Kontakt
02.07.2021

Rechtliche Fragen für die Covid-19 Impfung im Betrieb

Rechtliche Fragen für die Covid-19 Impfung im Betrieb
www.istockphoto.com; peterschreiber.media

Unternehmen haben großes Interesse daran Ansteckungen und Arbeitsausfälle durch das Coronavirus zu verhindern. Deswegen wollen viele Arbeitgebern, dass Mitarbeiter sich impfen lassen. Da trifft es sich gut, dass seit Anfang Juni nun auch Betriebsärzte gegen Covid-19 impfen dürfen. Jedoch rücken dadurch rechtliche Fragen in den Fokus der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, auch vor dem Hintergrund der Neufassung der Corona-ArbSchV. Die Tagesschau hat sich mit dieser Thematik befasst und wir haben das Wesentliche für Sie zusammengefasst.

Das wichtigste vorab: Der Arbeitgeber darf Arbeitnehmer nicht zur Impfung verpflichten. Für Covid-19 gibt es keine gesetzliche Impfpflicht, daher dürfen Arbeitgeber auch nicht dazu verpflichten. Schwieriger hingegen ist die Frage nach dem Impfstatus. Generell dürfen Arbeitgeber nicht nach einem Impfstatus fragen. Da aber Unternehmen Corona Schutzmaßnahmen ergreifen müssen und es hierfür sinnvoll ist, den Impfstatus der Mitarbeiter miteinzubeziehen, könnte eine arbeitsrechtliche Ausnahme entstehen und die Arbeitnehmer dazu verpflichten, den Impfstatus mitzuteilen, so der Arbeitsrechtsanwalt Arndt Kemgens.

Um die Bereitschaft zur Impfung unter den Arbeitnehmern zu erhöhen, ist ein Impfbonus zum Beispiel in Form von einmaligen Geldbeträgen, extra Urlaubstage oder Gutscheine durch den Arbeitgeber zulässig. Allerdings ist solch ein Bonus durch die Gewerkschaften mitbestimmungspflichtig und muss gerecht verteilt werden. Das heißt Boni dürfen nicht nur an Impfunsichere ausgezahlt werden,  sondern an jeden der sich impfen lässt.

Arbeitgeber dürfen bei den coronabedingten Maßnahmen zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften unterscheiden. Wie auch bei gesetzlichen Maßnahmen sind arbeitsrechtliche Einschränkungen bei geimpften Personen schwer zu begründen. Privilegien für Geimpfte sind hier gestattet, wie zum Bespiel die frühzeitige Rückkehr aus dem Homeoffice. Diese müssen allerdings verhältnismäßig sein. Quelle: www. tagesschau.de