Explosionsschutz: Primäre Explosionsschutzmaßnahmen III - Konzentration | Inertisierung

Überwachung der Konzentration
Zur Vermeidung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre können Gaswarngeräte verwendet werden, die, wenn die eingestellte Alarmschwelle (i.d.R. 25 % der UEG) überschritten wird, technische Maßnahmen einleiten, wie
- Lüftungsmaßnahmen.
- Abstellen von Prozessen, bei denen die brennbaren Stoffe entstehen.
- Absperren von Anlagen, bei denen Stoffe freigesetzt werden.
- Inertisierung des explosionsgefährdeten Bereichs.
- Abschalten von Zündquellen.
Dabei muss auf die korrekte Positionierung der Gaswarngeräte geachtet werden, die vom Dichteverhältnis der Gase und Dämpfe zur Luft abhängt. Das bedeutet, dass bei Gasen, die leichter sind als Luft, die Gaswarngeräte oberhalb der Freisetzungsquelle angebracht werden müssen.
Bei den technischen Maßnahmen handelt es sich um Mess-, Steuer und Regeleinrichtungen, die eine Ausfallsicherheit aufweisen müssen. Näheres dazu finden Sie in der TRGS 725 »Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen«.
Inertisierung
Bei der Inertisierung wird der Luftsauerstoff durch Zugabe eines inerten Gases (z.B. Stickstoff, Kohlendioxid, Edelgase) verdrängt. Damit fehlt eine der drei Bedingungen für das Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre (siehe Beitrag: Das Entstehen einer Explosion).
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Dieter Hubich