Explosionsschutz: Explosionsschutzmaßnahmen - Allgemeines
Das komplexe Ablaufschema aus der TRGS 720 kann in drei Stufen untergliedert werden: in primäre, sekundäre und tertiäre Explosionsschutzmaßnahmen:
- Primäre Explosionsschutzmaßnahmen = Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre verhindern
- Sekundäre Explosionsschutzmaßnahmen = Zündung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre verhindern
- Tertiäre Explosionsschutzmaßnahmen = Auswirkungen begrenzen
Die Maßnahmen bauen aufeinander auf und Information dazu finden Sie in den Technischen Regeln zur Gefahrstoffverordnung TRGS 722, TRGS 723 und TRGS 724.
Primäre Explosionsschutzmaßnahmen können sein:
- Substitution
- Anwendungstemperatur sicher unterhalb des Unteren Explosionspunktes
- Einsatz von auf Dauer technisch dichten Anlagenteile
- Lüftung
- Überwachung der Konzentration in der Umgebung von Anlagen und Anlagenteilen
- Inertisierung
Sekundäre Explosionsschutzmaßnahmen können u.a. sein beziehungsweise potentielle Zündquellen können vermieden werden durch:
- Temperaturbegrenzung von Oberflächen
- Verwendung ex-geschützter Arbeitsmittel
- Vermeidung einer Entzündung durch elektrostatische Entladung
- Vermeidung einer Entzündung durch Funken- oder Flammen bei den Arbeiten
- Blitzschutzanlage
Tertiäre Explosionsschutzmaßnahmen können sein:
- Explosionsfeste Bauweise
- Explosionsdruckentlastung
- Explosionsunterdrückung
- Explosionstechnische Entkopplung
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Dieter Hubich