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29.08.2024

Plattform für Abwärme: Bagatellschwellen im neuen Merkblatt veröffentlicht

Plattform für Abwärme: Bagatellschwellen im neuen Merkblatt veröffentlicht
www.istockphoto.com; mdilsiz

Die Plattform für Abwärme nach § 17 EnEfG schafft erstmals eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotentialen in Deutschland. Ziel ist es, diese Abwärme nutzbar zu machen und damit die Energieeffizienz in Deutschland weiter zu steigern. Um unwesentliche Abwärmequellen von der Meldepflicht bei der Plattform für Abwärme auszunehmen, wurden verschiedene Bagatellschwellen ermittelt. Diese wurden unter Einbeziehung von Experten und in Absprache mit dem zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nach dem aktuellen Stand der Technik festgelegt. 

Konkret lauten diese Bagatellschwellen wie folgt:

  • Zum einen wird eine Standortschwelle von 800 MWh pro Jahr eingeführt.
  • Zum anderen wird eine Anlagenschwelle von 200 MWh pro Jahr festgesetzt.
  • Als keine wesentliche Abwärmemenge wird zudem Abwärme aus einer Anlage angesehen, die
    weniger als 1.500 Betriebsstunden im Jahr zur Verfügung steht oder
    im Jahresdurchschnitt eine Abwärmetemperatur von unter 25°C aufweist
    bezogen auf das letzte vollständige Kalenderjahr oder die letzten 12 Monate.

Die Bagatellschwellen im Einzelnen sowie ein Prüfpfad der Meldepflicht sind im aktualisierten Merkblatt für die Plattform für Abwärme Version 1.3 aufgenommen. Das Merkblatt sowie weitere Informationen zum Portal für Abwärme können der Homepage zur Plattform für Abwärme entnommen werden. Quelle: BfEE (geändert)