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Arbeitsschutz/Sicherheit

 
13.11.2024

Gefährdungen durch optische Strahlung beim Schweißen

Gefährdungen durch optische Strahlung beim Schweißen

In einem dreijährigen BAuA-Forschungsprojekt wurde untersucht, welche Gefährdungen durch optische Strahlung beim Schweißen auftreten können, welche Konsequenzen sich daraus für den Arbeitsschutz im Sinne der OStrV ergeben und welche Schutzmaßnahmen empfehlenswert sind.

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist nach aktuellem Stand der Technik oft nicht einfach und kann mit erheblichem messtechnischem Aufwand verbunden sein. So kann die Emission optischer Strahlung vom Lichtbogen für verschiedene Schweißverfahren deutlich unterschiedlich sein: bei Elektrodenverfahren sehr intensiv mit einer Überschreitung der UV-Expositionsgrenzwerte in Bruchteilen einer Sekunde, aber auch wesentlich geringer, z. B. beim Gasschweißen, bei dem die UV-Expositionsgrenzwerte für einen 8h-Arbeitstag eingehalten werden können. Darüber hinaus kann die emittierte Strahlung zeitlich veränderlich (intermittierend) sein.

Neben dem Schutz des Schweißers, für den eine sichere Anwendung von Schweißverfahren in der Regel nur durch den Einsatz persönlicher Schutzmaßnahmen erfolgen kann, sind auch Beschäftigte zu schützen, die sich in der Nähe von Schweißarbeitsplätzen aufhalten können. Dazu gehören unter anderem Kranführer, Gabelstaplerfahrer, Beschäftigte auf Verkehrswegen oder an benachbarten Arbeitsplätzen. Denn intensive optische Strahlung kann auch noch in relativ großen Entfernungen gefährlich sein.

Mit der »Drehscheibe Lichtbogenschweißen» können Sicherheitsfachkräfte schnell und unkompliziert eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der UV-Strahlung am und in der Umgebung von Schweißarbeitsplätzen durchführen. Aber auch für den Schweißer selbst bietet die Drehscheibe die Möglichkeit, die Strahlungsgefährdung des Lichtbogens besser einschätzen zu können. Quelle: BAuA (geändert und gekürzt)

In einem dreijährigen BAuA-Forschungsprojekt wurde untersucht, welche Gefährdungen durch optische Strahlung beim Schweißen auftreten können, welche Konsequenzen sich daraus für den Arbeitsschutz ergeben und welche Schutzmaßnahmen empfehlenswert sind.

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23.10.2024

Wenn die Aufsichtsperson vor der Tür steht

Wenn die Aufsichtsperson vor der Tür steht

Die Betriebsbesichtigung gehört zu den Kernaufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung. Der DGUV-Experte Dr. Roland Portuné gibt bei Top Eins Auskunft zu folgenden Fragen:

  • Aus welchem Grund machen die Unfallversicherungsträger regelmäßig Betriebsbesichtigungen?
  • Kommen die Unfallversicherungsträger immer unangekündigt oder mit Ankündigung?
  • Nach welchen Kriterien werden Betriebe ausgewählt und wie kann man sich das technisch vorstellen?
  • Was passiert bei einer Betriebsbesichtigung? Was prüfen die Aufsichtspersonen, und wie läuft so ein Termin ab?
  • Wenn sich die Unfallversicherungsträger anmelden, wie können sich Betriebe auf den Termin vorbereiten?
  • Welche konkreten Aufgaben haben Führungskräfte bei der Vorbereitung und Durchführung einer Betriebsbesichtigung?
  • Weiß die Unternehmensführung danach, wie sie weiter vorgehen muss?
  • Wie geht es nach der Betriebsbesichtigung weiter? Was ist Aufgabe der Führungskräfte, was liegt bei der Unternehmensführung?
  • Welche weiteren Ergebnisse kann der Besichtigungstermin haben - neben der von der Aufsichtsperson geforderten Mängelbeseitigung?
  • Wie können Betriebe und Einrichtungen auch nach einer Betriebsbesichtigung von dem Termin profitieren? Quelle: Top Eins

Bei Top Eins gibt der DGUV-Experte Dr. Roland Portuné Auskunft rund um das Thema Betriebsbesichtigung der BG.

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17.09.2024

DGUV: Arbeitsschutz kann dazu beitragen, dass Integration geling

DGUV: Arbeitsschutz kann dazu beitragen, dass Integration geling

Zugewanderte Arbeitnehmende bringen unterschiedliche Voraussetzungen für sicheres und gesundes Arbeiten mit. Darauf müssen sich Betriebe und Einrichtungen im Arbeitsschutz einstellen. Dr. Katrin Boege vom Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) erläuterte, wie das gelingen kann.

In deutschen Unternehmen arbeiten zunehmend Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen. Haben Zugewanderte ein höheres Risiko für Arbeitsunfälle als Menschen, die hier geboren sind?

Nicht unbedingt. Gefährdet sind Beschäftigte mit Zuwanderungsgeschichte dann, wenn sie geringe Deutschkenntnisse haben und sich daraus Verständigungsprobleme ergeben. In Verbindung mit geringer Bildung und dem Einsatz an Arbeitsplätzen mit besonderen Risiken wie zum Beispiel auf dem Bau oder in Schlachtereien kann sich die Gefährdung noch erhöhen.

Welche Herausforderungen genau bestehen im Bereich Sicherheit und Gesundheit für Zugewanderte?

Fehlende oder geringe Deutschkenntnisse sind sicherlich das Hauptproblem für sicheres Arbeiten. Das hat im vergangenen Jahr eine Befragung des IAG gezeigt. Unterweisungen zum Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung oder Zurufe in Gefahrensituationen schnell und sicher zu verstehen, ist dann nicht gewährleistet. Auch ist die Integration in bestehende Teams und Belegschaften erschwert, wenn man die Sprache nicht beherrscht. Das kann zu einem Gefühl von Vereinsamung führen.

Hinzu kommen auch kulturelle Faktoren. Diese spielen beispielsweise dann eine Rolle, wenn ein unterschiedliches Verständnis von Sicherheit vorliegt.

Welche besonderen Belastungen und Beanspruchungen nehmen dabei die Menschen mit Migrationshintergrund in deutschen Betrieben und Einrichtungen wahr?

Eine Grundbelastung ergibt sich für viele allein dadurch, weit weg vom Heimatland und getrennt von Freunden und Familie zu sein. Außerdem ist die Trennung zwischen Beruf und Privatleben bei uns stärker ausgeprägt als in anderen Ländern.

Darüber hinaus ist in den Betrieben der Fachkräftemangel zu spüren. Gerade in der Pflege kommen Beschäftigte aus dem Ausland in eine Arbeitssituation, die aufgrund des Personalmangels bereits durch Stress gekennzeichnet ist. In vielen Ländern haben Pflegekräfte zudem mehr Befugnisse als in Deutschland. Wenn sie dann hierzulande weit unterhalb der eigenen Qualifikation eingesetzt werden, erzeugt das Frust. Auch die deutsche Bürokratie wird als langsam und nicht unterstützend wahrgenommen. Dieser Mix aus Belastungen kann dazu führen, dass Integration letztlich scheitert und dringend benötigte Fachkräfte das Land wieder verlassen.

Kann der Arbeitsschutz dazu beitragen, dass Integration gelingt?

Auf jeden Fall. Im Arbeitsschutz dreht sich alles darum, wie Menschen in einem Unternehmen sicher und gesund miteinander arbeiten können. Mit dieser Frage im Kopf die Perspektive von Neuankömmlingen einzunehmen kann Hürden, aber auch Gefährdungen sichtbar machen. Gegen die kann man dann etwas tun.

Welche Maßnahmen empfehlen Sie?

Für IT-Fachkräfte braucht es sicherlich im Detail andere Maßnahmen als für Pflegepersonal oder Schlachtereiaushilfen. Generell ist es hilfreich, ein Bewusstsein dafür zu haben, dass Menschen aus einem anderen Land in den Betrieb kommen und das Team bereichern. Davon unbenommen ist, dass sie an einigen Stellen Unterstützung brauchen. Das kann zum Beispiel so aussehen, dass ein Betrieb Schulungen, mehrsprachige Unterweisungsmaterialien, einen kostenlosen Deutschkurs oder die Begleitung bei Behördengängen anbietet. Was gerade zu Beginn hilft: Peer- oder Patensysteme von Beschäftigten. Dabei werden Menschen mit Migrationshintergrund Beschäftigte derselben Nationalität an die Seite gestellt, um die Integration in den Betrieb zu erleichtern. Mit all diesen Maßnahmen zeigen Betriebe, dass ihnen Vielfalt wichtig ist. Quelle: DGUV

Ergänzende Information:

Der Fakten-Check zum Thema Migration des IAG bietet einen Überblick über aktuelle Definitionen und Statistiken im Bereich Migration. Die Praxishilfe kann als Grundlage dienen, Maßnahmen der Prävention abzuleiten.

Zugewanderte Arbeitnehmende bringen unterschiedliche Voraussetzungen für sicheres und gesundes Arbeiten mit. Darauf müssen sich Betriebe und Einrichtungen im Arbeits-schutz einstellen.

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21.08.2024

Desk Sharing: So wird der geteilte Schreibtisch zum Erfolg

Desk Sharing: So wird der geteilte Schreibtisch zum Erfolg

Spätestens seit der Corona-Pandemie sind starre Bürokonzepte vielerorts passé und flexible Arbeitsmodelle auf dem Vormarsch. Beim Desk Sharing beispielsweise verfügen Beschäftigte nicht mehr über einen festen Platz im Büro, sondern wählen jeden Tag einen neuen. Ob der Büro-Reigen gelingt, hängt von der richtigen Planung und Umsetzung ab, zeigt eine Umfrage des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) unter knapp 2.000 Beschäftigten und Führungskräften, die selbst unter Desk-Sharing-Bedingungen arbeiten. Im Vordergrund der Befragung standen dabei Aspekte der psychischen Belastung von Mitarbeitenden.

»Ob Desk Sharing in einem Unternehmen zum Erfolgsmodell wird, entscheidet sich im Grunde schon vor der Umsetzung«, sagt Franziska Grellert, Arbeitspsychologin und Referentin am IAG. Bereits in der Planungsphase sollten Beschäftigte miteinbezogen und motiviert werden, ihre Möglichkeiten zur Beteiligung wahrzunehmen. »In unserer Umfrage haben knapp 30 Prozent der Mitarbeitenden angegeben, dass diese Möglichkeit überhaupt bestand. Wiederum nur ein Drittel davon hat sie auch genutzt.«

Die Akzeptanz von Desk Sharing erhöht sich, wenn für alle die gleichen Regeln gelten. In der Umfrage sagte fast die Hälfte der Befragten, dass es in ihrem Betrieb Ausnahmen für sowohl Beschäftigte als auch Führungskräfte gibt; bei knapp 30 Prozent der Befragten sind vor allem Führungskräfte von den Regelungen zum Desk Sharing ausgenommen. »Diese Ausnahmen sollten sorgfältig geprüft, transparent kommuniziert und gut begründet werden«, so Grellert. Daneben sorgen klare Nutzungsregeln zu Sauberkeit und Ordnung, ein ausgereiftes Lärmschutzkonzept und ausreichend Rückzugsmöglichkeiten für Akzeptanz unter den Beschäftigten.

Der Vorteil eines eigenen Bildschirmarbeitsplatzes besteht unter anderem darin, dass Tisch und Stuhl im Idealfall an die eigenen Bedürfnisse angepasst sind. Wo Desk Sharing eingesetzt wird, sollten die Möbel entsprechend höhenverstellbar sein. In der Befragung gaben 80 Prozent an, über einen solchen Tisch zu verfügen, etwas mehr haben einen verstellbaren Bürostuhl. 70 Prozent der Befragten teilen sich hygienesensible Arbeitsmittel wie Tastatur und Maus. Die Mehrheit der Befragten wurde von ihrer Organisation dazu unterwiesen, wie sie die Arbeitsmittel individuell auf sich einstellen kann. Ein Drittel hat keine Unterweisung erhalten. »Hier sind vor allem die Führungskräfte gefragt«, so Franziska Grellert. »Denn Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten im Blick zu behalten, ist ihre Aufgabe.« Quelle: DGUV

Ergänzender Link:

» CHECK-UP Desk Sharing: Gestaltungsempfehlungen für die Einführung und Umsetzung von Desk Sharing in einer Organisation

Dass alles von der richtigen Planung und Umsetzung abhängt, zeigt eine Umfrage des Instituts für Arbeit und Gesundheit (IAG).

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09.08.2024

Betriebssport im Spannungsfeld der gesetzlichen Unfallversicherung

Betriebssport im Spannungsfeld der gesetzlichen Unfallversicherung

In Deutschland sind heute zahlreiche Beschäftigte in Produktionsunternehmen, bei Dienstleistern und in öffentlichen Verwaltungen in Betriebssportgemeinschaften (abgekürzt: BSG) organisiert, um Leichtathletik zu betreiben, Fußball zu spielen oder zu kegeln und sich dabei auch im Rahmen von Meisterschaften und Turnieren mit anderen BSGen zu messen. 

Besonders bei den körperbetonten Wettkampf-Sportarten kommt es dabei immer wieder zu teils gravierenden Verletzungen, die bei den Geschädigten dann den Ruf nach dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung laut werden lassen und im Streitfall auch die Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit beschäftigen bis hinauf zum Bundessozialgericht in Kassel. 

Dabei hat sich zum Nachteil der Kläger immer wieder herausgestellt, dass »Betriebssport« nicht zwingend auch »betrieblicher« Sport ist, selbst wenn Mitarbeiter und Kollegen daran teilnehmen und daraus auch kein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung abgeleitet werden kann. 

Keine Definition von »Betriebssport« 

Die juristische Problematik beginnt bereits damit, dass es weder eine Legaldefinition des Begriffs »Betriebssport« gibt noch eine Rechtsgrundlage. Bereits insofern unterscheidet sich der Betriebssport vom Arbeits- und Wegeunfall. Betriebssport kann, wie der Fachliteratur zu entnehmen ist, während der Arbeitszeit betrieben werden, ist aber gleichwohl nicht Bestandteil der Arbeitszeit. Die so verbrachten Stunden müssen dann nachgeholt werden. Die Teilnahme am Betriebssport ist freiwillig, es sei denn, die sportliche Betätigung ist Teil des Dienstes wie etwa bei der Bundeswehr oder der Bereitschaftspolizei. Dann besteht aber auch Unfallversicherungsschutz. 

GUV-Schutz? Ja, wenn ... 

Das Bundessozialgericht hat im Laufe der Jahre und angesichts seiner immer wiederkehrenden Befassung mit derartigen Verfahren einen Kriterien-Katalog entwickelt, der auf dem Arbeitgeberportal des AOK-Bundesverbandes (also der gesetzlichen Krankenversicherung) abgebildet ist, die »naturgemäß« ein vorrangiges Interesse an der Gesundheit von Beschäftigten, auch bei Sport und Spiel hat. Danach ist der an ein Beschäftigungsverhältnis anknüpfende Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) auch beim Betriebssport zu bejahen, wenn nachstehende fünf Kriterien erfüllt sind: 

Ausgleichscharakter

Die sportlichen Aktivitäten müssen dem Ausgleich für körperliche, geistige und nervliche Belastungen im Zusammenhang mit der Arbeit dienen. Laut Bundessozialgericht trifft dies grundsätzlich auf alle Sportarten mit körperlichem Einsatz zu. Nicht versichert ist jedoch die Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen, bei denen der Wettkampfcharakter im Vordergrund steht. Dazu gehören neuerdings auch bisher versicherte Wettkämpfe zwischen Betriebssportgemeinschaften.

Regelmäßigkeit

Die sportlichen Aktivitäten müssen mindestens einmal im Monat stattfinden und die Mitarbeiter ebenso regelmäßig daran teilnehmen.

Betriebszugehöriger Teilnehmerkreis

Der Teilnehmerkreis muss sich im Wesentlichen auf Angehörige des Unternehmens beschränken. Die Voraussetzung ist zudem erfüllt, wenn sich mehrere Betriebe zu einer Betriebssportgemeinschaft zusammengeschlossen haben. Allerdings muss die fragliche Betriebssportgemeinschaft vom Grundsatz her auch allen Betriebsangehörigen offenstehen. Daher erfüllt zum Beispiel ein Fußballspiel, zu dem nur männliche Mitarbeiter eingeladen sind, dieses Kriterium nicht.

Zeitlicher Zusammenhang mit der Arbeit

Übungszeiten und -dauer müssen im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen. Dies ist gewährleistet, wenn die sportliche Aktivität vor oder nach der Arbeitszeit oder während der Pausen stattfindet. Auch ein Samstagstermin zählt dazu, nicht jedoch ein mehrtägiger Ausflug mit sportlichen Aktivitäten.

Unternehmensbezogene Organisation

Der Sport muss unternehmensbezogen organisiert sein. Dies ist zum Beispiel erfüllt, wenn das Unternehmen die Räumlichkeiten und Geräte bereitstellt oder der Übungsleiter selbst aus dem Betrieb kommt. Auch die Wege zur Übungsstätte sind mitversichert.

Beachte: Ein anschließendes geselliges Beisammensein ist reine Privatsache und nicht versichert. Quelle/Text: www.arbeitssicherheit.de, Dr. jur. Kurt Kreizberg Stand 23.4.2024 (gekürzt)

Wann ist Betriebssport Betriebssport? Wann greift die Gesetzliche Unfallversicherung, und wann nicht?

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24.07.2024

Checkliste für die Instandhaltung, Montage und Demontage von Industrietoren

Checkliste für die Instandhaltung, Montage und Demontage von Industrietoren

Sorgfältig zu arbeiten und auf Sicherheit zu achten ist bei der Montage, Demontage und Instandhaltung von Industrietoren immens wichtig, auch weil es oft um Arbeiten in der Höhe geht. Die BGHM bietet mit einer neuen Checkliste eine übersichtliche Ergänzung für die Gefährdungsbeurteilung und einen zuverlässigen Risikocheck für Beschäftigte, bevor sie mit den Arbeiten beginnen.

Bei Arbeiten an Industrietoren, wie etwa an Sektional- oder Rolltoren, kommt es immer wieder zu Unfällen. Ein Unfallschwerpunkt sind Abstürze von Beschäftigten. Sie sind häufig darauf zurückzuführen, dass auf Steh- und Anlegeleitern Arbeiten mit zu großem Kraftaufwand oder zu hoher Standhöhe durchgeführt werden.

Je größer und schwerer die Tore sind, desto wichtiger sind eine gute Vorbereitung und eine klare Abstimmung der Tätigkeiten zwischen allen Beteiligten. Unfälle, die sich bei Verrichtungen speziell an der Torsionsfeder ereignen, etwa beim Austausch, beim Spannen oder Nachspannen, haben häufig Hand- und Oberkörperverletzungen zur Folge. Weitere Unfallrisiken sind eine mangelnde Arbeitsorganisation und eine unzureichende Arbeitsplanung.

Die neue Checkliste »Ortsbezogene Gefährdungsbeurteilung für Montage, Demontage und Instandhaltung von Industrietoren« der BGHM kann bei der Vorbereitung und Planung helfen und ergänzt die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb. Letztere sollte zusätzlich immer ortsbezogen angepasst werden, da die örtlichen Gegebenheiten variieren. Die Checkliste kann außerdem als Risikocheck unmittelbar vor Ausführung der Arbeiten als sogenannte Last Minute Risk Analysis verwendet werden.

Damit Beschäftigte Tore sicher montieren oder demontieren können, müssen die örtlichen und baulichen Gegebenheiten bekannt sein. Sie werden in der Checkliste abgefragt und dokumentiert. Auf dieser Basis kann die Montage beziehungsweise Demontage mit den geeigneten Arbeitsmitteln und Werkzeugen zielgerichtet geplant werden. Absprachen mit dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin und die Koordination der Arbeiten vor Ort werden ebenfalls erleichtert. Die Checkliste bietet außerdem einen Überblick über erforderliche Schutzmaßnahmen, wie etwa die Absperrung des Arbeitsbereiches oder die Änderung von Arbeitsabläufen für die Dauer der Bauarbeiten. 

Für Beschäftigte kann sie eine Gedankenstütze sein, zum Beispiel wenn es um folgende Aspekte geht: 

  • die Klärung der Tragfähigkeit des Bauwerks, die Auswahl der Befestigungselemente sowie die Vorgaben durch den Torhersteller,
  • die Berücksichtigung der Gewichte der Torelemente und damit verbunden die Auswahl geeigneter Arbeitsmittel zum Heben und Positionieren, 
  • die notwendige Arbeitshöhe und die zur Verfügung stehenden Arbeitsmittel wie etwa Hubarbeitsbühnen,
  • Arbeiten an elektrischen Anlagen.

Die Checkliste steht als Worddokument zum Herunterladen und Ausfüllen zur Verfügung. Quelle: Pressemitteilung der BGHM

Die BGHM bietet mit einer neuen Checkliste eine über-sichtliche Ergänzung für die Gefährdungsbeurteilung und einen zuverlässigen Risikocheck für Beschäftigte, bevor sie mit den Arbeiten beginnen.

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16.07.2024

Ab 55plus – achtlos stillgelegt?

Ab 55plus – achtlos stillgelegt?

Die Generation Babyboomer geht in Rente – eine Herausforderung für viele Unternehmen in Zeiten des Fachkräftemangels. Was müssen sie tun, damit ältere Beschäftigte sich wohlfühlen und im Unternehmen bleiben? Die Unternehmensberaterin Anne Brüne und André Schleiter von der Bertelsmann Stiftung im Gespräch über einen wichtigen Aspekt der sozialen Nachhaltigkeit.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die demografische Entwicklung beeinflusst die Unternehmen. Sie sollten sich viel intensiver mit der Altersstruktur ihrer Beschäftigten beschäftigen und darauf reagieren.
  • Unternehmen mit vorrangig älteren Beschäftigten sind stark, wenn der unmittelbare Zusammenhalt im Team gut unterstützt und gefördert wird.
  • Je länger die Beschäftigten im Unternehmen bleiben, je älter sie werden, desto höher ist die Bindung. Das verkennen viele Unternehmen.
  • Viele Ältere wollen weiterarbeiten. Allein von den 80.000 Menschen, die aktuell monatlich in Rente gehen, könnte man vermutlich 10 bis 15 Prozent im Arbeitsprozess halten. Quelle: BGHW

Lesen Sie auch den Beitrag unter Top eins »Altersgemischte Teams - Alle Stärken nutzen«

Was müssen sie tun, damit ältere Beschäftigte sich wohlfühlen und im Unternehmen bleiben? Die BGHW sprach mit Anne Brüne und André Schleiter von der Bertelsmann Stiftung.

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19.06.2024

Arbeitsschutz-Kommunikation in KMU

Arbeitsschutz-Kommunikation in KMU

In kleinen und mittelständischen Betrieben kümmern Führungskräfte sich um viele Dinge – Abläufe koordinieren, Aufträge einholen, Bürokratie bewältigen. Arbeitsschutz ist dann ein Aspekt von vielen und im Alltag häufig nur am Rande Gesprächsthema. Eine regelmäßige und klare Kommunikation zu Sicherheitsthemen ist jedoch ein wichtiger Baustein für den Unternehmenserfolg. Sie ist entscheidend dafür, dass alle Beschäftigten nach Feierabend gesund nach Hause gehen können.

Deshalb ist es wichtig, dass Führungskräfte Sicherheits- sowie Gesundheitsaspekte immer wieder ansprechen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Arbeitsschutz erinnern und klar machen, was sie in puncto Sicherheit von jedem Einzelnen erwarten.

Was formell klingt, kann ganz einfach und quasi nebenbei passieren: Indem Chefs ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Betreten einer Baustelle daran erinnern, ihre Schutzausrüstung in Form von Handschuhen, Helmen oder Schutzbrillen anzulegen. Sie ermuntern, Beinaheunfälle und Sicherheitsrisiken zu melden – und dann konstruktiv mit Fehlern oder Missständen umgehen. Nicht zuletzt spielt die Vorbildfunktion von Chefinnen und Chefs gerade in kleinen Betrieben, wo alle Beschäftigten sich regelmäßig sehen, eine wichtige Rolle: Wenn Führungskräfte nicht mit gutem Beispiel vorangehen und auf Sicherheit und Gesundheit achten, wird auch ihr Team Arbeitsschutz für verzichtbar halten.

Auch in der Kommunikation nach außen, also im Austausch mit Fremdfirmen, Kundinnen und Kunden muss immer klar sein: safety first. Will ein Kunde etwa aus Kostengründen auf branchenübliche Sicherheitsstandards verzichten, gilt es, klare Kante zu zeigen – und im Zweifel die Arbeit einzustellen oder einen Auftrag abzulehnen.

Ganz schön anspruchsvoll. Deshalb gibt die Podcast-Folge 26 von »Ganz sicher« Tipps dazu, was Führungskräfte in KMU konkret tun können, damit reden wirklich hilft – und nach Feierabend alle gesund nach Hause kommen. Quelle: Pressemitteilung BG ETEM (geändert)

Es wichtig, dass Führungskräfte Sicherheits- sowie Gesundheitsaspekte immer wieder ansprechen, Mitarbeiter an Arbeitsschutz erinnern und klar machen, was sie in puncto Sicherheit von jedem Einzelnen erwarten.

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22.05.2024

Versicherungsschutz auf Dienstreisen mit privatwirtschaftlichen Elementen

Versicherungsschutz auf Dienstreisen mit privatwirtschaftlichen Elementen

Mit vielen Fragezeichen versehen ist der Schutz der GUV auf Dienstreisen, zumal wenn diese in der realen Durchführung nicht nur aus rein arbeitsrechtlichen Elementen, sondern aus einem zeitlichen und inhaltlichen Mix von dienstlichen und privatwirtschaftlichen Aktivitäten bestehen. Die Berufsgenossenschaft (BG) Rohstoffe und chemische Industrie hat im Sommer 2023 einen Leitfaden formuliert, dessen wesentliche Inhalte sich wie folgt darstellen: 

Definition der »Dienstreise«

Der Begriff der »Dienstreise« ist wie viele andere Begriffe im Recht der GUV (SGB VII) nicht gesetzlich definiert. Der Schutz der GUV basiert auf einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Ob ein Schadensereignis auf einer Dienstreise diesem Beschäftigungsverhältnis zuzuordnen ist, unterliegt dann letztlich der Sachverhaltsaufklärung durch die Sozialgerichte. 

Versicherte Aktivitäten

Zu unterscheiden ist zwischen Betätigungen, die mit der betrieblichen Tätigkeit (sonst wäre es ja keine »Dienst«reise) in einem inneren Zusammenhang stehen und deshalb versichert sind, zum Beispiel die An- und Abreise zum Kundengespräch einschließlich Ein- und Auschecken an der Hotelrezeption), das Kundengespräch selbst sowie der Besuch von Seminaren und Messeständen und solchen Verrichtungen, bei denen Beschäftigte sich außerhalb einer solchen inneren Beziehung zu ihrem Unternehmen befinden, wie etwa bei der Nahrungsaufnahme, der Körperpflege, Ruhezeiten sowie der Freizeitgestaltung (Kinobesuch am Abend). 

Beförderungsmittel

Versicherte Beschäftigte sind völlig frei in der Wahl ihres Beförderungsmittels auf der Dienstreise. Dies gilt auch dann, wenn der Mitarbeiter im eigenen Pkw anreist, wenngleich der Arbeitgeber nur die Kosten einer Bahnfahrkarte erstattet. GUV-Schutz besteht für alle Unfälle, die sich aus der Zurücklegung des Weges ergeben. Wie bei den Wegeunfällen entfällt aber der Versicherungsschutz bei privat motivierten Umwegen (Kind wird zur Schule gebracht) oder Unterbrechungen (Stopp am Kiosk, um Reiseproviant zu kaufen). 

Spezielle Gefahrensituationen

Der Grundsatz, wonach alle privaten Verrichtungen außerhalb des GUV-Schutzes liegen, wird – worauf die BG Chemie hinweist – durchbrochen, wenn der Beschäftigte dabei anderen Gefahren als in seiner gewohnten heimischen Umgebung ausgesetzt ist und die Dienstreise der Grund für diesen Aufenthalt in der »Gefahrenzone« hergibt. 

So hat die Rechtsprechung einen Ursachenzusammenhang und damit den Versicherungsschutz bejaht bei:

  • dem Sturz aus dem Fenster des Hotelzimmers infolge eines Hotelbrandes sowie
  • der Verletzung an einem schadhaften Waschbecken im Hotelzimmer. 

Gemischte Tätigkeiten 

Von »gemischten Tätigkeiten« ist dann die Rede, wenn dienstliche und private Tätigkeiten sich nicht streng voneinander trennen lassen. Sie stehen dann unter GUV-Schutz, wenn die Tätigkeit wesentlich, aber nicht notwendig überwiegend betrieblichen Interessen diente. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit unterblieben wäre, hätte es den betrieblichen Anlass nicht gegeben. 

Rahmenprogramme und Incentive-Reisen 

Ein juristisches »Minenfeld« sind, worauf die BG Chemie warnend hinweist, Rahmenprogramme zu dienstlichen Veranstaltungen und »Belohnungsreisen« zur Mitarbeitermotivation. Hier kommt es entscheidend auf die Programmgestaltung an und die Frage, ob hier eine Teilnahme-Erwartung des Arbeitgebers dahintersteht oder der einzelne Beschäftigte Freiräume hatte, eigenständig darüber zu befinden, ob und wie er sich einbringen will. 

Fazit

Es gilt die alte Juristen-Weisheit: Jeder Fall ist anders. Insofern muss im Fall eines schädigenden Ereignisses stets zur Meldung an die zuständige Unfallversicherung geraten werden. Im Streitfall müssen dann die Sozialgerichte klären, ob GUV-Schutz bestanden hat oder nicht. Quelle/Text: www.arbeitssicherheit.de, Dr. jur. Kurt Kreizberg Stand 22.2.2024 (gekürzt)

Dr. jur. Kurt Kreizberg beschreibt und bewertet auf www.arbeitssicherheit.de die wesentlichen Inhalte des BG RCI-Leitfadens zu Dienstreisen.

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08.05.2024

Sichere Arbeitsbedingungen in der Schwangerschaft

Sichere Arbeitsbedingungen in der Schwangerschaft

Das Mutterschutzgesetz stärkt während der gesamten Schwangerschaft sowie nach der Entbindung und in der Stillzeit den Gesundheitsschutz für Mütter und Kinder. Müttern sollen dadurch ihren Beruf so lange wie möglich ausüben können – mit möglichst denselben Tätigkeiten.

Doch die Umsetzung des Gesetzes in den Unternehmen gelingt nicht immer. So ergab eine Umfrage des Deutschen Gewerkschaftsbundes 2022, vier Jahre nach der Reform, dass das Gesetz nicht in allen Unternehmen und Einrichtungen eingehalten wird. Mehr als die Hälfte der befragten Frauen gab an, dass es in ihrem Betrieb keine Mutterschutzmaßnahmen gäbe. Außerdem arbeite mehr als die Hälfte der Befragten wöchentlich länger als vereinbart und überschreite die während der Schwangerschaft zulässige tägliche Höchstarbeitszeit von 8,5 Stunden.

Die Kernaufgabe nach dem Mutterschutzgesetz ist die zweistufige Durchführung der Gefährdungsbeurteilung:

1. Stufe: anlassunabhängig
2. Stufe: anlassbezogen
Quelle: Arbeit und Gesundheit (geändert, gekürzt)

Gerade die anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung ist von jedem Unternehmen verpflichtend durchzuführen, egal, ob Frauen beschäftigt werden und egal, ob diese schwanger sind - deshalb heißt es ja auch »anlassunabhängige« Gefährdungsbeurteilung 😊.

Unter dem angegebenen Link finden Sie weitere Informationen, zum Beispiel Klicktipps und eine Auflistung möglicher Gefährdungen, die es zu berücksichtigen gilt.

Das Mutterschutzgesetz soll es Schwangeren und Stillenden erleichtern, zu arbeiten, ohne dass ihre Gesundheit gefährdet ist. - Doch mit der Umsetzung hapert es zu oft.

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25.04.2024

Certo-Check: Always on?

Certo-Check: Always on?

Hand aufs Herz: Haben Sie in Ihrem letzten Urlaub komplett abgeschaltet? Oder waren Sie beruflich im Stand-by-Modus? Letzteres trifft einer aktuellen Umfrage des Branchenverbands Bitkom zufolge auf jeden zweiten Berufstätigen zu. Dort gaben 49 Prozent der Befragten an, im Weihnachtsurlaub dienstlich erreichbar zu sein. 

Arbeitsbezogene erweiterte Erreichbarkeit nennt sich das – und meint die Verfügbarkeit für berufliche Angelegenheiten auch außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit. Begünstigt wird sie durch eine flexibler gewordene Arbeitsorganisation, neue technische Kommunikationsmittel, aber auch durch die internationale Zusammenarbeit über verschiedene Zeitzonen hinweg. 

Zwar kann eine Erreichbarkeit, die sich nicht strikt an einem immer seltener anzutreffenden 9-to-5-Job orientiert, für Einzelne auch Vorteile mit sich bringen. Etwa eine als einfacher empfundene Verbindung von Arbeit und Privatleben. Studien zeigen jedoch, dass sich erweiterte Erreichbarkeit negativ auf Gesundheit und Wohlbefinden der Betroffenen auswirken kann. Im Idealfall sollte sie daher vermieden werden.

Es lohnt sich also, genauer hinzuschauen. Denn: In den seltensten Fällen wird die erweiterte Erreichbarkeit bewusst eingeführt und aktiv gestaltet. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie nicht dennoch praktiziert wird. Überlassen Sie ihre Ausgestaltung nicht dem Zufall und finden Sie im Certo-Check heraus, ob erweiterte Erreichbarkeit bei Ihren Beschäftigten eine Rolle spielt. 

Geben Sie dazu an, inwiefern die folgenden Aussagen auf Ihr Unternehmen zutreffen. Am Ende des kurzen Checks erhalten Sie Hinweise zu weiterführenden Angeboten der VBG zum Thema. Quelle: Certo

Erreichbarkeit nach Feierabend kann der Gesundheit von Beschäftigten schaden. Finden Sie im Certo-Check heraus, ob in Ihrem Unternehmen Handlungsbedarf besteht.

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19.04.2024

Geschultes Management hat Gesundheitsschutz häufiger auf der Agenda

Geschultes Management hat Gesundheitsschutz häufiger auf der Agenda

Auswertungen der deutschen Daten der ESENER-3-Betriebsbefragung zeigen: Schulungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gehen mit einer erhöhten Auseinandersetzung mit diesem Thema einher. Geschulte Führungskräfte haben einen weiten Einflussradius, sodass sie Gesundheitsschutz sowohl beim Topmanagement als auch auf der Teamebene platzieren können. Arbeitsschutzdiskussionen werden jedoch hauptsächlich im Topmanagement geführt. In kleinen Betrieben sind weniger Arbeitsschutzverantwortliche geschult und Arbeitsschutz ist eher seltener ein Thema in Besprechungen als in mittleren und in Großbetrieben. Quelle: BAuA

Auswertungen einer Betriebsbefragung zeigen: Schulungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gehen mit einer erhöhten Auseinandersetzung mit diesem Thema einher.

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