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12.05.2023

EU-Kommission will neue Arbeitsplatzgrenzwerte für Blei und Diisocyanate

EU-Kommission will neue Arbeitsplatzgrenzwerte für Blei und Diisocyanate
www.istockphoto.com; Laura M

Die EU-Kommission schlägt für Blei eine Senkung des Expositionsgrenzwerts am Arbeitsplatz vor. Für Diisocyanate soll erstmals ein derartiger Grenzwert festgesetzt werden.

Dazu sollen für Blei die  Richtlinie 2004/37/EG »über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen bei der Arbeit« und für Blei und Diisocyanate die Richtlinie 98/24/EG »zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit« geändert werden.

Die EU-Kommission schlägt für Blei vor,

  • den Grenzwert für die berufsbedingte Exposition von 0,15 Milligramm pro Kubikmeter (0,15 mg/m³) weiter auf 0,03 mg/m³ zu senken und
  • den biologischen Grenzwert von 70 Mikrogramm pro 100 Milliliter Blut (70µg/100 ml) auf 15 µg/100 ml zu senken.

Die Grenzwerte für Diisocyanate betreffen deren Stickstoff-, Kohlenstoff- und Sauerstoffgruppe, die für deren gesundheitsschädliche Wirkung verantwortlich ist. Vorgeschlagen werden:

  • ein Gesamtgrenzwert für die berufsbedingte Exposition von 6µg NCO/m³ [Arbeitsplatzgrenzwert gemittelt über 8 Stunden am Tag und 5 Tage die Woche], und
  • ein Grenzwert für die Kurzzeitexposition von 12 µg NCO/m³ (kürzerer Bezugszeitraum von 15 Minuten, wenn die gesundheitsschädliche Wirkung eines Stoffes mit einem Gesamtexpositionsgrenzwert nicht angemessen unterbunden werden kann).

Der Kommissionsvorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert. Nach der Annahme des Vorschlags haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Quelle: IHK Lippe/EU Kommission (gekürzt).

Siehe dazu auch die Drucksache 97/23 des Bundesrats vom 1.3.2023.