DGUV Information 213-052 »Beförderung gefährlicher Güter«
Zur Frage, ob und in welcher Weise Sie ggf. gefährliche Güter befördern, auch wenn Sie sie nicht selbst fahren, finden Sie viele Informationen in unserer einschlägigen Tipp-Serie »Gefahrgutrecht für Einsteiger«. Als Ergänzung empfehlen wir die DGUV Information 213-052, die allerdings auch interessante Informationen für Gefahrgutprofis enthält.
Hier finden Sie die Pflichten aller am Gefahrguttransport Beteiligten aufgelistet, und zwar auch gleich mit den entsprechenden Bußgeldern, die bei Nichteinhaltung drohen. Wenn das nicht überzeugende Argumente sind, die Anforderungen einzuhalten! 😄
Ferner finden Sie darin Wissensblöcke »Kurzüberblick« mit Checklisten sowie Zusammenfassungen zur Regelbeförderung und zu unterschiedlichen Arten der Freistellungen. Hinzu kommen Erläuterung zu bestimmten besonderen Themen wie Lithium-Batterien, Abfälle, Gasflaschen, Ladungssicherung, schriftliche Weisung, Tunnelbeschränkung etc.
Sie sehen: Egal, ob Sie ständig mit Regelbeförderung zu tun haben oder nur in bescheidenem Umfang mit Gefahrgut umgehen bzw. von Freistellungen profitieren, lohnt sich ein Blick in diese DGUV Information.
Ach ja, und wenn Sie doch einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen, so können Sie hier Pflichten und Aufgaben nachlesen.