Was Betriebe beim Mutterschutz beachten müssen
Frau und Kind sollen während der Schwangerschaft sowie nach der Entbindung und in der Stillzeit möglichst gut geschützt sein. Das ist das Ziel des Mutterschutzgesetzes, das zuletzt 2018 verändert wurde. Sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach dürfen Frauen nicht beschäftigt werden. Das Mutterschutzgesetz soll aber auch davor und danach den Gesundheitsschutz der Mütter stärken. Auch sollen sie so lange wie möglich ihren Beruf ausüben können – mit möglichst denselben Tätigkeiten. Außerdem soll das Gesetz dabei unterstützen, dass Frauen aufgrund ihrer Mutterschaft beruflich nicht benachteiligt werden.
Doch die Umsetzung gelingt nicht immer. So ergab eine Umfrage des Deutschen Gewerkschaftsbundes vier Jahre nach der Reform, dass das Gesetz nicht in allen Unternehmen und Einrichtungen eingehalten wird. Mehr als die Hälfte der befragten Frauen gab an, dass es in ihrem Betrieb keine Mutterschutzmaßnahmen gäbe. Außerdem arbeite mehr als die Hälfte der Befragten wöchentlich länger als vereinbart und überschreite die während der Schwangerschaft zulässige tägliche Höchstarbeitszeit von 8,5 Stunden. Quelle: Arbeit & Gesundheit
> In dem verlinkten Artikel wird nochmals zusammengefasst, was im Mutterschutzgesetz in Sachen Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen verlangt wird.