Mehr Unabhängigkeit für die Bundesnetzagentur
Die Europäische Kommission klagte am Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland. Der Vorwurf: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) soll nicht nach eigenem Ermessen handeln können und sei zu sehr an politische Vorgaben gebunden, was eine EU-Vertragsverletzung darstellen würde. Der Europäische Gerichtshof stimmte der Klage zu.
Nun muss Deutschland die Bundesnetzagentur neu definieren und mehr Unabhängigkeit für die Regulierung der Strom- und Gasnetze einräumen. Das Gericht argumentierte, dass eine Eigenständigkeit der nationalen Regulierer notwendig sei, um unparteiisch und nicht diskriminierend zu handeln. Welche langfristigen Folgen diese Entscheidung für die Energiewirtschaft hat, ist noch unklar. Fest steht, dass durch das Gerichtsurteil die Bundesnetzagentur mehr Verantwortung bekommen wird. Die Bundesnetzagentur sieht eine Anpassung ihrer Arbeitsweise für notwendig, wolle aber rechtliche Unsicherheiten so weit wie möglich reduzieren und Rechtssicherheiten gewährleisten, so der BNetzA-Präsident Jochen Homann.
Bis die energierechtlichen Anpassungen durchgeführt sind, wird die Bundesnetzagentur in der Übergangszeit weiterhin das geltende deutsche Recht anwenden. Somit ändert sich vorerst für den Endverbraucher nichts. Quelle: Pressemitteilung der BNetzA, 2.9.2021.
Laura Czichon