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06.07.2023

Explosionsschutz: Explosionsschutzmaßnahmen - Allgemeines

Das komplexe Ablaufschema aus der TRGS 720 kann in drei Stufen untergliedert werden: in primäre, sekundäre und tertiäre Explosionsschutzmaßnahmen:

  • Primäre Explosionsschutzmaßnahmen = Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre verhindern
  • Sekundäre Explosionsschutzmaßnahmen = Zündung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre verhindern
  • Tertiäre Explosionsschutzmaßnahmen =  Auswirkungen begrenzen

Die Maßnahmen bauen aufeinander auf und Information dazu finden Sie in den Technischen Regeln zur Gefahrstoffverordnung TRGS 722, TRGS 723 und TRGS 724.

Primäre Explosionsschutzmaßnahmen können sein:

  • Substitution
  • Anwendungstemperatur sicher unterhalb des Unteren Explosionspunktes
  • Einsatz von auf Dauer technisch dichten Anlagenteile
  • Lüftung
  • Überwachung der Konzentration in der Umgebung von Anlagen und Anlagenteilen
  • Inertisierung

Sekundäre Explosionsschutzmaßnahmen können u.a. sein beziehungsweise potentielle Zündquellen können vermieden werden durch:

  • Temperaturbegrenzung von Oberflächen
  • Verwendung ex-geschützter Arbeitsmittel
  • Vermeidung einer Entzündung durch elektrostatische Entladung
  • Vermeidung einer Entzündung durch Funken- oder Flammen bei den Arbeiten
  • Blitzschutzanlage

Tertiäre Explosionsschutzmaßnahmen können sein:

  • Explosionsfeste Bauweise
  • Explosionsdruckentlastung
  • Explosionsunterdrückung
  • Explosionstechnische Entkopplung

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Dieter Hubich