen

Mit den Änderungen der ArbMedVV Ende letzten Jahres, haben Sie sich vielleicht den Katalog der Tätigkeiten, für die arbeitsmedizinische Vorsorge in Betracht kommt, mal wieder intensiver angesehen.

Auch wenn die altbekannte G25 nicht mehr maßgebend ist, kann für Staplerfahrer dennoch arbeitsmedizinische Vorsorge in Betracht kommen. Zwar nicht aus Sicherheitsgründen anderen Personen gegenüber, wohl aber aus Gesundheitsschutzgründen für die Staplerfahrer selbst.

Es geht um die Beurteilung der Vibrationen, im Falle der Staplerfahrer, von Ganzkörpervibrationen.

In unserem News-Beitrag »Vibrationen - Hilfestellung bei der Beurteilung« haben wir bereits auf die branchenbezogene Gefährdungstabellen in Excel für Ganzkörper- und Hand-Arm-Vibrationen der BAuA hingewiesen.

Im Rahmen der Neuordnung der Vorsorgekartei tragen sich immer mehr Kunden von uns mit dem Gedanken, Vibrationsmessungen konkret für den spezifischen Anwendungsfall durchführen zu lassen. Falls es Ihnen ebenfalls so geht, können Sie sich über den aktuellen Stand der Messtechnik in einem Artikel aus der Technischen Überwachung informieren, den Sie von der Seite der DGUV herunterladen können.

» Artikel »Messung der Vibrationsexposition am Arbeitsplatz« von der Seite der DGUV herunterladen.

Andere Kunden haben solche Messungen schon durchführen lassen. Die Kosten dafür waren durchaus unterschiedlich. Bei den einen hat es nichts gekostet, andere berichten von wenigen 100 Euro und wieder andere mussten ca. 2.000 Euro veranschlagen. Welche Erfahrungen haben Sie diesbezüglich gemacht? Schreiben Sie mir eine E-Mail. Ich freue mich über Ihre Rückmeldung.

Mit den Änderungen der ArbMedVV Ende letzten Jahres, haben Sie sich vielleicht den Katalog der Tätigkeiten, für die arbeitsmedizinische Vorsorge in Betracht kommt, mal wieder intensiver angesehen.

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31.01.2014

Neuer Zahlenschlüssel für das BG-Regelwerk

Ab dem 1. Mai 2014 wird sich die Systematik für die Bezeichnung des berufsgenossenschaftlichen Regelwerks ändern.

Kürzel wie BGV/GUV-V, BGI/GUV-I oder GUV-SI wird es deshalb in Zukunft nicht mehr geben. Durchgängig werden die Schriften in vier Kategorien eingeteilt werden:

  • DGUV Vorschriften,
  • DGUV Regeln,
  • DGUV Informationen und
  • DGUV Grundsätze.

Parallel dazu wird auch das Nummerierungssystem für alle Schriften eine neue Ordnung bekommen. Jede Publikation des »Vorschriften und Regelwerks der DGUV« erhält eine eigene mehrstellige Kennzahl, und zwar in folgendem Zahlenbereich:

  • DGUV Vorschriften von 1 bis 99,
  • DGUV Regeln von 100 bis 199
  • DGUV- Informationen von 200 bis 299 und
  • DGUV-Grundsätze ab 300 aufwärts.

Da die Anzahl der Regeln und Informationen derzeit die hundert übersteigt, benötigt man zusätzliche Ziffern, sie werden nach einem Bindestrich angefügt, zum Beispiel 100-xxx

Nach der Umstellung auf das neue System stellt die DGUV eine Transferliste mit den alten und den neu vergebenen Nummern bereit.
Quelle: BG ETEM

Für unsere AGENDA-Kunden übernehmen wir den Transfer der Bezeichnungen im Rahmen des Update-Service. Den Link zur Transferliste finden Sie zu gegebener Zeit im Risolva Infobrief.

Ab dem 1. Mai 2014 wird sich die Systematik für die Bezeichnung des berufsgenossenschaftlichen Regelwerks ändern.

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22.01.2014

Was Heraklit schon wusste

Was Heraklit schon wusste

παυτα ρει (panta rei) - alles fließt. Dieser Ausspruch mit überaus hoher Aktualität stammt (leider) nicht von mir, sondern wird dem Philosophen Heraklit zugeschrieben. Auch die Idee, diesen Ausspruch als Aufhänger für ein betriebliches Management of Change zu verwenden, stammt (ebenso leider) nicht von mir. Sie entspringt einer Broschüre der internationalen Vereinigung für soziale Sicherheit (IVSS) über Instandhaltung und Änderungen an Prozessanlagen (ISSA Prevention Series No. 2054 (G))

Worum geht es:
Es geht darum, dass nichts bleibt wie es ist, und dass es in jedem Betrieb laufend Änderungen gibt. Das ist erst einmal nichts Neues. Ebenso wenig, dass solche Änderungen oft nicht systematisch sondern eher situativ vorgenommen werden. Ausgenommen vielleicht Änderungen, die über Projekte gesteuert werden. Das Gros der Änderungen läuft jedoch »mal eben nebenbei« und deshalb in einer Weise, dass die Änderungen bei den Beteiligten häufig überhaupt nicht als solche wahrgenommen werden, weder beim Tun noch in der Wirkung.

Frage ich zum Beispiel im Rahmen des AGENDA Update-Service oder bei Compliance-Info-Gesprächen meine Kunden, ob und was sich geändert hat, damit ich das im Rechtsverzeichnis und/oder den Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigen kann, dann bekomme ich oft ein Kopfschütteln als Antwort. Nein, es hat sich nichts geändert.

Nicht selten stellt sich hinterher raus,

  • dass neue Stoffe im Einsatz sind: »Wir haben eine neue Anlage mit Ethanol.«
  • dass Stoffe nach GHS anders eingestuft sind: »Super-Stoff ist jetzt krebserzeugend.«
  • dass genehmigungsbedürftige Anlagen betrieben werden: »Wir haben unsere Kapazität hochgefahren.«
  • ja sogar, dass es ganze Standorte nicht mehr gibt: »Die Produktion am Standort Kleinstadt wurde eingestellt.«

Die Aktualität eines Rechtsverzeichnisses hat bei betrieblichen Änderungen sicherlich nicht die allerhöchste Priorität, Ihre Rechtskonformität aber sehr wohl, bedenkt man dass das Betreiben einer Anlage ohne Genehmigung einen Straftatbestand darstellt.

Die Aktualität der Gefährdungsbeurteilung hat möglicherweise auch nicht die höchste Priorität, wohl aber die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter bei der Durchführung der Änderungen und nach deren Abschluss - und das geht schlecht ohne Gefährdungsbeurteilung :-).

Aus diesem Grund, ist es kein Luxus, dass nicht nur projektierte Änderungen sondern auch solche im laufenden Prozess die nötige Aufmerksamkeit bekommen. Richtig gut geht das nur mit einem soliden Management of Change (MOC).

Die oben genannte Broschüre gibt Hilfestellung, wie Sie einen systematischen Prozess etablieren, mit dem Sie eine Maschinen oder Anlage, von einem definierten sicheren Zustand in einen geänderten ebenfalls sicheren Zustand bringen, und auf dem Weg dorthin sicher arbeiten.

Das deckt zwar noch nicht alle Aspekte eines betrieblichen Managements of Change ab, aber damit sind Sie aus der Sicht der (Arbeits-) Sicherheit schon mal auf einem richtig guten Weg.

» Praxisleitfaden »Instandhaltung und Änderungen - Besondere Gefährdungen und Risiken bei Prozessanlagen« von der Seite Safety & Work als PDF herunterladen.

παυτα ρει (panta rei) - alles fließt.
Oder: Nichts ist so beständig wie die Veränderung.

Und was hat das alles mit sicherem Arbeiten zu tun?

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16.01.2014

Weniger Arbeitsunfälle

Die Bundesregierung hat letzten Monat ihren Bericht über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen 2012 vorgelegt.

Folgende Ergebnisse gegenüber 2011 lassen sich festhalten:

  • Die Wege zu Arbeit sind sicherer geworden.
  • Die Zahl der Arbeitsunfälle ist gesunken und zwar auf den niedrigsten Stand seit diese erfasst werden.
  • Die Zahl der tödlichen Unfälle ist gestiegen.
  • Es gibt weniger Todesfälle durch Berufskrankheiten.
  • Der Gesundheitszustand bei atypisch* Beschäftigten ist gut.

» Bericht »Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit« als PDF herunterladen

* Beschäftigte, die nicht in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit voller Wochenstundenzahl arbeiten.

Die Bundesregierung hat letzten Monat ihren Bericht über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen 2012 vorgelegt.

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