Explosionsschutz: Brennbare Stoffe I
Gase sind hinsichtlich der Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre als kritisch zu betrachten, wenn sie entzündbar oder extrem entzündbar sind bzw. ihnen einer der beiden folgenden H-Sätze zugeordnet wurde:
- H220 Extrem entzündbares Gas (z.B. Propan) oder
- H221 Entzündbares Gas (z.B. Ammoniak)
Die Behälter von extrem entzündbaren Gasen sind neben dem Gasflaschen-Piktogramm GHS04 »Komprimierte Gase« zusätzlich mit dem Flammen-Piktogramm GHS 02 gekennzeichnet. Entzündbare Gase hingegen sind nur mit dem »Gasflaschen«-Piktogramm versehen.
Kennzeichnung von entzündbaren Gasen:
Kennzeichnung von extrem entzündbaren Gasen:
Flüssigkeiten sind hinsichtlich der Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre als kritisch zu betrachten, wenn ihnen die folgenden H-Sätze zugeordnet sind:
- H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar
- H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar
- H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar
Bei Flüssigkeiten gibt der Flammpunkt wertvolle Hinweise, bei welchen Temperaturen die Flüssigkeit zu verdampfen beginnt und brennbare Gase und Dämpfe freisetzt. Die entstehenden Gase und Dämpfe können dann zusammen mit dem Luftsauerstoff eine explosionsfähige Atmosphäre bilden, die durch eine geeignete Zündquelle gezündet, zu einer Explosion führen kann.
Definition: Der Flammpunkt ist die niedrigste Temperatur, bei der unter festgelegten Versuchsbedingungen eine Flüssigkeit brennbares Gas oder brennbaren Dampf in solcher Menge abgibt, dass bei Kontakt mit einer wirksamen Zündquelle sofort eine Flamme auftritt. Angaben zum Flammpunkt finden Sie im Sicherheitsdatenblatt für den Stoff oder in der GESTIS Stoffdatenbank (https://gestis.dguv.de/).
Die Temperatur, ab der sich bei Flüssigkeiten eine explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, wird allerdings exakter durch den unteren Explosionspunkt definiert. Der untere Explosionspunkt ist die Temperatur einer brennbaren Flüssigkeit, bei der die Konzentration des gesättigten Dampfes in Luft gleich der unteren Explosionsgrenze ist. Allerdings ist der untere Explosionspunkt häufig nicht verfügbar und seine Bestimmung ist aufwendig. In diesem Fall können Sie den unteren Explosionspunkt abschätzen. Setzen Sie ihn
- 5 K (5 °C) unter dem Flammpunkt an bei reinen, nicht halogenierten Flüssigkeiten und
- 15 K (15 °C) unter dem Flammpunkt an bei Lösemittel-Gemischen ohne halogenierte Komponente.
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Dieter Hubich