Notfallmanagement
Ersthelferausbildung nur noch eintägig
Die Ausbildung wird damit von 16 auf 9 Unterrichtseinheiten reduziert, die Fortbildung von 8 auf 9 Unterrichtseinheiten erweitert.
Die Zusammenfassung Hintergründe und Informationen über zukünftige Lerninhalte finden Sie in einem Informationsblatt der DGUV.
Die Ersthelferausbildung soll ab 1.4.2015 nur noch eintägig sein.
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Brandschutzbeauftragter und - helfer
Rechtliche Grundlagen
Voraussetzung für die Bestellung
Ausnahmen
Bestellung
Anforderungen und Qualifikation
Aufgaben und Pflichten des Beauftragten
Aufgaben und Pflichten des Betreibers/Arbeitgebers
Beachten Sie bitte, dass sich die Aussagen zum Brandschutzbeauftragten im PDF-Dokument auf deutsche rechtliche Anforderungen beziehen. Es ist durchaus möglich, dass im Einzelfall behördliche Anordnungen, versicherungsrechtliche Vorgaben oder Genehmigungsauflagen andere Anforderungen stellen.
Für die Brandschutzhelfer, die mit der ASR A2.2 »Maßnahmen gegen Brände« seit Ende 2012 Pflicht sind, gibt es keine Ausnahmen. Wichtig zu wissen ist auch, dass sich die Anzahl der Brandschutzhelfer nach der Gefährdungsbeurteilung richtet und die Angabe von 5 % lediglich ein Richtwert ist. Das ist übrigens auch nicht anders als bei den Ersthelfern. Aber gerade bei der Anzahl der Ersthelfer - und jetzt bei den Brandschutzhelfern - neigen viele Unternehmen dazu, die Prozentangabe sehr dogmatisch auszulegen.
» Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragter aus »Betriebliche Beauftragte« Stand 11/2013
Was sind dafür die rechtlichen Grundlagen?
Welche Anforderungen gibt es an die Beauftragtung und die Weiterbildung?
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Freiwillige vor!
Ich habe schon mehrfach gehört, dass Unternehmen Probleme haben, Ersthelfer zu rekrutieren. Bei der Nachfrage in der Belegschaft kam oft heraus, dass es nichts damit zu tun hat, dass diejenigen keine Hilfe leisten wollen, sondern dass es den Personen entweder unangenehm oder zu viel Verantwortung ist, offiziell als Ersthelfer benannt zu sein.
Eines der Unternehmen hat sich entschieden, allen Personen, die das möchten, eine Erste-Hilfe-Aus- und danach -Fortbildung zu ermöglichen (gegebenenfalls nur für den privaten Zweck), wohlwissend, dass im Falle eines Falles keiner von ihnen die Erste Hilfe verweigern würde.
Welche Erfahrungen haben Sie damit gemacht?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auch in unserem Beitrag »Ausreichend Ersthelfer« vom 14.12.2012.
Die Kunst, genug Ersthelfer zu finden.
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Erste Hilfe interAKTIV
Die BG weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Lernmodule nicht die persönliche Unterweisung ersetzen, sondern lediglich ergänzen.
» zum Lernmodul Erste Hilfe
» zur Übersicht über alle Lernmodule auf der Seite der BG ETEM
Die BG ETEM bietet auf ihrer Internetseite ein Lernmodul zur Ersten Hilfe an.
» Weitere Informationen zu Erste Hilfe interAKTIV
Ausreichend Ersthelfer?
Bei Audits kommen wir immer wieder in Diskussionen um die Frage: Wie viele Ersthelfer sind notwendig? Klar, es gibt den § 26 der BGV A1, der in produzierenden Bereichen fordert, dass 10 % der Belegschaft Ersthelfer sind, in Verwaltungsbereichen 5 %.
Ist das nun der Weisheit letzter Schluss? Wir meinen nein.
Erstens sagt die BGV A3, dass dies die Mindestanzahl ist. Zweitens sagt das ArbSchG, dass Arbeitgeber alle den Umständen nach erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben. Und drittens sollte man die Sache von der operativen Seite her betrachten. Und die heißt plakativ gesprochen: Müssen Sie sich im Zweifel den Vorwurf gefallen lassen, dass jemandem auf Ihrem Betriebsgelände nicht geholfen werden konnte? Anm.: Es fragt nämlich hinterher keiner, ob Sie die 10 %-Regel eingehalten hatten.
Also: Können Sie in Ihrer Firma zu jeder Zeit, in der sich Personen auf Ihrem Betriebsgelände befinden, eine adäquate Erste Hilfe sicherstellen oder eben nicht? Wie sieht das aus in den einzelnen Schichten? Zu Tagesrandzeiten? Sind Frauen und Männer gleichermaßen als Ersthelfer vertreten? Gibt es einen Ersthelfer für einen Ersthelfer? Ist die Erste Hilfe eine bessere, wenn zwei Ersthelfer sich um einen Notfall kümmern?
Die Rechtsvorschriften sind das eine, die Realität hält oft andere Anforderungen bereit.
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Wenn aus Theorie Ernst wird
Ich unterstelle, Sie haben ein betriebliches Notfallmanagement, in dem Sie Notfallmaßnahmen festgelegt haben. Sicherlich enthalten diese Notfallmaßnahmen einerseits Sofortmaßnahmen sowie andererseits Maßnahmen, die (unmittelbar) nach einem Ereignis zu treffen sind. Erfahrungsgemäß beinhalten die letztgenannten die Information diverser Stellen und Personen im Unternehmen oder außerhalb, vielleicht auch die Wiederherstellung des Normalbetriebs, in jedem Fall hauptsächlich organisatorische und technische Maßnahmen.
Haben Sie auch daran gedacht, wie Sie mit Menschen in Ihrem Verantwortungsbereich umgehen, die während des Notfalls ein traumatisches Erlebnis hatten? Zum Beispiel mit ansehen mussten, wie einem Kollegen die Finger abgerissen wurden oder im Außendienst Zeuge eines schweren Autounfalls wurden, vielleicht sogar Erste Hilfe leisten mussten?
Beinhaltet Ihr Notfallmanagement auch nachsorgende Maßnahmen? Und wenn ja, steht nur geschrieben, dass sich der Vorgesetzte darum zu kümmern hat. Doch nur weil jemand Führungskraft ist, weiß er/sie nicht automatisch, wie mit traumatisierten Kollegen/Mitarbeitern umzugehen ist.
Wir schlagen deshalb vor, dass Sie ihr Notfallmanagement in dieser Hinsicht nochmals auf den Prüfstand stellen. Hilfestellung gibt Ihnen ein Leitfaden der DGUV »Trauma - Psyche - Job«. Dieser Leitfaden ist konzipiert für Aufsichtspersonen und bietet Hintergrundinformationen, Definitionen, Checklisten, Handlungshilfen - und letztendlich die entscheidenden nachsorgenden Maßnahmen, die Sie - auf Ihren Betrieb abgestimmt - in Ihrem Notfallmanagement verankert haben sollten.
Ich wünsche Ihnen dennoch, dass Sie davon nie Gebrauch machen müssen.
» Leitfaden »Trauma - Psyche - Job« von der DGUV als PDF herunterladen.
Haben Sie in Ihrem Notfallmanagement daran gedacht, wie Sie mit Menschen umgehen, die während des Notfalls ein traumatisches Erlebnis hatten? Zum Beispiel mit ansehen mussten, wie einem Kollegen die Finger abgerissen wurden oder im Außendienst Zeuge eines schweren Autounfalls wurden, vielleicht sogar Erste Hilfe leisten mussten?
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Verbandbuch datenschutzsicher
Ergänzung zum Beitrag vom 2.7.2012
Wenn Sie, wie damals angeregt, anstatt eines herkömmlichen Verbandbuchs einen Abreißblock verwenden wollen - und zwar unabhängig davon, ob Sie dies aus Datenschutzgründen tun oder aus Gründen der Praktikabilität - so finden Sie eine druckbare Vorlage in der BGI/GUV-I 511-3 »Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen (Meldeblock)«.
» BGI/GUV-I 511-3 von der DGUV als PDF herunterladen.
In der BGI/GUV-I 511-3 finden Sie eine eine druckbare Vorlage eines Verbandbuch-Abreißblocks.
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Rechtssicherheit für Ersthelfer
Wenn Sie als Vorgesetzter oder als EHS-Manager Mitarbeiter dafür gewinnen wollen, Ersthelfer zu werden, kommen früher oder später Fragen wie
- Bin ich für einen Schaden haftbar?
- Kann ich für eine Fehlleistung bestraft werden?
Diese und andere Fragen beantworte die Broschüre »Rechtsfragen bei Erster-Hilfe-Leistung durch Ersthelfer« der DGUV. Geben Sie diese Ihren Mitarbeitern an die Hand und werben Sie dafür, dass sich möglichst viele als Ersthelfer ausbilden lassen.
» Broschüre bei der DGUV als PDF herunterladen.
Wenn Sie als Vorgesetzter oder als EHS-Manager Mitarbeiter dafür gewinnen wollen, Ersthelfer zu werden, kommen früher oder später Fragen wie
» Bin ich für einen Schaden haftbar?
» Kann ich für eine Fehlleistung bestraft werden?
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Flucht- und Rettungswege immer frei?
Sicherheitsfachkraft oder Brandschutzbeauftragter werden diese Thematik sicherlich ständig ansprechen. Wirksam verändern wird sich allerdings erst dann etwas, wenn die Mitarbeiter selbst die Bedeutung der Flucht- und Rettungswege be-greifen. Dazu müssen sie sich damit auseinander setzen.
Mein Vorschlag:
Nutzen Sie die nächste Unterweisung und lassen Sie Ihre Mitarbeiter eine Beurteilung der räumlichen, technischen und organisatorischen Situation selbst durchführen. Dazu können Sie eine kurze Checkliste auf der Internetseite »Arbeit und Gesundheit« der DGUV nutzen. Lassen Sie Ihre Mitarbeiter die 14 Fragen beantworten und legen Sie gegebenenfalls gemeinsam Maßnahmen fest, wenn Sie Handlungsbedarf erkennen.
» zur Checkliste Flucht- und Rettungswege
Glücklicherweise geschehen Notfälle sehr selten. Viele von uns haben noch nie einen erlebt und sehen Flucht- und Rettungspläne, die Verfügbarkeit der Wege und die entsprechenden Zeichen als gegebene Bestandteile der Arbeitsumgebung. Wir haben uns so sehr daran gewöhnt, dass sie uns überhaupt nicht mehr auffallen. Wir vergessen bisweilen sogar, dass sie lebensrettend sein können. Oder wie sonst ist es zu erklären, dass Gänge in vielen Unternehmen - nicht nur den produzierenden! - zu Außenstellen von Lagern mutieren?
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Drehbuchreife Unfallübung
So jedenfalls berichteten es mir später Beteiligte, die als Ersthelfer gerufen wurden, ohne zu ahnen, was sie erwarten würde. Und auch Hartmann-Mitarbeiter, die nicht direkt in das ›Unfallgeschehen‹ involviert waren, hatten von der Übung gehört und zeigten sich beeindruckt. Kurz: man spricht noch heute drüber - Wochen nach der Übung!
Wenn Sie Interesse haben zu erfahren, wie die Notfallübung geplant wurde und ablief, so können Sie das in einem bebilderten Artikel in der Zeitschrift der BG ETEM nachlesen.
» etem - Ausgabe 3/2012 - Textil Medienerzeugnisse als PDF herunterladen.
Der entsprechende Artikel steht auf Seite 20.
Die Paul Hartmann AG hat ein HSE-System mit fundierter, langer Tradition auf hohem Niveau. Doch auch da lässt sich immer noch etwas obenauf setzen. Und zwar eine »echt harte Unfallübung«.
» Weitere Informationen zu Drehbuchreife Unfallübung
Verbandbuch - was ist mit Datenschutz?
In unseren Diskussionen fanden wir die Lösung praktikabel, dass man vor Ort einen Abreißblock hat, auf dem jeder seine Eintragungen macht und den Zettel dann in einen Briefkasten wirft. Dieser ist nur befugten Personen zugänglich. So werden die notwendigen Angaben gemacht, können nachvollziehbar archiviert werden und die Daten bleiben gleichzeitig vertraulich.
Ist das bei Ihnen auch ein Thema? Wie haben Sie das gelöst? Oder besteht aus Ihrer Sicht, keine Notwendigkeit zu handeln?
Bitte rufen Sie mich an unter 07123 30780 - 22 oder schreiben Sie mir eine E-Mail.
Kürzlich sprach ich beim Audit mit der externen Sicherheitsfachkraft eines Kunden. Wir redeten über die Notwendigkeit von Verbandbucheinträgen und wie man Mitarbeiter dazu bringt, diese Aufgabe ernst zu nehmen. Dabei machte mich die Sicherheitsfachkraft aufmerksam, dass ein klassisches Verbandbuch möglicherweise nicht im Einklang mit dem Datenschutz steht. Kurze Zeit später berichtete der Betriebssanitäter eines anderen Kunden, dass er diesbezüglich direkt aus der Belegschaft angesprochen worden sei.
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Unfall: Krankenwagen, Taxi, selber fahren?
Haben Sie dies in Ihrem Unternehmen eindeutig geregelt? Wenn Sie noch auf der Suche nach einer guten Lösung sind, dann gibt Ihnen ein Artikel in der Zeitschrift der BG ETEM dazu möglicherweise die notwendigen Impulse.
Dort heißt es, kurz zusammengefasst:
Die Entscheidung liegt bei jedem, der Erste Hilfe leistet, unabhängig davon, ob er Ersthelfer ist oder nicht. Es ist also Ermessenssache und maßgebend ist der gesunde Menschenverstand. Eine falsche Entscheidung würde man nur vorgeworfen bekommen, wenn diese unvernünftig und nicht nachvollziehbar gewesen wäre. Versicherungsschutz besteht allerdings für jeden der Hilfe leistet, auch beim Transport eines Verletzten.
Andererseits - und das ist die Rückmeldung von einigen Kunden von uns - ist die Situation nicht immer leicht einzuschätzen. Ein Verletzter, der eben noch einen stabilen Eindruck macht, kann später dennoch kollabieren. Schlecht, wenn das passiert, wenn man mit dieser Person allein im Auto ist. Das ist der Grund, warum manche Unternehmen die klare Direktive vorgeben: »Niemand fährt einen Verletzten selbst.«
Sagen Sie mir, wie Sie das bei sich geregelt haben? Wie sind Ihre Erfahrungen?
Bitte rufen Sie mich an unter 07123 30780 - 22 oder schreiben Sie mir eine E-Mail.
» etem - Ausgabe 2/2012 - Textil Medienerzeugnisse als PDF herunterladen.
Der entsprechende Artikel steht auf Seite 30.
Diese Frage ist nicht ohne. Was tun, wenn ein Kollege sich verletzt hat, jedoch nicht so schwer, dass ohnehin der Rettungsdienst geholt werden müsste? Nur schnell mal zum Arzt oder ins Krankenhaus - deshalb gleich den Krankenwagen rufen? Da fahr ich schnell selber! Haben Sie dies in Ihrem Unternehmen eindeutig geregelt?
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