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31.01.2025

Infobrief Januar 2025: ADR 2025, EU-Verpackungsverordnung, EnergieStV/StromStV

Infobrief Januar 2025: ADR 2025, EU-Verpackungsverordnung, EnergieStV/StromStV

Wir begrüßen Sie mit dieser Ausgabe des Infobriefs im neuen Jahr und hoffen, Sie alle sind gut reingekommen. Schön, dass Sie wieder hier sind.

Und gleich gibt es allerhand Neues:

Neu ist die EU-Verpackungsverordnung sowie der Durchführungsbeschluss zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) Industrieemissionen in Bezug auf Schmieden und Gießereien. Diverse Änderungen gab es u.a. im Baurecht sowie im Energie-/Stromsteuerrecht. Und auch wenn das ADR 2025 Stand heute Vormittag noch immer nicht amtlich veröffentlicht wurde, haben wir Ihnen einige wesentliche Änderungen aufbereitet. Schließlich können diese Änderungen ab dem 1.1.2025 angewendet werden, auch wenn die Übergangsfrist noch bis zum 30.6.2025 geht.

Im Ausblick geht es diesmal u.a. um Referentenentwürfe zur IED-Umsetzung, drei neue Berufskrankheiten und den Kabinettsbeschluss der UVPVwV. Außerdem haben wird Ihnen eine Übersicht über Änderungen im Bereich Energie-, Umwelt- und Innovationspolitik der DIHK verlinkt.

Hintergrundinformationen gibt es u.a. zu:

  • Aktualisiertes Hinweispapier BECV zu den ökologischen Gegenleistungen der Unternehmen
  • Erstmalige Veröffentlichung der Daten zu Abwärmepotentialen in Deutschland
  • WEKA-Artikel zur Substitutionsprüfung für Gefahrstoffe
  • Poster zu den neuen Gefahrenklassen in der EU
  • Was zu beachten ist beim Austausch von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen
  • Praktische Hilfe für den Einsatz von KI im Betrieb
  • Frage, ob Beschäftigte bei Unfällen an eigentlich freien Tagen versichert sind
  • Frage, ob der der Arbeitgeber den Cannabiskonsum trotz Legalisierung gänzlich verbieten darf
  • Entwurf EN ISO 12100:2024 »Sicherheit von Maschinen«
  • CBAM: Beginn des Zulassungsverfahrens, Checkliste für CBAM-Anmelder und weitere Hinweise

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