Arbeitsschutz/Sicherheit
Tipps zur Gefährdungsbeurteilung

Sie finden hier eine Zusammenstellung unserer News-Beiträge rund um das Thema Gefährdungsbeurteilung:
Wie gehe ich vor?
Wie mache ich es richtig?
Worauf kommt es an?
Die einzelnen News-Beiträge sind in den Jahren 2015 bis 2017 entstanden und haben nichts von ihrer Aktualität verloren. Ganz im Gegenteil:
Alle Aktualisierungen und Neufassungen der einschlägigen Rechtsvorschriften zeigen, dass die Inhalte, die Vorgehensweise und die Tipps aktueller sind denn je.
Gefährdungsbeurteilung und andere Begriffe
Gefährdungsbeurteilung im »normalen« Leben
Rechtlicher Hintergrund
Wer macht's und mit wem?
Ablauf der Gefährdungsbeurteilung
Wie viele Gefährdungsbeurteilungen braucht man? Teil I
Wie viele Gefährdungsbeurteilungen braucht man? Teil II
Gefährdung ermitteln
Risiko abschätzen I
Risiko abschätzen II
Schutzmaßnahmen festlegen
Input/Output Gefährdungsbeurteilung
Wirksamkeit überprüfen I
Wirksamkeit überprüfen II
Spielregeln zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Wann geht's los?
Gefährdungsbeurteilungen für den »Spezialfall«
Änderungsmanagement bei Gefährdungsbeurteilungen
Zusammengefasst: Merkmale für das richtige Vorgehen
Zusammengefasst: Merkmale für ein gutes Tool
Lesen Sie auch unsere Reihe über die Gefährdungsbeurteilung »Gefahrstoffe«.
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Wie gehe ich vor?
Wie mache ich es richtig?
Worauf kommt es an?
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Erst prüfen, dann einschalten: Neue App »Maschinen-Check«

Mit der neuen App »Maschinen-Check« der BG RCI erfasst der Anwender formale Voraussetzungen, grundlegende Anforderungen, Informationen zu Schutzeinrichtungen sowie zu Betriebsanweisung und Unterweisung und gelangt so am Ende zu seinem Prüfergebnis. Die App basiert inhaltlich auf dem Merkblatt »Checklisten Maschinen – Überprüfung vor Erstinbetriebnahme« (T008-1) und erweitert dieses um digitale Funktionalitäten.
Vorteile der App:
Die Anwendenden können eine maschinenspezifische Vorauswahl treffen. Trifft ein Merkmal auf die Maschine nicht zu, kann dieses deaktiviert werden und im weiteren Verlauf werden nur die Fragen gestellt, die für die Maschine relevant sind. Es können Fotos eingefügt werden, die im Ergebnisbericht mit angezeigt werden. Die App zeigt zudem den Bearbeitungsfortschritt an: Die finalen Prüfergebnisse werden erst dann angezeigt, wenn alle Felder ausgefüllt wurden.
Die App »Maschinen-Check« kann kostenlos im Google Play Store und im Apple App Store heruntergeladen werden. Das Merkblatt »Checklisten Maschinen« (T008-1) gibt im Downloadcenter der BG RCI. Quelle: BG RCI
Brauchen Sie individuelle Unterstützung in Sachen CE-Konformität?
Ihr Ansprechpartner bei uns: Dieter Hubich (E-Mail)
In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass gekaufte Maschinen sicherheitstechnische Mängel aufweisen. Wer diese nicht schon bei der Übergabe feststellt, bleibt meist auf den Kosten für eine Umrüstung sitzen – und gefährdet die Arbeitssicherheit im Unternehmen. Daher hat die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) eine App zur Überprüfung von Maschinen entwickelt.
» Weitere Informationen zu Erst prüfen, dann einschalten: Neue App »Maschinen-Check«
So werden Unterweisungen wirksam

Der Artikel adressiert u.a.
- die Gefährdungsbeurteilung als Basis für die Unterweisungen,
- unter welchen Voraussetzungen eLearning-Tools möglich sind,
- wie die arbeitsmedizinische Beratung zu integrieren ist,
- dass die Vorbildung der Mitarbeiter unbedingt berücksichtigt werden muss (in beide Richtungen) und
- dass die Inhalte unbedingt arbeitsplatz- bzw. tätigkeitsspezifisch sein müssen.
Unterweisungen als probates Instrument zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes klären die Beschäftigten über die betrieblichen Gefahren und die Verhaltensweisen zu deren Abwendung auf. Die Vorgesetzten sollen diese Inhalte erwachsenengerecht und interessant vermitteln, die Form und Methode der Unterweisung bleibt ihnen überlassen.
» Weitere Informationen zu So werden Unterweisungen wirksam
Auf App-Wegen - Lärm-Apps sind nicht geeignet zum Messen von Lärm

»Gehörschädigender Lärm beginnt ab einem Pegel von 85 dB(A), der täglich über acht Stunden anhält.«, sagt Dr. Florian Schelle, Lärmexperte im IFA. Die sogenannten Lärm-Apps seien allerdings nicht geeignet zu bestimmen, ob laute Geräusche - egal wo - tatsächlich über oder unterhalb dieser gesundheitsgefährdenden Grenze liegen.
Der Grund hierfür ist einfach: Handys filtern bestimmte Frequenzen im Geräuschspektrum, damit vor allem Sprache gut verstanden und Umgebungsgeräusche weitestgehend ausgeblendet werden. Diese Filterfunktion kann sich zudem mit jedem Handyupdate ändern.
Schelle: »Für eine erste, sehr grobe Einschätzung im privaten Rahmen mag die App auf dem Handy sinnvoll sein. Wenn es aber darum geht, exakt über die Höhe von Lärmbelastungen zu entscheiden, raten wir von Lärm-Apps dringend ab.« Quelle: IFA
Anmerkung Risolva:
Gemäß der LRLV Lärm dürfen für die Festlegung von Lärmbereichen (oder dem Ausschluss) ohnehin nur Messungen herangezogen werden, die die Anforderungen nach der TRLV Lärm - Teil 2 erfüllen.
Immer mehr Menschen nutzen im Alltag mobile Apps, nicht zuletzt für berufliche Zwecke. Doch die digitalen Helfer eignen sich nicht für jede Aufgabe, auch wenn sie zunächst den Anschein erwecken. Das gilt vor allem für sogenannte Lärm-Apps. Für richtige Lärm-Messungen sind diese nicht geeignet, erklärt das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) anlässlich des Tages gegen den Lärm am 25. April 2018. Wer Lärmwerte exakt bestimmen müsse, sollte in jedem Fall Fachleute hinzuziehen.
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PSA-Verordnung (EU) 2016/425 seit 21.4. in Kraft

Interessant für Anwender ist zum Beispiel die Höherstufung von bestimmter PSA. Das betrifft zum Beispiel den Gehörschutz (ab 21.4. in Kategorie III eingestuft.
Nach DGUV Vorschrift 1, § 31, hat der Unternehmer für PSA der Kategorie III den Versicherten die Benutzungsinformation im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln. Das ist im Falle des Gehörschutzes jedoch keine wirkliche Neuerung, denn die TRLV Lärm sieht dies schon seit ihrem Erscheinen im Jahr 2010 vor.
Weitere Informationen zur neuen PSA-Verordnung finden Sie im Artikel »Besser geschützt«, topeins, DGUV
Die PSA-Verordnung gilt in erster Linie für das Inverkehrbringen von persönlicher Schutzausrüstung. Aber natürlich hat sie auch Auswirkungen auf die Verwendung von PSA.
» Weitere Informationen zu PSA-Verordnung (EU) 2016/425 seit 21.4. in Kraft
Bußgeldkatalog BetrSichV

Die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen im Gefahrenbereich überwachungsbedürftiger Anlagen hat der Arbeitgeber zu treffen. Werden im Rahmen der Aufsicht durch die zuständigen Behörden Defizite und Mängel bezüglich der getroffenen Schutzmaßnahmen oder der Gefährdungsbeurteilung festgestellt, so sind für eine Reihe wesentlicher Verstöße und Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände in § 22 BetrSichV festgelegt worden.
Dazu hat der LASI nun als Hilfestellung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Aufsichtsbehörden einen Bußgeldkatalog zur Verfügung gestellt.
Solche Bußgeldkataloge gibt es bereits zum Fahrpersonalrecht, zum Arbeitszeit-, Jugendarbeitsschutz- und Mutterschutzrecht sowie zur Arbeitsstättenverordnung und Biostoffverordnung. Quelle: LASI, LV 62
Was bringen Ihnen solche Bußgeldkataloge?
Sie können diese zum Beispiel als Compliance Checkliste nutzen:
> Kommt keiner der Tatbestände bei Ihnen im Unternehmen vor? - Super! Sie haben viel Geld gespart.
> Finden Sie Lücken? - Auch super! Dann abstellen und ebenfalls viel Geld sparen!
Der LASI hat einen Bußgeldkatalog zur BetrSichV veröffentlicht, der es den Aufsichtsbehörden erlaubt, vergleichbar zu agieren. Schauen Sie doch mal rein, um zu sehen, wo und wie Sie Geld sparen können.
» Weitere Informationen zu Bußgeldkatalog BetrSichV
Am 1. Juni 2018 Ende der Übergangsfrist für wiederkehrende Prüfungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

Die wiederkehrende Prüfung umfasst:
1. die für die Prüfung benötigten technischen Unterlagen vollständig vorhanden sind und ihr Inhalt plausibel ist,
2. die [spezifischen, technischen] Prüfungen durchgeführt und die dabei festgestellten Mängel behoben wurden, oder ob das [alternative] Instandhaltungskonzept geeignet ist und angewendet wird,
3. sich die Anlage in einem dieser Verordnung entsprechenden Zustand befindet und sicher verwendet werden kann und
4. die festgelegten technischen Maßnahmen geeignet und funktionsfähig und die festgelegten organisatorischen Maßnahmen geeignet sind.
5. Handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Anlagen nach § 18 muss darüber hinaus geprüft werden, ob die erforderlichen Maßnahmen zum Brandschutz eingehalten sind.
Mit Ausnahme des Punkts 5 darf die Prüfung eine befähigte Person durchführen, die die Anforderung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.3 erfüllt.
Sie brauchen Unterstützung? Wir können Ihnen behilflich sein.
Ihr Ansprechpartner: Dieter Hubich, Fachkraft für Explosionsschutz, Tel. +49 7123 30780 - 23 (E-Mail)
Am 1. Juni 2018 endet die Übergangsvorschrift (§ 24 Abs. 4 BetrSichV), wonach für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, die vor dem 1.6.2012 errichtet wurden, nun auch die allgemeine Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.1 alle sechs Jahre durchzuführen ist.
» Weitere Informationen zu Am 1. Juni 2018 Ende der Übergangsfrist für wiederkehrende Prüfungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
CE-Tool der baden-württembergischen IHKs gibt konkrete Hilfestellung für Unternehmen

Das Tool dient einer ersten oberflächlichen und unverbindlichen Analyse der in EU-Konformitätserklärungen aufgeführten harmonisierten Normen. Die Auflistung veralteter Normen stellt insbesondere bei Herstellern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes häufig einen Indikator für weitergehende Unzulänglichkeiten im Bereich Produktsicherheit und CE-Konformitätsbewertung dar. Zudem nutzen verschiedene Marktüberwachungsbehörden derartige Indikatoren im Rahmen ihrer Aktivitäten, so dass eine proaktive Kontrolle durch Unternehmen sinnvoll ist.
Mit Hilfe des Tools erhalten insbesondere auch Anwender ohne tiefergehende Kenntnis der Materie die Möglichkeit, vereinfachte Kontrollmechanismen zu etablieren oder mit geringem Zeitaufwand weitergehenden Handlungsbedarf zu identifizieren.
Das Tool ist in erster Linie für folgende Szenarien vorgesehen:
Systematische Überprüfung von auf CE-Konformitätserklärungen angegebenen Normen durch Quasi-Hersteller und Importeure.
Ergänzende Hilfestellu ng für Plausibilitätsprüfungen bzgl. harmonisierter Normen durch Hersteller.Quelle: DIHK (gekürzt)
Unsere Empfehlung:
Nehmen Sie sich jede CE-Konformitätserklärung vor, und prüfen Sie sie, zum Beispiel mithilfe dieses Tools, auf Plausibilität, insbesondere hinsichtlich der auf der Konformitätserklärung angegebenen Normen. Sollten Sie Indizien haben, dass die CE Konformitätserklärung nicht in Ordnung ist, sollten Sie Ihren Lieferanten ansprechen.
Wenn Sie Unterstützung rund um das Thema »CE-Konformität« brauchen, sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Ansprechpartner bei uns im Haus ist Dieter Hubich, Tel. +49 7123 30780 - 23 (E-Mail).
Das ursprünglich von der IHK Bodensee-Oberschwaben entwickelte CE-Tool wurde nach erfolgreicher Testphase von den baden-württembergischen IHKs gemeinsam zur freien Verwendung weiterentwickelt und steht ab sofort zum Download zur Verfügung. Quelle: DIHK
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Kopf einschalten – Leben retten: Neue Unterweisungshilfen zu den »12 Lebensrettern«

Dabei hat Lebensretter nichts mit Ersthelfer zu tun. Die Lebensretter der BG RCI zeigen vielmehr Beschäftigten und Führungskräften anhand prägnanter Fakten, welche Ursachen am häufigsten zu tödlichen Unfällen geführt haben und wie sie diese Gefahren in der Praxis vermeiden können.
Also unbedingt ansehen:
» Die 12 Lebensretter für Beschäftigte »Mein Leben«
» Die 12 Lebensretter für Führungskräfte »Meine Verantwortung«
Zu diesen »12 Lebensrettern« gibt es nun auch noch zwei Sicherheitskurzgespräche, mit denen Sie die Inhalte der Lebensretter an die Mitarbeiter weitergeben und besprechen können.
SKG 030 »Lebensretter – Gefahr erkannt – Gefahr gebannt«:
Der Schwerpunkt liegt in der Thematisierung von Tätigkeiten, die überdurchschnittlich häufig zu schweren Unfällen führen. So wurden 90 Prozent der tödlichen Arbeitsunfälle laut BG RCI-Studie durch nur fünf Unfalltypen verursacht:
1. Unfälle mit Fahrzeugen
2. Störungsbeseitigung, Wartung, Reparatur und Reinigung von Maschinen und Anlagen
3. Absturz von Leitern oder hoch gelegenen Arbeitsplätzen
4. Umkippende Teile oder herabfallende Gegenstände
5. Explosionen
SKG 031 »Lebensretter – So verhalte ich mich sicher«:
Hier geht es um den Faktor Mensch: Bei 75 Prozent der untersuchten Arbeitsunfälle hatte die betroffene Person einen direkten Einfluss auf den Ablauf und machte den Unfall somit erst möglich. Im Sicherheitskurzgespräch dreht sich daher alles um die Vermittlung von sicherheitsgerechtem Verhalten, das in vielen Fällen schwere Unfälle vermieden hätte. Quelle: BG RCI Fachwissen-Newsletter 6/2017
Die BG RCI hat zu Ihren »12 Lebensrettern« Unterweisungsmedien entwickelt, um die wichtigen Erkenntnisse aus der Analyse von Arbeitsunfällen in den Mitgliedsbetrieben der BG RCI direkt an die Beschäftigten weitergeben und im Detail besprechen zu können.
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Betriebsneulinge – Ein Leitfaden für Unternehmer und Unternehmerinnen sowie Führungskräfte

Im Merkblatt sind dazu fünf Checklisten enthalten:
- Checkliste 1: Den Eintritt vorbereiten
- Checkliste 2: Der erste Tag
- Checkliste 3: Durchführung der Erstunterweisung
- Checkliste 4: Hinweise zu PSA
- Checkliste 5: Berufsanfänger unter 18 Jahren
Merkblatt und Checklisten finden Sie auf der Seite der BG RCI.
Das überarbeitete Merkblatt A 024 »Betriebsneulinge – Ein Leitfaden für Unternehmer und Unternehmerinnen sowie Führungskräfte« gibt der Unternehmensleitung sowie Führungskräften hilfreiche Tipps für die Vorbereitung des Einstiegs und für eine strukturierte und effektive Einführung des Neulings in den Betrieb. Quelle: BG RCI
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Verantwortung der Führungskräfte im Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung

Sie können das Merkblatt im Medienshop bestellen (für Mitgliedsbetriebe in der Regel kostenlos). Quelle: BG RCI Fachwissen-Newsletter 6/2017
Anmerkung Risolva:
Falls Sie Ihren Führungskräften eine wirksame, praxisorientierte und kurzweilige Schulung zu diesem Thema gönnen wollen: Unsere Klassiker erfreuen sich großer Beliebtheit und bekommen von Teilnehmern, Personalverantwortlichen und EHS-Fachleuten Bestnoten.
> Schulung Unternehmerpflichten
> Schulung Gefährdungsbeurteilung
Bei Interesse sprechen Sie mich bitte an:
Andrea Wieland, +49 7123 30780-22, E-Mail
Das neue Merkblatt A 017-1 »Verantwortung der Führungskräfte im Arbeitsschutz – Gefährdungsorientierte Schlüsselfragen zum Merkblatt A 017« enthält Schlüsselfragen, die – ausgehend von einer vorhandenen Gefährdungsbeurteilung – einer punktuellen Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung dienen. Quelle: BG RCI
» Weitere Informationen zu Verantwortung der Führungskräfte im Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung
Wo das Lenkrad zum Arbeitsplatz wird: Schwingungsbelastung mit Messcheibe des IfA visualisieren.

»Selbst geprüfte Fahrersitze, die auf die Fahrzeugeigenschaften abgestimmt sind, können die Belastung allerdings nicht verringern, wenn ihr Feder-Dämpfer-System falsch eingestellt ist«, sagt Christian Freitag, Leiter des Referates »Vibration« im IFA. Und auch die Fahrweise kann einen großen Einfluss auf die Vibrationsbelastung haben. Jede Fahrbahnunebenheit, die nicht umfahren wird, sorgt für zusätzliche Schwingungsbelastung.
Die betroffenen Beschäftigten erkennen das Problem oft nicht. Ein neues, im IFA entwickeltes Gerät soll Abhilfe schaffen. Es besteht aus einer Messscheibe auf dem Fahrersitz und einem einfach zu montierenden Display, das die Vibrationsbelastung visualisiert. Freitag: »Dabei machen wir uns eine Art Ampelsystem zunutze. Ein Balken am rechten Displayrand signalisiert über seine Farbe - grün, gelb, rot - ob die Schwingungsbelastung eine kritische Höhe erreicht. So sind Schwingungen nicht mehr nur etwas, was die Fahrer und Fahrerinnen unbestimmt spüren. Sie haben jetzt die Möglichkeit, Schwingungen zu sehen, zu bewerten und - ganz wichtig - aktiv zu verändern.«
Das neue Anzeigegerät wird vom IFA in Kleinserie produziert. Interessierte Betriebe können es zu Schulungs- und Sensibilisierungszwecken ausleihen. Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des IFA. Quelle: Aus der Pressemitteilung des DGUV.
Wo das Lenkrad zum Arbeitsplatz wird, besteht die Gefahr gesundheitsschädlicher Vibrationsbelastung. Langjährige, intensive Schwingungseinwirkung im Sitzen strapaziert das Muskel-Skelett-System und kann die Lendenwirbelsäule schädigen. Eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen sind schwingungsdämpfende Fahrersitze.
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