BGHM - Elektro-Autos im Betrieb: Wer die Ladeleitung prüfen darf
Wo steht, dass Ladeleitungen regelmäßig elektrotechnisch geprüft werden müssen?
Jede Leitung, die zum Laden eines gewerbsmäßig genutzten Elektrofahrzeuges verwendet wird, ist als elektrisches Betriebsmittel im Sinne DGUV Vorschrift 3 und 4 wiederkehrend zu prüfen. Die Prüfverpflichtung zu diesem Arbeitsmittel ergibt sich auch aus § 14 Betriebssicherheitsverordnung.
Nach welchen Vorgaben muss geprüft werden?
Herstellerinformationen, Normen oder Technische Regeln beschreiben im Detail die Prüfgrundlagen (Sollzustände) und Prüfmethoden. Die prüfende Person muss unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen und der Herstellervorgaben entscheiden, welche Prüfmethoden und Prüfgrundlagen für Prüfungen von Ladeleitungen angewendet werden müssen, um den Nachweis der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu erbringen, damit der ordnungsgemäße Zustand (§ 5 DGUV Vorschrift 3 beziehungsweise 4) für den sicheren Weiterbetrieb der Ladeleitung bestätigt werden kann. Die Hersteller müssen entsprechende Prüfmethoden in den Service- und Wartungsanleitungen beschreiben sowie klare Spezifikation zu den Mess- und Prüfgeräten und den zu erwartenden Sollwerten vorgeben.
Wer darf die Prüfung der Ladeleitungen durchführen?
Prüfungen von Ladeleitungen sind elektrotechnische Arbeiten. Grundsätzlich dürfen elektrotechnische Arbeiten entsprechend DGUV Vorschrift 3 beziehungsweise 4 nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Fachkundige Personen für Hochvoltsysteme (DGUV Information 209-093) sind durch die entsprechenden Aus- und Weiterbildungen in Verbindung mit praktischer Erfahrung befähigt, Arbeiten an Hochvoltsystemen durchzuführen. Sind mobile Ladeleitungen im Lieferumfang der Fahrzeuge enthalten oder vom Hersteller ausdrücklich für diese Verwendung vorgesehen, können diese ortsveränderlichen (mobilen) Ladeleitungen als Komponente der Hochvoltanlage aufgefasst werden. Sollen die Prüfungen durch Fachkundige für Hochvoltsysteme erfolgen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Erfolgreiche Qualifikation zur Fachkundigen Person für Hochvoltsysteme der Stufe 2 oder höher
- Teilnahme an einer mit den Herstellern der Fahrzeuge abgestimmten Fortbildung für die Prüfung der mitgelieferten Ladeleitung. Der erfolgreiche Abschluss dieser Fortbildung ist durch eine Elektrofachkraft anhand einer theoretischen und praktischen Prüfung zu bestätigen.
- Benutzung von spezifischen für diese Prüfung ausgelegten Prüfgeräten
- Umsetzung einer vom Hersteller erstellten Arbeitsanweisung beziehungsweise Verfahrensanweisung zur Prüfung der Ladeleitung
Diese für Fachkundige für Hochvoltsysteme angeführten Qualifikationen und spezifischen Fortbildungen gelten nur für die Prüfung der vom Hersteller vorgesehenen Ladeleitungen. Eine Anwendung dieser Qualifikationen und spezifischen Fortbildungen auf andere zu prüfende elektrische Arbeitsmittel ist unzulässig.
Worauf kommt es bei der Auswahl entsprechender Qualifikationsangebote an?
Zunächst können die Hinweise zur Zielgruppe der Schulung Aufschluss geben, ob es sich um eine Schulung für Elektrofachkräfte oder für Fachkundige Personen für Hochvoltsysteme handelt. Darüber hinaus sollte bei der Auswahl der Qualifikation sehr genau darauf geachtet werden, dass der Beschreibung nach die Inhalte unter Angabe der Hersteller, mit denen diese Schulung abgestimmt ist, eingehalten werden. Denn die Ladeleitungen unterschiedlicher Hersteller haben nicht die gleiche Funktionsweise und können daher nicht auf die gleiche Weise geprüft werden. Die Schulungsanbieter sollten auf dem Teilnehmerzertifikat exakt bescheinigen, nach welchen Herstellervorgaben die Schulung durchgeführt wurde und zur Prüfung welcher Ladeleitungen diese qualifiziert.
Wo finde ich weitere Informationen?
Die Webseite des Themenfeldes Fahrzeugelektrik und Mechatronik der DGUV enthält eine FAQ-Rubrik, die regelmäßig aktualisiert wird und in der auf viele weitere Fragestellungen rund um die Elektromobilität eingegangen wird. Lars Kopka, Björn Scharf, BGHM