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Arbeitsschutz/Sicherheit

 
19.06.2024

Arbeitsschutz-Kommunikation in KMU

Arbeitsschutz-Kommunikation in KMU

In kleinen und mittelständischen Betrieben kümmern Führungskräfte sich um viele Dinge – Abläufe koordinieren, Aufträge einholen, Bürokratie bewältigen. Arbeitsschutz ist dann ein Aspekt von vielen und im Alltag häufig nur am Rande Gesprächsthema. Eine regelmäßige und klare Kommunikation zu Sicherheitsthemen ist jedoch ein wichtiger Baustein für den Unternehmenserfolg. Sie ist entscheidend dafür, dass alle Beschäftigten nach Feierabend gesund nach Hause gehen können.

Deshalb ist es wichtig, dass Führungskräfte Sicherheits- sowie Gesundheitsaspekte immer wieder ansprechen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Arbeitsschutz erinnern und klar machen, was sie in puncto Sicherheit von jedem Einzelnen erwarten.

Was formell klingt, kann ganz einfach und quasi nebenbei passieren: Indem Chefs ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Betreten einer Baustelle daran erinnern, ihre Schutzausrüstung in Form von Handschuhen, Helmen oder Schutzbrillen anzulegen. Sie ermuntern, Beinaheunfälle und Sicherheitsrisiken zu melden – und dann konstruktiv mit Fehlern oder Missständen umgehen. Nicht zuletzt spielt die Vorbildfunktion von Chefinnen und Chefs gerade in kleinen Betrieben, wo alle Beschäftigten sich regelmäßig sehen, eine wichtige Rolle: Wenn Führungskräfte nicht mit gutem Beispiel vorangehen und auf Sicherheit und Gesundheit achten, wird auch ihr Team Arbeitsschutz für verzichtbar halten.

Auch in der Kommunikation nach außen, also im Austausch mit Fremdfirmen, Kundinnen und Kunden muss immer klar sein: safety first. Will ein Kunde etwa aus Kostengründen auf branchenübliche Sicherheitsstandards verzichten, gilt es, klare Kante zu zeigen – und im Zweifel die Arbeit einzustellen oder einen Auftrag abzulehnen.

Ganz schön anspruchsvoll. Deshalb gibt die Podcast-Folge 26 von »Ganz sicher« Tipps dazu, was Führungskräfte in KMU konkret tun können, damit reden wirklich hilft – und nach Feierabend alle gesund nach Hause kommen. Quelle: Pressemitteilung BG ETEM (geändert)

Es wichtig, dass Führungskräfte Sicherheits- sowie Gesundheitsaspekte immer wieder ansprechen, Mitarbeiter an Arbeitsschutz erinnern und klar machen, was sie in puncto Sicherheit von jedem Einzelnen erwarten.

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22.05.2024

Versicherungsschutz auf Dienstreisen mit privatwirtschaftlichen Elementen

Versicherungsschutz auf Dienstreisen mit privatwirtschaftlichen Elementen

Mit vielen Fragezeichen versehen ist der Schutz der GUV auf Dienstreisen, zumal wenn diese in der realen Durchführung nicht nur aus rein arbeitsrechtlichen Elementen, sondern aus einem zeitlichen und inhaltlichen Mix von dienstlichen und privatwirtschaftlichen Aktivitäten bestehen. Die Berufsgenossenschaft (BG) Rohstoffe und chemische Industrie hat im Sommer 2023 einen Leitfaden formuliert, dessen wesentliche Inhalte sich wie folgt darstellen: 

Definition der »Dienstreise«

Der Begriff der »Dienstreise« ist wie viele andere Begriffe im Recht der GUV (SGB VII) nicht gesetzlich definiert. Der Schutz der GUV basiert auf einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Ob ein Schadensereignis auf einer Dienstreise diesem Beschäftigungsverhältnis zuzuordnen ist, unterliegt dann letztlich der Sachverhaltsaufklärung durch die Sozialgerichte. 

Versicherte Aktivitäten

Zu unterscheiden ist zwischen Betätigungen, die mit der betrieblichen Tätigkeit (sonst wäre es ja keine »Dienst«reise) in einem inneren Zusammenhang stehen und deshalb versichert sind, zum Beispiel die An- und Abreise zum Kundengespräch einschließlich Ein- und Auschecken an der Hotelrezeption), das Kundengespräch selbst sowie der Besuch von Seminaren und Messeständen und solchen Verrichtungen, bei denen Beschäftigte sich außerhalb einer solchen inneren Beziehung zu ihrem Unternehmen befinden, wie etwa bei der Nahrungsaufnahme, der Körperpflege, Ruhezeiten sowie der Freizeitgestaltung (Kinobesuch am Abend). 

Beförderungsmittel

Versicherte Beschäftigte sind völlig frei in der Wahl ihres Beförderungsmittels auf der Dienstreise. Dies gilt auch dann, wenn der Mitarbeiter im eigenen Pkw anreist, wenngleich der Arbeitgeber nur die Kosten einer Bahnfahrkarte erstattet. GUV-Schutz besteht für alle Unfälle, die sich aus der Zurücklegung des Weges ergeben. Wie bei den Wegeunfällen entfällt aber der Versicherungsschutz bei privat motivierten Umwegen (Kind wird zur Schule gebracht) oder Unterbrechungen (Stopp am Kiosk, um Reiseproviant zu kaufen). 

Spezielle Gefahrensituationen

Der Grundsatz, wonach alle privaten Verrichtungen außerhalb des GUV-Schutzes liegen, wird – worauf die BG Chemie hinweist – durchbrochen, wenn der Beschäftigte dabei anderen Gefahren als in seiner gewohnten heimischen Umgebung ausgesetzt ist und die Dienstreise der Grund für diesen Aufenthalt in der »Gefahrenzone« hergibt. 

So hat die Rechtsprechung einen Ursachenzusammenhang und damit den Versicherungsschutz bejaht bei:

  • dem Sturz aus dem Fenster des Hotelzimmers infolge eines Hotelbrandes sowie
  • der Verletzung an einem schadhaften Waschbecken im Hotelzimmer. 

Gemischte Tätigkeiten 

Von »gemischten Tätigkeiten« ist dann die Rede, wenn dienstliche und private Tätigkeiten sich nicht streng voneinander trennen lassen. Sie stehen dann unter GUV-Schutz, wenn die Tätigkeit wesentlich, aber nicht notwendig überwiegend betrieblichen Interessen diente. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit unterblieben wäre, hätte es den betrieblichen Anlass nicht gegeben. 

Rahmenprogramme und Incentive-Reisen 

Ein juristisches »Minenfeld« sind, worauf die BG Chemie warnend hinweist, Rahmenprogramme zu dienstlichen Veranstaltungen und »Belohnungsreisen« zur Mitarbeitermotivation. Hier kommt es entscheidend auf die Programmgestaltung an und die Frage, ob hier eine Teilnahme-Erwartung des Arbeitgebers dahintersteht oder der einzelne Beschäftigte Freiräume hatte, eigenständig darüber zu befinden, ob und wie er sich einbringen will. 

Fazit

Es gilt die alte Juristen-Weisheit: Jeder Fall ist anders. Insofern muss im Fall eines schädigenden Ereignisses stets zur Meldung an die zuständige Unfallversicherung geraten werden. Im Streitfall müssen dann die Sozialgerichte klären, ob GUV-Schutz bestanden hat oder nicht. Quelle/Text: www.arbeitssicherheit.de, Dr. jur. Kurt Kreizberg Stand 22.2.2024 (gekürzt)

Dr. jur. Kurt Kreizberg beschreibt und bewertet auf www.arbeitssicherheit.de die wesentlichen Inhalte des BG RCI-Leitfadens zu Dienstreisen.

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08.05.2024

Sichere Arbeitsbedingungen in der Schwangerschaft

Sichere Arbeitsbedingungen in der Schwangerschaft

Das Mutterschutzgesetz stärkt während der gesamten Schwangerschaft sowie nach der Entbindung und in der Stillzeit den Gesundheitsschutz für Mütter und Kinder. Müttern sollen dadurch ihren Beruf so lange wie möglich ausüben können – mit möglichst denselben Tätigkeiten.

Doch die Umsetzung des Gesetzes in den Unternehmen gelingt nicht immer. So ergab eine Umfrage des Deutschen Gewerkschaftsbundes 2022, vier Jahre nach der Reform, dass das Gesetz nicht in allen Unternehmen und Einrichtungen eingehalten wird. Mehr als die Hälfte der befragten Frauen gab an, dass es in ihrem Betrieb keine Mutterschutzmaßnahmen gäbe. Außerdem arbeite mehr als die Hälfte der Befragten wöchentlich länger als vereinbart und überschreite die während der Schwangerschaft zulässige tägliche Höchstarbeitszeit von 8,5 Stunden.

Die Kernaufgabe nach dem Mutterschutzgesetz ist die zweistufige Durchführung der Gefährdungsbeurteilung:

1. Stufe: anlassunabhängig
2. Stufe: anlassbezogen
Quelle: Arbeit und Gesundheit (geändert, gekürzt)

Gerade die anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung ist von jedem Unternehmen verpflichtend durchzuführen, egal, ob Frauen beschäftigt werden und egal, ob diese schwanger sind - deshalb heißt es ja auch »anlassunabhängige« Gefährdungsbeurteilung 😊.

Unter dem angegebenen Link finden Sie weitere Informationen, zum Beispiel Klicktipps und eine Auflistung möglicher Gefährdungen, die es zu berücksichtigen gilt.

Das Mutterschutzgesetz soll es Schwangeren und Stillenden erleichtern, zu arbeiten, ohne dass ihre Gesundheit gefährdet ist. - Doch mit der Umsetzung hapert es zu oft.

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25.04.2024

Certo-Check: Always on?

Certo-Check: Always on?

Hand aufs Herz: Haben Sie in Ihrem letzten Urlaub komplett abgeschaltet? Oder waren Sie beruflich im Stand-by-Modus? Letzteres trifft einer aktuellen Umfrage des Branchenverbands Bitkom zufolge auf jeden zweiten Berufstätigen zu. Dort gaben 49 Prozent der Befragten an, im Weihnachtsurlaub dienstlich erreichbar zu sein. 

Arbeitsbezogene erweiterte Erreichbarkeit nennt sich das – und meint die Verfügbarkeit für berufliche Angelegenheiten auch außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit. Begünstigt wird sie durch eine flexibler gewordene Arbeitsorganisation, neue technische Kommunikationsmittel, aber auch durch die internationale Zusammenarbeit über verschiedene Zeitzonen hinweg. 

Zwar kann eine Erreichbarkeit, die sich nicht strikt an einem immer seltener anzutreffenden 9-to-5-Job orientiert, für Einzelne auch Vorteile mit sich bringen. Etwa eine als einfacher empfundene Verbindung von Arbeit und Privatleben. Studien zeigen jedoch, dass sich erweiterte Erreichbarkeit negativ auf Gesundheit und Wohlbefinden der Betroffenen auswirken kann. Im Idealfall sollte sie daher vermieden werden.

Es lohnt sich also, genauer hinzuschauen. Denn: In den seltensten Fällen wird die erweiterte Erreichbarkeit bewusst eingeführt und aktiv gestaltet. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie nicht dennoch praktiziert wird. Überlassen Sie ihre Ausgestaltung nicht dem Zufall und finden Sie im Certo-Check heraus, ob erweiterte Erreichbarkeit bei Ihren Beschäftigten eine Rolle spielt. 

Geben Sie dazu an, inwiefern die folgenden Aussagen auf Ihr Unternehmen zutreffen. Am Ende des kurzen Checks erhalten Sie Hinweise zu weiterführenden Angeboten der VBG zum Thema. Quelle: Certo

Erreichbarkeit nach Feierabend kann der Gesundheit von Beschäftigten schaden. Finden Sie im Certo-Check heraus, ob in Ihrem Unternehmen Handlungsbedarf besteht.

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19.04.2024

Geschultes Management hat Gesundheitsschutz häufiger auf der Agenda

Geschultes Management hat Gesundheitsschutz häufiger auf der Agenda

Auswertungen der deutschen Daten der ESENER-3-Betriebsbefragung zeigen: Schulungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gehen mit einer erhöhten Auseinandersetzung mit diesem Thema einher. Geschulte Führungskräfte haben einen weiten Einflussradius, sodass sie Gesundheitsschutz sowohl beim Topmanagement als auch auf der Teamebene platzieren können. Arbeitsschutzdiskussionen werden jedoch hauptsächlich im Topmanagement geführt. In kleinen Betrieben sind weniger Arbeitsschutzverantwortliche geschult und Arbeitsschutz ist eher seltener ein Thema in Besprechungen als in mittleren und in Großbetrieben. Quelle: BAuA

Auswertungen einer Betriebsbefragung zeigen: Schulungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gehen mit einer erhöhten Auseinandersetzung mit diesem Thema einher.

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08.04.2024

Post-Holiday-Syndrom? 6 Tipps für einen entspannten Start in den Arbeitsalltag

Post-Holiday-Syndrom? 6 Tipps für einen entspannten Start in den Arbeitsalltag

Auf jede arbeitsfreie Zeit folgt ein erster Arbeitstag. Nicht selten bedeutet das: Es wartet ein voller E-Mail-Posteingang und Besprechung reiht sich an Besprechung. Das setzt vielen Menschen zu und erschwert den Wiedereinstieg. Etwa zwei Drittel der Beschäftigten leiden unter dem sogenannten Post-Holiday-Syndrom. Vielen fällt es schwer, nach dem »Herunterfahren in der Urlaubszeit« direkt wieder in Modus und Tempo des Arbeitsalltags zu finden. Die gute Nachricht ist: Dieses Stimmungstief nach dem Urlaub dauert oft nur drei Tage.

Was können Sie tun, damit der Erholungseffekt nicht so schnell verpufft? Wie halten Sie Ihr Energielevel und verfallen nicht gleich wieder in alte Verhaltensmuster? Wenn Sie dafür Strategien finden, wirkt sich das positiv auf Ihre Motivation und auf lange Sicht auf Ihre Gesundheit aus.

Petra Kruppenbacher, Beratungsleiterin des Mitarbeiterunterstützungsprogramms MUP Rhein-Neckar, weiß, wie wichtig die richtige Einstellung ist: »Urlaub ist der erholsame Teil der Arbeitszeit. Denken Sie nicht zu sehr in den Kategorien ›vor‹ und ›nach‹ dem Urlaub. Nutzen Sie die arbeitsfreie Zeit, um sich »in Ruhe und mit Abstand« positiv auf den Wiedereinstieg einzustimmen: Stellen Sie sich die Frage: Was ist schön an meinem Job? Das hilft, in guter Energie zu bleiben, und erleichtert den Wiedereinstieg.« Quelle: INQA

Tipps, die in dem Beitrag näher erläutert werden, sind:

  • Urlaub schlau organisieren
  • Zeit nehmen zum Ankommen
  • Aufgaben dosieren
  • Auszeiten planen
  • Raus gehen und Urlaubserlebnisse austauschen
  • Neue Urlaubspläne schmieden 😊

Auf jede arbeitsfreie Zeit folgt ein erster Arbeitstag. Nicht selten bedeutet das: Es wartet ein voller E-Mail-Posteingang und Besprechung reiht sich an Besprechung. Das setzt vielen Menschen zu und erschwert den Wiedereinstieg.

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08.03.2024

DGUV: Für Offenheit, Toleranz, Respekt und Gewaltfreiheit

DGUV: Für Offenheit, Toleranz, Respekt und Gewaltfreiheit

Die DGUV hat sich positioniert:

»Offenheit, Toleranz, Respekt und Gewaltfreiheit sind die Grundlage für ein gesundes Miteinander bei der Arbeit, in der Schule und im Alltag. Für diese Werte stehen wir als gesetzliche Unfallversicherung ein. Auch vor dem Hintergrund unserer Geschichte macht es uns Sorgen, wenn sich Gedankengut verbreitet, das auf Ausgrenzung und Spaltung zielt. Als selbstverwaltete Institution verurteilen wir zudem jeden Angriff auf die demokratische Verfasstheit unseres Gemeinwesens.

Wir erinnern daran:

  • Jeder Mensch hat das Recht, frei von Gewalt und Belästigung zu arbeiten und zu lernen. Gewalt - auch verbale Gewalt - darf daher kein Mittel der Auseinandersetzung sein. Gewalt geht uns alle an.
  • Belästigung und Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder anderer Merkmale sind ein Angriff auf die Menschenwürde. Sie schaden im Übrigen auch denen, die nicht selbst Ziel davon sind. Feindseligkeit schreckt nicht nur dringend benötigte Fachkräfte aus dem Ausland ab. Sie beeinträchtigt auch das Sicherheitsgefühl der Menschen, die hier leben und arbeiten. Wer andere bedroht, schadet der gesamten Gesellschaft.
  • Deutschland braucht Zuwanderung, wenn wir unseren Wohlstand und das Niveau sozialer Sicherheit in unserem Land erhalten wollen. Dies gilt für viele Branchen und insbesondere das Gesundheitswesen. Ohne ausländische Fachkräfte könnte es bereits heute nicht mehr die notwendigen Leistungen für eine alternde Gesellschaft erbringen.

Die Integration von Menschen aus unterschiedlichen Kulturen und Ländern ist Chance und Herausforderung. Diese gilt es mit konstruktiven Lösungen zu meistern. Auf dem Feld der Sicherheit und Gesundheit tragen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hierzu bei. Durch unsere Arbeit möchten wir insbesondere Mitgliedsorganisationen und Versicherte dabei unterstützen, ›Vielfalt in der Arbeitswelt - Diversity‹ im Einklang mit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit aktiv zu fördern und zu gestalten.

Die DGUV gehört zu den Unterzeichnern der Charta der Vielfalt
Quelle: DGUV

Diese Werte sind auch am Arbeitsplatz für ein gesundes Miteinander unabdingbar. Die gesetzliche Unfallversicherung steht zu diesen Grundsätzen.

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16.02.2024

Die Arbeit aus den Gedanken verbannen

Die Arbeit aus den Gedanken verbannen

Abschalten von der Arbeit - vielen Beschäftigten fällt das schwer. Sie beantworten auch außerhalb der Arbeitszeit Anrufe, arbeiten an Aufgaben weiter oder grübeln über Arbeitsangelegenheiten. Auf Dauer kann dies jedoch zu gesundheitlichen Problemen führen.

Das Abschalten von der Arbeit beinhaltet dabei nicht nur die körperliche Distanz zum Arbeitsort, sondern auch die Fähigkeit, sich geistig von der Arbeit zu distanzieren (mentale Erholung). Damit das Abschalten gut gelingt, ist es wichtig, frühzeitig Strategien zur mentalen Erholung zu erlernen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine Handlungshilfe veröffentlicht, die bei diesem Lernprozess unterstützt.

Zunächst werden in der Broschüre grundlegende Begriffe und Mechanismen der mentalen Erholung erläutert. Im Anschluss werden Empfehlungen gegeben, wie die mentale Erholung verbessert werden kann. Dabei spielen drei Erfolgsfaktoren eine wichtige Rolle:

  1. Schlafqualität fördern
  2. Grübeln stoppen und Emotionen regulieren
  3. Abgrenzung von Arbeit und Privatleben.

Hier gibt die Handlungshilfe sowohl Anregungen für arbeitsbezogene Maßnahmen im Unternehmen als auch personenbezogene Maßnahmen für Beschäftigte.

Da Ursachen von Abschaltproblemen oft mit der Arbeitssituation zusammenhängen, sollten ungünstige arbeitsbedingte Belastungsfaktoren minimiert werden. Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise

  • die Einführung von Gleitzeitmodellen,
  • Möglichkeiten zum ortsflexiblen Arbeiten,
  • Vereinbarungen zu Erreichbarkeiten außerhalb der Arbeitszeit und zur Nutzung mobiler Kommunikationstechnologien (zum Beispiel Smartphones, Tablets) am Wochenende und im Urlaub oder
  • Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Schulungen zum Thema Work-Life-Balance.

Daneben bietet die Broschüre aber auch Tipps und Übungsbeispiele für betroffene Beschäftigte. So gibt es einen

  • »Wegweiser zur optimalen Schlafhygiene« und
  • Erläuterungen zur »Reiz-Kontroll-Technik«, durch die das Einschlafen verbessert werden kann.

Ebenso bietet die Publikation Hilfen zum persönlichen Gedankenstopp und der Trennung von Arbeit und Freizeit. Denn die eigene Erholung kann über verschiedene Wege verändert werden. Auch wenn die Probleme beim Abschalten von der Arbeit unbezwingbar wirken, kann mit etwas Übung und Wissen erlernt werden, nach dem Feierabend auch wirklich Feierabend zu machen. Quelle: BAuA

Abschalten von der Arbeit - vielen Beschäftigten fällt das schwer. Sie beantworten auch außerhalb der Arbeitszeit Anrufe, arbeiten an Aufgaben weiter oder grübeln über Arbeitsangelegenheiten. Auf Dauer kann dies jedoch zu gesundheitlichen Problemen führen.

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06.02.2024

Urteil: Kein Wegeunfallschutz beim Anbringen einer Frostschutzmatte am Auto

Urteil: Kein Wegeunfallschutz beim Anbringen einer Frostschutzmatte am Auto

Quelle/Text: www.arbeitssicherheit.de, Dr. jur. Kurt Kreizberg Stand 23.11.2023 (gekürzt)

Der Fall

Nach einer Sachverhaltsaufklärung, bei der es im wahrsten wie übertragenen Sinne »auf jeden einzelnen Schritt« ankam, hatte sich folgender Ablauf des Geschehens herauskristallisiert.

Vor Beginn der Nachtschicht auf einem Stellwerk der Deutschen Bahn AG hatte eine Arbeitnehmerin im Januar 2017 auf einem provisorischen und zudem unbeleuchteten Parkplatz in etwa 200 m Entfernung vom Bahngelände ihr Auto abgestellt. In der Erwartung, dass nach dem Ende der Schicht die Scheiben des Autos zugefroren sein würden, hat sie vorsorglich eine Frostschutzmatte vor die Vorderscheibe gelegt. 

Die Deutsche Bahn AG hatte in Ansehung der örtlichen Gegebenheiten ihrer dort parkenden Belegschaft sogar Taschenlampen zur Verfügung gestellt, um damit den Weg zum Stellwerk auszuleuchten.

Nach dem Abstellen des Fahrzeugs folgten die Herausnahme eines Rucksacks aus dem Auto, der Verschluss des Fahrzeugs und das Auflegen der Frostschutzmatte, wobei allerdings bis zuletzt die genaue Abfolge dieser verschiedenen Handlungen vor Gericht ungeklärt blieb, zumal es für den sich dabei entwickelnden Unfall selbst auch keine Zeugen gab.

Unstreitig blieb hingegen, dass die Beschäftigte sich beim Zurücktreten vom Fahrzeug einen vom Durchgangsarzt kurz danach diagnostizierten Bruch des Sprunggelenks (sog. Weber B-Fraktur) zugezogen hatte. Als auslösendes Moment führte die Beschäftigte an, sie sei vom Auto nach hinten zurückgetreten, dabei auf einen im Dunklen nicht erkennbaren Stein getreten und dann umgeknickt.

Die Entscheidung

Nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren gegen die zuständige Unfallkasse obsiegte die Klägerin zunächst noch vor dem Sozialgericht Halle, das mit Urteil vom 6. Juli 2020 die Leistungsverpflichtung der Unfallversicherung im Wesentlichen damit bejahte, dass alle Einzelhandlungen beim Abstellen des Autos zusammengenommen (Entnahme des Rucksacks, Verschließen des Autos, Abdecken der Scheibe mit der Frostschutzmatte) mit dem danach geplanten Weg zum Stellwerk in Zusammenhang gestanden hätten.

Dabei maß das Sozialgericht in Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) der allein auf das Nutzbar-Halten des Autos gerichteten Tätigkeit, nämlich dem Anbringen der Frostschutzmatte, um das Auto am nächsten Morgen sofort »startklar« zu haben, keine isolierte und damit anspruchsvernichtende Bedeutung zu.

Diese Betrachtungsweise wurde von dem von der Unfallkasse daraufhin angerufenen Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt nicht geteilt. In seinem mangels Revision rechtskräftig gewordenen Berufungsurteil -L 6 U 61/20- vom 14.12.2022 hat das LSG an der Saale im Wesentlichen auf folgende Rechtsargumente abgestellt.

Das vorsorgliche Abdecken einer Autoscheibe nach dem Abstellen des Autos stellt eine unversicherte Handlung dar, die allein der Vorbereitung einer (späteren) Fahrt dient (vgl. zur Aufrechterhaltung einer Fahrbereitschaft eines Kraftfahrzeuges BSG-Urteil vom 30.01.2020 -B 2 U 9/18 R-). Insoweit unterscheidet sich die Handlung der Klägerin in keiner Hinsicht von dem abendlichen Abdecken von Autoscheiben im Winter durch Hunderttausende von Arbeitnehmern, die am nächsten Morgen die Autofahrt zum Arbeitsplatz antreten wollen und beim Abdecken unversichert sind. 

Insofern stellt es auch keine Sondergefahr aus der Beschäftigung heraus dar, dass der Klägerin als nächstgelegene Parkmöglichkeit kein vor Kälte schützendes Parkhaus, sondern nur ein im Freien gelegener Parkplatz zu Verfügung stand. Denn dieser Umstand des Lebens hat nichts mit einem Risiko der ausgeübten Beschäftigung, sondern allein mit räumlichen Zufälligkeiten zu tun, denen Menschen als Teilnehmer am Kraftfahrzeugverkehr allgemein ausgesetzt sind. 

Auch dort steht es zudem im Ermessen des Kraftfahrers, ob er einen nahegelegenen Parkplatz oder eine entferntere geschütztere Abstellmöglichkeit aufsucht.

Bei dem Anbringen der Abdeckmatte zwischen Ende der Autofahrt und Antritt des Fußwegs handelt es sich nicht um private Verrichtungen im Vorbeigehen, die den Versicherungsschutz nicht unterbrechen (BSG-Urteil von 07.09.2019 -B 2 U 31/17 R-). Denn sie erfordern einen räumlichen Abweg zum Öffnen der Tür und eine ganz vom Weg unabhängige Verrichtung – Anbringung der Abdeckmatte – als deutliche Unterbrechung des Weges.

Keine Revision

Gründe für die Zulassung der Revision zum zweiten Senat des BSG in Kassel hat das LSG verneint mit dem Hinweis darauf, dass die Abgrenzung zwischen versichertem und unversichertem Bereich im Zusammenhang mit Arbeitswegen hinreichend geklärt erscheine und sich das LSG im Übrigen mit seiner Entscheidung der auch insofern einschlägigen Rechtsprechung des BSG angeschlossen habe.

Dr. jur. Kurt Kreizberg beschreibt auf www.arbeitssicherheit.de das Urteil im Fall einer Mitarbeiterin, die sich im Zusammenhang mit dem Anbringen einer Frostschutzmatte am Auto eine Verletzung zugezogen hat.

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22.01.2024

Wenn die Digitalisierung Beschäftigte überfordert

Wenn die Digitalisierung Beschäftigte überfordert

Automatisierung und Digitalisierung können die Arbeit erleichtern, Beschäftigte jedoch verunsichern und überfordern. Bei Arbeit & Gesundheit erläutert ein Betrieb, wie es mit der Herausforderung umgeht, und welche Lehren daraus gezogen wurden. Folgende Faktoren, um die Digitalisierung menschengerecht zu gestalten, sind dort aufgeführt:

Gefährdungsbeurteilung: 

Oft werden Gefährdungen aus der Wechselwirkung Mensch-Technik übersehen. Lösungsansatz: Mit jeder Veränderung die Gefährdungsbeurteilung aktualisieren.

Physische Belastung: 

Fehlbelastung durch falsche oder übermäßige Nutzung neuer Technologie. Lösungsansätze: Fachliche Beratung vorab, etwa durch den Hersteller; regelmäßige Evaluation mit Beschäftigten.

Psychische Belastung: 

Neue Prozesse und digitale Informationsflut können überfordern; gleichzeitig kann es Beschäftigte unterfordern, wenn ihnen Aufgaben abgenommen werden. Lösungsansätze: Nicht zu viele Neuerungen auf einmal; Handlungskompetenz erhalten; auf abwechslungsreiche Tätigkeit achten.

Sicherheits- und Gesundheitskonzept:

Beschäftigte brauchen ein Basiswissen, um gesundheitliche Risiken zu erkennen. Lösungsansätze: Individuelle, regelmäßige Unterweisungen und Schulungen, um Gesundheitskompetenz zu schaffen und Wissen aktuell zu halten. Quelle: Arbeit & Gesundheit

Automatisierung und Digitalisierung können die Arbeit erleichtern, Beschäftigte jedoch auch verunsichern und überfordern.

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09.01.2024

Beschäftigte unterweisen: Vorgaben und Tipps für Führungskräfte

Beschäftigte unterweisen: Vorgaben und Tipps für Führungskräfte

»Gefahr erkannt, Gefahr gebannt« - dieses Motto bringt auf den Punkt, warum Unterweisungen unverzichtbar für den Arbeitsschutz sind: Nur wenn Beschäftigte alle Gefährdungen kennen, können sie Risiken gezielt minimieren. Deswegen müssen sie regelmäßig unterwiesen werden. Oft wird diese Aufgabe von Führungskräften übernommen. Praxisnahe Tipps liefert ein Beitrag in dem Online-Portal Top Eins.

Pflicht zur Unterweisung: Das sagt das ArbSchG

Ob bei der Arbeit mit Gefahrstoffen, Maschinen oder am Bildschirm: Jede Tätigkeit birgt Risiken. Grundsätzlich sind Arbeitgebende verantwortlich, Beschäftige über diese aufzuklären und »während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen«, heißt es in Paragraf zwölf des Arbeitsschutzgesetzes. Übertragen wird diese Pflicht häufig auf die direkten Vorgesetzten, da sie ihr Team am besten kennen.

Zeitliche Vorgaben: Anlassbezogen und regelmäßig

Unterweisungen müssen regelmäßig durchgeführt werden. Das bedeutet: mindestens einmal im Jahr. Aber auch wenn sich der Aufgabenbereich ändert oder nach einem Unfall müssen Unterweisungen stattfinden. Und: »Sofort bei der Einstellung, auf jeden Fall vor Beginn der Tätigkeit«, sagt Dr. Michael Charissé, Leiter des Sachgebiets »Grundlegende Themen der Organisation« der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). »Die Erstunterweisung bildet das Fundament für alle weiteren Unterweisungen und informiert über die Grundregeln im Arbeitsschutz.«

Unterweisungsthemen: An der Gefährdungsbeurteilung orientieren

Bei den Inhalten sollten sich Führungskräfte an den Risiken orientieren, die mithilfe der Gefährdungsbeurteilung ermittelt wurden. Das können zum Beispiel Ergonomie, Erste Hilfe, Schutz vor Lärm, betriebliche Hygiene oder psychische Belastung sein. Laut Dr. Charissé empfiehlt es sich, einzelne Themen in kleine Einheiten aufzuteilen und im Laufe des Jahres zu behandeln. Mit welcher Methode die Inhalte vermittelt werden, ist nicht vorgeschrieben. Sicherheitskurzgespräche sind ebenso möglich wie ein Gang durch das Gebäude, um sich über die Brandschutzeinrichtungen zu informieren. Quelle: DGUV

»Gefahr erkannt, Gefahr gebannt« - dieses Motto bringt auf den Punkt, warum Unterweisungen unverzichtbar für den Arbeitsschutz sind: Nur wenn Beschäftigte alle Gefährdungen kennen, können sie Risiken gezielt minimieren.

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14.12.2023

Artikel in Top Eins: Dürfen Arbeitgebende Drogentests anordnen?

Artikel in Top Eins: Dürfen Arbeitgebende Drogentests anordnen?

Unternehmen dürfen nicht einfach Drogentests in der Belegschaft durchführen. Wenn Beschäftigte sichtlich unter Einfluss von Drogen stehen, können sie aber handeln.

Die Diskussion um die Pläne zur Legalisierung von Cannabis ist in vollem Gange. Auch die Arbeitswelt treibt das Thema um, vor allem aus Sorge um die Sicherheit der Beschäftigten. Führungskräfte fragen sich: Was tun, wenn jemand unter Drogeneinfluss zur Arbeit kommt? Das Weisungsrecht kollidiert hier mit verschiedenen Grundrechten der Beschäftigten. Dieser Interessenkonflikt beeinflusst maßgeblich die Rechtsprechung zu Drogen im Arbeitsverhältnis.

Außerdem können legale wie illegale Suchtmittel die Arbeitsfähigkeit, Sicherheit und Gesundheit beeinträchtigen. Von Fragerecht bis Drogentest: Führungskräfte sollten wissen, welche Maßnahmen rechtlich erlaubt sind, wenn Beschäftigte sichtlich unter Drogeneinfluss stehen.

So gilt etwa die Anordnung von Drogentests als Verletzung der Privatsphäre und körperlichen Integrität. Unter anderem ist dies dadurch begründet, dass bei einem positiven Ergebnis nicht unterschieden werden kann, wann der Suchtmittelgebrauch stattfand. Die Lebensführung in der Freizeit ist jedoch Privatsache. Die Teilnahme an einem Drogentest ist freiwillig und Beschäftigte haben das Recht, derartige Tests zu verweigern.

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Fleck sagt: »Ein Drogenscreening kann ausnahmsweise bei einer Eignungsuntersuchung zulässig sein, wenn es sich um Tätigkeiten im sicherheitsrelevanten Bereich mit hohem Schadensrisiko handelt.« Das kann der Fall sein, wenn Beschäftigte an Maschinen arbeiten oder Fahrzeuge lenken. Es gilt als Eingriff in die Privatsphäre der Beschäftigten, nach ihrem Trinkverhalten oder Drogenkonsum zu fragen. Dr. Fleck betont: »Eine solche Frage ist sowohl bei der Einstellung als auch im laufenden Arbeitsverhältnis meist unzulässig.«

Aufgrund der Fürsorgepflicht müssen Führungskräfte gegen Selbst- und Fremdgefährdung durch Drogen am Arbeitsplatz vorgehen. Stellen Vorgesetzte fest, dass Beschäftigte ihre arbeits­vertraglichen Verpflichtungen nicht hinreichend erfüllen können oder sich und andere in Gefahr bringen, müssen sie im Sinne der Einrichtung handeln und entscheiden, ob die Person den Arbeitsplatz verlassen muss.

Liegt ein arbeitsunfähiger Zustand vor, ist dies empfehlenswert, da Vorgesetzte oder Arbeitgebende gegebenenfalls dafür haften müssen, wenn dann ein Unfall geschieht. Allerdings muss die Führungskraft Sorge tragen, dass die Person sicher nach Hause kommt, zum Beispiel, indem sie von einer Kollegin oder einem Familienmitglied nach Hause begleitet wird. Quelle: Top Eins

Nein, Unternehmen dürfen nicht einfach Drogentests in der Belegschaft durchführen. Wenn Beschäftigte sichtlich unter Einfluss von Drogen stehen, können sie aber handeln.

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